Firma aufgekauft - neuer Vertrag, gleiche Bedingungen?

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go472143-54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma aufgekauft - neuer Vertrag, gleiche Bedingungen?

Hallo,

ich arbeite seit August 2015 für eine private Sicherheitsfirma (A) die Mitte 2016 von einer größeren privaten Sicherheitsfirma (B) in der Region aufgekauft wurde. Bislang habe ich mit meinem alten Vertrag weiter gearbeitet, da die Leitung zwar unter Firma B lief, die Verträge mit den Kunden aber noch über Firma A liefen und sich für mich bis dato nichts geändert hat.
Allerdings arbeite ich nun in einem anderen Objekt in dem die Verträge und die Leitung komplett über Firma B laufen. Ich würde heute angefragt ob ich einen Vertrag bei der Firma B unterschreiben will, damit alles vertragskonform mit dem Kunden bleibt.

Meine Frage nun, kann ich etwas dagegen tun wenn sich Dinge verschlechtern statt verbessern? Gerade hinsichtlich des Stundenlohns, der Wochenarbeitszeit und der Urlaubsansprüche?
Desweiteren ist mein aktueller Vertrag noch unbefristet, wie sieht es aus wenn sie mir einen befristeten Vertrag vorlegen?
Ebenso mit der Probezeit, ist es rechtens, wenn sie mir nochmals eine Probezeit aufdrücken obwohl ich theoretisch schon seit 2 Jahren in der Firma bin?

Den neuen Vertrag habe ich noch nicht vorliegen da das Angebot erst heute kam und ich ihn in den nächsten Tagen per Post erhalten werde, das sind allerdings Fragen die mir gerade durch den Kopf gehen.

Ich würde mich sehr über antworten freuen und möchte mich im voraus bedanken!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von go472143-54):
Meine Frage nun, kann ich etwas dagegen tun wenn sich Dinge verschlechtern statt verbessern?


Ja.
Den neuen Vertrag nicht unterschreiben, denn Verschlechterungen brauchen nicht hingenommen zu werden.
Es handelt sich bei Ihnen um den klassischen Betriebsübergang nach § 613a BGB .

Also wenn der Vertrag kommt, prüfen ob Sie mindestens die gleichen Konditionen erhalten und dann erst unterschreiben.
Eine erneute Probezeit brauchen Sie nicht akzeptieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go472143-54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fall ist nun eingetreten, der neue Vertrag wurde mir schon zugesandt.
Der Vertrag ist befristet auf 25 Monate und 6 Monate Probezeit.
Stundenlohn sowie Urlaub sind gleich. Was kann ich tun um die gleichen Konditionen wie in alten Vertrag zu erreichen, jedoch ohne eine Kündigung zu riskieren?

-- Editiert von go472143-54 am 09.08.2017 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es handelt sich bei Ihnen um den klassischen Betriebsübergang nach § 613a BGB
.


Die Aufstellung dieser Behauptung, obwohl wir nur wissen, dass die Firma aufgekauft wurde, ist doch recht mutig.

Wir wissen doch gar nicht wie dieses Aufkaufen vonstatten ging. Denkbar wäre doch letzten Endes auch, dass die Firma B nur die Gesellschaftsanteile von Firma A gekauft hat. (Worauf der Umstand, dass Verträge mit Kunden noch über Firma abgewickelt werden, meines Erachtens deutet.) Dann hat sich rein arbeitsrechtlich gar nichts geändert. Man muss hier schonmal genauer hinsehen, was eigentlich passiert ist und die Situation dann komplett bewerten.

Hiervon wird auch die weitere Taktik abhängen, wie man am Besten verhandelt.

-- Editiert von Eidechse am 09.08.2017 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go472143-54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Eidechse

Ich weiß nur, dass mittlerweile alle Verträge der Firma A ausgelaufen sind und Firma B alle Verträge mit den Mitarbeitern neu verhandeln will um die Firma A zu 'begraben' bzw. letztlich aufzulösen und keinen weiteren Aufträge unter dem Namen der Firma A auszuführen.
Deswegen auch mein neuer Vertrag bei der Firma B, wo sich die Konditionen allerdings verschlechtert haben und das Datum rückdatiert auf den 01.08.2017 wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)


Hat sie der Arbeitgeber denn schon über den Betriebsübergang aufgeklärt?

Wenn es so ist, wie Eidechse es geschrieben hat, dann passiert ja gar nichts. Der Arbeitgeber würde gleich bleiben. Dann wäre es eine Änderungskündigung .
Verschlechterungen nach einem Betriebsübergang sind auf jeden Fall unwirksam.

Und unterschreiben würde ich erstmal nix

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go472143-54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aufgeklärt wurden wir darüber, mehr oder weniger gut.
Jedoch ist der Übergang der Firmen ansich schon eine Weile her, ziemlich genau ein Jahr bis jetzt und es wurden auch keine Mitarbeiter mehr eingestellt im Namen der Firma A. Es wurden nur bestehende Verträge mit den Kunden weiter ausgeführt bis die Verträge mit den Kunden abgelaufen sind, was nun geschehen ist.
Deshalb auch der neue Arbeitsvertrag und der Übergang aller Mitarbeiter der Firma A an Firma B.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von go472143-54):
Ja, aufgeklärt wurden wir darüber, mehr oder weniger gut.


Und wie ist das abgelaufen? Gab es eine schriftliche Unterrichtung nach 613a BGB?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go472143-54):
Ja, aufgeklärt wurden wir darüber, mehr oder weniger gut.
Jedoch ist der Übergang der Firmen ansich schon eine Weile her, ziemlich genau ein Jahr

Nun da es ein Jahr her ist, sollte man sich den 613a mal genau anschauen:
Zitat:
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.

Somit stellt sich die Frage, gibt es einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Zitat (von TidoZett):
Verschlechterungen nach einem Betriebsübergang sind auf jeden Fall unwirksam.

Nur eben für das erste Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go472143-54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Und wie ist das abgelaufen? Gab es eine schriftliche Unterrichtung nach 613a BGB?


Ich kann mich nicht mehr exakt daran erinnern, ich weiß allerdings dass es eine Email auf dem damaligen Dienstcomputer gab. In meiner Erinnerung war das allerdings eher formlos und einfach ein paar Sätze dazu geschrieben.

Allerdings müsste doch trotzdem der §14 Abs. 2 TzBfG hier greifen wenn ich mich nicht irre? Schließlich hatte, bzw. habe ich bis dato einen unbefristeten Vollzeit Vertrag welcher herabgesetzt werden soll auf einen befristeten, was dieser Paragraph im Grunde ja untersagt?

-- Editiert von go472143-54 am 10.08.2017 08:07

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von go472143-54):
Ich kann mich nicht mehr exakt daran erinnern, ich weiß allerdings dass es eine Email auf dem damaligen Dienstcomputer gab. In meiner Erinnerung war das allerdings eher formlos und einfach ein paar Sätze dazu geschrieben.


Das war dann wohl eher keine Unterrichtung im Sinne von § 613a Abs. 5 BGB . Diese sind doch recht umfangreich und nicht nur ein paar Sätze. Wir sind also mehr oder weniger wieder am Anfang und wissen nicht, was hier eigentlich passiert ist.

Zitat (von go472143-54):
Allerdings müsste doch trotzdem der §14 Abs. 2 TzBfG
hier greifen wenn ich mich nicht irre?


Hier wird es darauf ankommen, wie sich die Verhältnisse genau verhalten. Wenn B nur Gesellschafter von A ist, dann ist B mit seinem eigenen Unternehmen nicht der gleiche Arbeitgeber. Dann bestand zu B noch keine Vorbeschäftigung und der Abschluss eines befristeten Vertrages wäre zulässig.

Hat B im Rahmen eines Asset-Deals die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Kundenbeziehungen etc. von A gekauft, dann wird ein Betriebsübergang vorliegen und dann war nicht mehr A der AG sondern seit dem Betriebsübergang B.

Wurde Ihnen denn schonmal mitgeteilt, was passiert, wenn Sie dem ganzen nicht zustimmen und Sie bei A bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go472143-54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher wurde mir leider nicht mitgeteilt was passiert falls ich nicht unterschrieben werde. Ich habe gehofft dass der Verantwortliche heute noch vorbei kommt in meiner Dienststelle, aber er ist wohl doch verhindert.

Ich kann jedenfalls sagen dass alle Arbeitnehmer, die Kundenverträge, die Geschäftsräume, sowie Geschäftsfahrzeuge der Firma A mit Firma B seit dem Zeitpunkt verschmolzen sind.
Vielleicht hilft es zum Verständnis dass die Frau des Vorgesetzten der Firma B die Geschäftsleitung von Firma A seitdem übernommen hat. Jedoch war die Frau zeitgleich in der Firma B tätig.
Die Räumlichkeiten, Büros usw. wurden alle in der Firma B eingegliedert. Urlaubsanträge, Dienstpläne etc. kamen seither alle von Firma B und nicht mehr von Firma A und wurden auch von der Firma B abgewickelt, genehmigt etc.

-- Editiert von go472143-54 am 10.08.2017 13:05

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen