Änderung des Arbeitsvertrages während der Beschäftigung mit rückwirkendem Abgleich

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
StudentohneArbeitsrecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Arbeitsvertrages während der Beschäftigung mit rückwirkendem Abgleich

Guten Tag,

es ist leider sehr dringend, denn in einer Stunde muss ich diese sogenannte Änderung unterschreiben, ansonsten wird mir mit der sofortigen Kündigung gedroht.
Ich unterschrieb vor 1.5 Wochen einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma für einen Ferienjob während meiner Semesterferien. Vor 2 Stunden erhielt ich einen Anruf, ich solle eine Änderung unterzeichnen, weil ein Fehler vorliegt. Ich sei zu hoch eingestuft worden in meinem Vertrag und dieser soll runterreguliert werden. Die dabei bisher verrichtete Arbeit und das dazugehörige Entgeld soll dann auch angepasst werden.
Unterzeichne ich die Vertragsänderung nicht, werde ich gekündigt. Gehe ich zum BR, werde ich gekündigt.
Der Fehler liegt laut dem Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma auf Seite des großen bayrischen Automobilkonzerns bei dem ich eingesetzt werde. Ich habe noch 2.5 Wochen vor mir und bin nun sehr demotiviert mit dieser aufgezwungenen Unterschrift.

Was soll ich tun?

beste Grüße

StudentohneArbeitsrecht

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Vor 2 Stunden erhielt ich einen Anruf, ich solle eine Änderung unterzeichnen, weil ein Fehler vorliegt.

M.E. solltest du nicht unterschreiben. Man mag dir kündigen - aber bitte mit Kündigungsfrist und entsprechend bezahlt und du bist dann auch schon dicht dran an deinen restlichen 2,5 Wochen. Also kaum ein Schaden für dich, eher ein Vorteil, wenn du es durchrechnest.
Wenn ein Fehler passiert ist, ist es nicht deiner. Und wenn du nicht unterschreibst, rechtfertigt das auf keinen Fall eine fristlose Kündigung (wenn das mit 'sofortiger K' gemeint sein sollte).
Wenn du unterschreibst, holst du ohne Not 'die Kohlen aus dem Feuer' für den AG und mit Nachteil für dich.

Übrigens: Den BR einzubeziehen, ist AN-Recht. Und die Drohung mit Kündigung deswegen schlicht illegal.


-- Editiert von blaubär+ am 09.08.2017 11:28

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#2
 Von 
StudentohneArbeitsrecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"Bestand in den letzten 3 Monaten vor Beginn dieses Arbeitsverhältnisses kein weiteres Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten zwei Wochen einen Tag."
Demnach rechnet es sich leider nicht. Es sei denn diese Zeile ist nicht rechtswirkend und die Kündigungsfrist sei bei 2 Wochen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Bei 1 Tag K-Frist stimmt die Überlegung in der Tat nciht. Dann wird es wohl auf den Unterschied zwischen altem und neuem Stundenlohn ankommen, oder?

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#4
 Von 
StudentohneArbeitsrecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Übrigens vielen Dank für Ihre Meinung.
Ich bin auf das Geld angewiesen, da ich in einem Monat wegen einem Hochschulwechsel umziehen muss. Ich kann nicht einschätzen, ob ich das Risiko eingehen kann (wegen dem einen Tag Kündigungsfrist (falls dies überhaupt legal ist)).

Beste Grüße

StudentohneArbeitsrecht

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#5
 Von 
StudentohneArbeitsrecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Übrigens vielen Dank für Ihre Meinung.
Ich bin auf das Geld angewiesen, da ich in einem Monat wegen einem Hochschulwechsel umziehen muss. Ich kann nicht einschätzen, ob ich das Risiko eingehen kann (wegen dem einen Tag Kündigungsfrist (falls dies überhaupt legal ist)).

Beste Grüße

StudentohneArbeitsrecht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// (wegen dem einen Tag Kündigungsfrist (falls dies überhaupt legal ist)).

Soweit ich es weiß, gibt es leider einen TV bei resp. für die Zeitarbeitsfirmen, der das vorsieht. Und da die K-Fristen nur via TV zulasten der AN geändert werden dürfen, ist es wohl legal. Leider.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Auf jeden Fall wäre es hier sinnvoll, die Situation mit dem BR zu besprechen! Die Aufforderung, nicht zum BR zu gehen grenzt an Behinderung der BR-Arbeit. Chefs müssen ja nicht mitkriegen, wenn die Mitarbeiter zum BR gehen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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