Wenn Mieter A dem Mieter B eine Verletzung zufügt, also eine Körperverletzung begeht, hat der geschädigte Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann er dieses Recht auch nach 6 Wochen durchführen wenn nicht sofort eine Ersatzwohnung gefunden wird? Verfahren gegen A läuft
Wer zahlt die Umzugskosten
Wer zahlt die Kaution der neuen Wohnung
Bei Kreidit für Kaution, wer zahlt Zinsen
Vielen Dank
Sonderkündigungsrecht nach tätlichem Angriff
9. August 2017
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Frage vom 9. August 2017 | 18:03
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht nach tätlichem Angriff
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#1
Antwort vom 9. August 2017 | 18:30
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Kein Sonderkündigungsrecht, jetzt nicht und auch nicht in 6 Wochen. Damit dürften auch die 3 anderen Fragen beantwortet sein.
Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn die Körperverletzung durch den Vermieter erfolgt wäre.
#2
Antwort vom 9. August 2017 | 20:12
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Falls es dem Mieter unzumutbar sein sollte, den Nachbarn weiter zu ertragen: Gewalschutzgesetz.
Auf seinen Mietvertrag hat die Situation aber, wenn dem Vermieter keine Schuld nachgewiesen werden kann, keinen Einfluss.
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