Verstopfung der Rohre Kosten auf Mieter aufteilen

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
hopelezz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
Verstopfung der Rohre Kosten auf Mieter aufteilen

Guten Tag,
Heute hab ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen. EIn Teil des Ablusssystems sei durch Feuchtücher verstopft und er weißt in dem Schreiben drauf hin, sollte es nochmal zu einer Reperatur kommen er die Kosten zwischen allen an dem Abflusstrang angeschlossenen Mieter aufteilen wird. Ich benutze nicht mal Feuchttücher so frage ich mich darf er das überhaupt verlangen? Es handelt sich um ein Mehrfamiienhaus mit 7 Parteien.
Ich gehe ja fast davon aus das dies nicht tragbar ist. Ob es so ein Problem schonmal gab ist mir nicht bekannt.

Viele Grüße und danke im vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von hopelezz):
sollte es nochmal zu einer Reperatur kommen er die Kosten zwischen allen an dem Abflusstrang angeschlossenen Mieter aufteilen wird.
Ankündigen kann der Vermieter das, rechtlich haltbar ist es natürlich nicht. Das sind keine Nebenkosten, d.h. er kann diese Reparaturkosten nicht in die Nebenkostenabrechnung stecken. Kleinreparaturen sind es auch nicht. Damit muss der Vermieter nachweisen, welcher Nutzer genau der Verursacher war. Nur von diesem kann er dann die Kosten erfolgreich einklagen.

Das Schreiben mag trotzdem seinen Zweck erfüllen. Irgendjemand hat ja die Verstopfung verursacht. Und wenn der in Zukunft besser aufpasst, haben alle gewonnen.

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