Sonderkündigungsrecht nach tätlichem Angriff

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
TesoroCibola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht nach tätlichem Angriff

Wenn Mieter A dem Mieter B eine Verletzung zufügt, also eine Körperverletzung begeht, hat der geschädigte Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann er dieses Recht auch nach 6 Wochen durchführen wenn nicht sofort eine Ersatzwohnung gefunden wird? Verfahren gegen A läuft

Wer zahlt die Umzugskosten
Wer zahlt die Kaution der neuen Wohnung
Bei Kreidit für Kaution, wer zahlt Zinsen

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Kein Sonderkündigungsrecht, jetzt nicht und auch nicht in 6 Wochen. Damit dürften auch die 3 anderen Fragen beantwortet sein.

Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn die Körperverletzung durch den Vermieter erfolgt wäre.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Falls es dem Mieter unzumutbar sein sollte, den Nachbarn weiter zu ertragen: Gewalschutzgesetz.
Auf seinen Mietvertrag hat die Situation aber, wenn dem Vermieter keine Schuld nachgewiesen werden kann, keinen Einfluss.

0x Hilfreiche Antwort

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