Außerordentliche Kündigung aufgrund beschaffter privaten Chatverläufe.

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
newtop95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung aufgrund beschaffter privaten Chatverläufe.

Mein Bruder, welcher beim selben Arbeitgeber wie ich arbeitet, ist nicht auf Arbeit erschienen und hat dies gegenüber einem Kollegen (im folgenden Person A) und zusätzlich einem vorgesetzten (im folgenden Chef) unterschiedlich erklärt. Dass eine Abmahnung bzw. eine Kündigung des nicht Erscheinens wegen begründet ist, steht außer Frage. Jedoch hat der Chef erfahren, dass mein Bruder Person A auch aus Frust heraus einen zusätzlichen Grund genannt hat, warum er an dem Abend nicht mehr auf der Arbeit auftaucht. Der Chef hat daraufhin von Person A den privaten Chatverlauf zwischen Person A mit meinem Bruder angefordert und bekommen, er führt diesen in der Kündigung als Anhang an und begründet so eine außerordentliche Kündigung.
 Meine Frage nun:
Ist es rechtens sich private Chatverläufe zu besorgen und diese als außerordentlichen Kündigungsgrund anzuführen oder liegt hier eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts meines Bruders vor.
 
Gegen Person A möchte ich keine Schritte einleiten, ich bitte Sie jedoch um eine Meinung, ob ich gegen die Kündigung zum Einen arbeitsrechtlich vorgehen kann und zum Anderen strafrechtlich gegen den Chef für das Beschaffen der privaten Chatverläufe meines Bruders über Person A.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Gegen eine Kündigung kann AN immer vorgehen - mit welchen Erfolgsaussichten, sei dahingestellt. Hier wird es schwer darauf ankommen, was es mit diesem "zusätzlichen Grund" auf sich habt und ob dieser Grund für eine 'Außerordentliche' reicht. Denn die 'Fristlose' ist ultima ratio und nur bei wirklich schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich.
Strafrechtlich gegen den Chef vorgehen? Wenn A ihm den Chatverlauf zur Verfügung stellt - gegen welches Recht soll Chef denn da verstoßen haben? Da sehe ich nirgends irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt.
DU kannst übrigens gegen gar nichts und niemanden vorgehen, weil nicht du in deinen Rechten verletzt wärest, sollte eine solche überhaupt vorliegen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von newtop95):
ob ich gegen die Kündigung zum Einen arbeitsrechtlich vorgehen kann und zum Anderen
strafrechtlich gegen den Chef für das Beschaffen der privaten Chatverläufe meines Bruders über Person A.

2x nein

Denn das müsste wenn dann der Bruder machen.



Arbeitsrechtlich kann er es versuchen, kommt halt darauf an was er da so alles von sich gegeben hat.

Strafrechtlich: da gibt es nichts, was gegen den Chef strafrechtlich sanktionierbar wäre. Er hat sich die Beweise auf legalem Wege beschafft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
newtop95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bruder erschien nicht zur Arbeit weil die Arbeitszeit falsch vom Plan abgelesen hatte, und in Folge dessen den schwerkranken Großvater besuchte. Er schrieb dann in Rage etwas wie " soll mich der Chef feuern ist mir egal". Diesen konkreten Satz hat der Chef allerdings nicht vorliegen, beruft sich in der fristlosen Kündigung aber darauf.

-- Editiert von newtop95 am 09.08.2017 11:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
newtop95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Davon unabhängig: darf der Arbeitgeber allen anderen Angestellten Details der Kündigung verraten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Er schrieb dann in Rage etwas wie " soll mich der Chef feuern ist mir egal"

... ist mit Sicherheit kein Grund für eine 'Fristlose'.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von newtop95):
Mein Bruder erschien nicht zur Arbeit weil die Arbeitszeit falsch vom Plan abgelesen hatte, und in Folge dessen den schwerkranken Großvater besuchte.

Und dann solche verschiedene Darstellungen:
Zitat (von newtop95):
hat dies gegenüber einem Kollegen (im folgenden Person A) und zusätzlich einem vorgesetzten (im folgenden Chef) unterschiedlich erklärt.

Da passt was nicht zusammen, wenn man sich in der Arbeitszeit geirrt hatte, warum dann verschiedene Darstellungen, vor allem wann wurde die Erklärung getätigt, in der Zeit wo man Arbeiten müsste?
Zitat (von newtop95):
Er schrieb dann in Rage etwas wie " soll mich der Chef feuern ist mir egal". Diesen konkreten Satz hat der Chef allerdings nicht vorliegen, beruft sich in der fristlosen Kündigung aber darauf.

Nun der Wortlaut allein würde keine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen, war da nicht ein wenig mehr dabei?
§ 626 Abs.1 BGB könnte in Frage kommen, wenn es Beleidigungen sind.
Zitat (von newtop95):
Davon unabhängig: darf der Arbeitgeber allen anderen Angestellten Details der Kündigung verraten?

Wenn es wie z.B. um Beleidigung oder ähnliches geht was auch den Frieden der Firma stört, warum darf er nicht erwähnen " AN hat mich xy genannt deshalb die Kündigung", so was beugt Gerüchten vor.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
newtop95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es war keine Beleidigung dabei. Konkret war seine Aussage, dass er die Nacht davor kaum geschlafen habe, davor 8 Stunden gearbeitet hatte, keine Kraft mehr habe und der Chef ihn trotz Wissen um einen Ferienjob vermehrt eingeteilt hatte. Danach war seine letzte Aussage wortwörtlich: "Ich lass es heute, soll er mich feuern ist mir eigentlich egal".
Das es ihm natürlich nicht egal ist und nur eine Trotzreaktion war, die auch mit dem kritischen Zustand des Großvaters einhergeht, ist meiner Meinung nach nach einer Erklärung einleuchtend.

Das war die Begründung gegenüber dem Arbeitskollegen.

Gegenüber dem Chef hat er die Tatsache, wie es dazu kommen konnte das er die falsche Arbeitszeit angeschaut hat aufgeklärt und sich dafür entschuldigt.
Des weiteren hat er angegeben, dass er zu dem Zeitpunkt wo er hätte arbeiten müssen, 50 Kilometer entfernt im Krankenhaus zu Besuch war und in der Zeit als er auf der Intensivstation war kein Netz hatte, was ebenfalls der Wahrheit entspricht.

Der Chef ist nun der Auffassung das er böswillig von meinem Bruder angelogen wurde, und unterstellt ihm, keine Lust zu haben zu arbeiten.

Da diese Version einfach falsch ist und ich sie nicht nachvollziehen kann und der Chef meinen Bruder als Lügner darstellt ohne ihm je die Möglichkeit gegeben zu haben, sich noch einmal vor der Kündigung zu erklären wollte wissen ob er das darf.
Danke für die Hilfreiche Antwort.

-- Editiert von newtop95 am 09.08.2017 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
newtop95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachzutragen fürs Verständnis ist noch:

als mein Bruder nachdem er die Intensivstation kurz verlassen hatte, darüber informiert wurde das er arbeiten müsse, sagte er, er komme so schnell er kann nach, war aber auf unsere Mutter angewiesen, die noch nicht gehen konnte da sie noch auf eine Unterredung mit einem der Ärzte wartete.
Nachdem er danach nochmal auf der Intensivstation war, entschied er sich anschließend doch nicht mehr zu kommen da er sich wie oben genannt nicht mehr dazu im Stande fühlte.
daraufhin folgte der die oben genannte Aussage gegenüber dem Arbeitskollegen und dem Chef.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von newtop95):
Der Chef ist nun der Auffassung das er böswillig von meinem Bruder angelogen wurde, und unterstellt ihm, keine Lust zu haben zu arbeiten.

Ein paar Dinge kommen schon zusammen, wo den Schluss zulassen:
Zitat (von newtop95):
als mein Bruder nachdem er die Intensivstation kurz verlassen hatte, darüber informiert wurde das er arbeiten müsse, sagte er, er komme so schnell er kann nach,

Also klar kommt man Arbeiten oder danach:
Zitat (von newtop95):
Nachdem er danach nochmal auf der Intensivstation war, entschied er sich anschließend doch nicht mehr zu kommen

Natürlich ohne Bescheid zu sagen?

Zitat (von newtop95):
"Ich lass es heute, soll er mich feuern ist mir eigentlich egal".

Somit wird das Puzzle immer klarer, die Auslegung des Chef mit bewusstem Anlügen bekommt damit schon ein wenig an Bedeutung, insbesondere mit der Ansage.
Wie ein Richter den Zusammenhang sehen wird, kann keiner vorher sagen, jedoch steht mal im Raum:
1) Angeblich die Einteilung zur Arbeit falsch gelesen (dafür ist der AN selbst verantwortlich)
2) Er wurde von der Firma erinnert, das er zur Arbeit kommen solle
3) Er sagt zu, das er schnellstmöglichst zur Arbeit erscheinen würde
4) Er beschließt wieder Eigenmächtig doch der Arbeit fern zu bleiben
Wann kam dann zeitlich noch der Chat mit dem Arbeitkollegen dazu, das dürfte unterm Strich noch mehr von Bedeutung sein.
Man sollte sich die Frage stellen, kann der Arbeitgeber noch auf den Mitarbeiter vertrauen, und ist es zumutbar den Arbeitnehmer noch bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Denn aus dem Handeln des Bruder, ergibt der Chat eine andere Bedeutung, gibt es noch mehr Details aus dem Chat?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

... schön zusammengefasst, 0815frager.
Gleichwohl herzlich wenig für eine fristlose Kündigung - eher Hinweise darauf, dass AN 'von der Rolle' war. Zukunft in der Firma gebe ich dem Bruder aber auch eher wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
newtop95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die zeitliche Abfolge war wie folgt:

- Er hatte sich verlesen was die Zeiten anging
- ist darauf hin ins Krankenhaus zum Besuch mitgefahren
- wurde von Kollegen daran erinnert, dass er arbeiten muss
- hat es gelesen als er kurz aus der Intensiv raus war und netz hatte
- sagte daraufhin zu zu kommen, sobald er wieder da ist
- ging wieder auf die Intensivstation
- entschied sich aufgrund der umstände sich nicht mehr zu kommen und teilt dies dem Kollegen mit den oben genannten Aussagen
- Informiert Chef, dass er den Plan falsch gelesen hat und entschuldigt sich für sein Fehlverhalten.

Trotz das der Chef all diese Informationen dann hatte, unterstellt er ihm keine Lust gehabt zu haben und das, obwohl mein Bruder oft unentgeltlich abends zum arbeiten vorbeikam und verbreitet diese Version ohne ihn nochmal um Aufklärung gebeten zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von newtop95):
Die zeitliche Abfolge war wie folgt:

Schlecht, noch schlimmer als gedacht, vor allem da der Kollege im Streitfall als Zeuge des Arbeitgeber vor Gericht aussagen wird.
Zitat (von newtop95):
Trotz das der Chef all diese Informationen dann hatte, unterstellt er ihm keine Lust gehabt zu haben

Ja der Schluss ist doch nahe, da eben erst mit dem Kollegen die Nachrichten ausgetauscht wurden, und erst danach dem Chef eine ganz andere Version präsentiert wurde, obwohl es schon die Firma durch den Kollegen in anderer Form wussten.
Zitat (von blaubär+):
Gleichwohl herzlich wenig für eine fristlose Kündigung - eher Hinweise darauf, dass AN 'von der Rolle' war. Zukunft in der Firma gebe ich dem Bruder aber auch eher wenig.

Fristlos wird wohl eher nicht drin sein, eine ordentliche Kündigung wohl eher, Aber das kommt aufs Gericht und die Vorträge an. Die Halbwertszeit in der Firma ist schon lange überschritten, also sollte der Bruder schnell sich um einen neunen Job bemühen, denn es winkt noch eine Sperre vom Arbeitslosengeld.
Denn erst die Plichtverletzung würde allein nur für eine Abmahnung reichen, doch der Chat und der weitere Verlauf zeigt das doch mehr im Spiel war und eine Kündigung rechtfertigt.
Auch eine Klage gegen die fristlose Kündigung wird wenig auf Dauer bringen, das Beste wäre sofort ein neuer Job.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von newtop95):
Trotz das der Chef all diese Informationen dann hatte, unterstellt er ihm keine Lust gehabt zu haben

Nun, das
Zitat (von newtop95):
Ich lass es heute, ... ist mir eigentlich egal

ist eher kein Zeichen für euphorische Motivation.

Man hat die Aussage ja tatsächlich getroffen, wo ist da die Unterstellung?
Desweiteren, die Aussage das man (u.a. wegen den Nebenjob) zu müde für den Haupjob war.


Ob das für eine "firstlose" reicht, ich weis es nicht.
Würde mich aber nicht wundern, wenn es reichen würde.

Gleichwohl sollte man es versuchen, oft kommt dann vor Gericht ein Aufhebungsvertrag oder eine ordentliche Kündigung raus bei dem dann auch das Zeugnis einigermßen ist..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich glaube nicht (noch nicht), dass das alles war. Der Bruder

Zitat:
schrieb dann in Rage etwas wie " soll mich der Chef feuern ist mir egal"
- ich vermute, er hat sich mit dem Kollegen gefetzt, als er sich "endgültig anmeldete". Dazu passt dann auch die Aussage aus den EP, dass er "aus Frust" dann die Bemerkung tätigte - ich vermute einfach mal in den Raum hinein, dass er mehr Verständnis vom Kollegen erwartet hat, der ihm vermutlich Vorwürfe machte, weil er nicht mehr kommen wollte. Da fallen schnell solche Sachen wie "Du lässt uns hängen" und so weiter. Je nachdem wie sich DIESES Gespräch dann, also zwischen Bruder und Kollege, entwickelte, könnte der Grund für die fristlose Kündigung liegen. Denn außer dem Chef darf man auch den Kollegen nicht seine Missachtung kundtun.

Aber wie auch immer, ich sehe auch zumindest die ordentliche Kündigung durchlaufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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