Hallo zusammen,
es soll eine Wohnung angemietet werden, deren Vormieterin noch nicht gekündigt hat.
Ihr Auszug ist jedoch schon erfolgt.
Darf der Vermieter mit einem neuen Mietinteressenten einen Mietvertrag abschliessen, ohne das die schriftliche Kündigung des Vormieters erfolgt ist?
Mietvertrag ohne Kündigung
9. August 2017
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Frage vom 9. August 2017 | 13:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ohne Kündigung
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#1
Antwort vom 9. August 2017 | 13:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ja, das darf er. Wenn es schief geht, d.h. wenn er dem neuen Mieter die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben kann, muss er Schadenersatz leisten.
#2
Antwort vom 9. August 2017 | 15:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke.
Gibt's dazu eine rechtliche Grundlage?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. August 2017 | 16:10
Von
Status: Unparteiischer (9888 Beiträge, 4480x hilfreich)
Vertragsfreiheit, also letztlich Art. 2 Abs. 1 GG .ZitatGibt's dazu eine rechtliche Grundlage? :
Du kannst theoretisch eine Wohnung mehrfach vermieten. Problematisch wird es erst dann, wenn du die Wohnung dann nicht an die neuen Mieter übergeben kannst. Und wenn das Problem bei Abschluss des Mietvertrages absehbar war, dann können nicht nur zivilrechtliche Folgen (Schadensersatz) sondern auch strafrechtliche Folgen (Geldstrafe, Gefängnis) kommen.
Also praktisch: Schau, dass du erstmal das alte Mietverhältnis wirksam beendest und schließe erst dann ein neues ab.
#4
Antwort vom 9. August 2017 | 16:41
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatAlso praktisch: Schau, dass du erstmal das alte Mietverhältnis wirksam beendest und schließe erst dann ein neues ab. :
... und je nachdem welche Erfahrung man mit dem ausziehenden Mieter gemacht hat, würde ich warten bis er draußen ist, da habe ich schon manche böse Überraschung erlebt und viel Lehrgeld zahlen müssen.
#5
Antwort vom 9. August 2017 | 16:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:würde ich warten bis er draußen ist,
Der ist ja schon draußen, nur hat er nicht gekündigt.
Die Schwierigkeit tritt dann auf, wenn die Vormieterin wieder rein will.
Und letztlich hängt das Vorgehen des Vermieters davon ab, warum die Vormieterin ausgezogen ist ohne zu kündigen. Wenn die z.B. wegen hoher Mietrückstände einfach klammheimlich verschwunden ist, dann würde ich das Risiko einer Neuvermietung als sehr gering einschätzen.
Wenn die Vormieterin aber z.B. gerade eine Weltreise macht, von der sie in zwei Monaten zurück kommt und die Miete weiter gezahlt hat, dann sieht das ganz anders aus.
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