Kosten Notdienst Installateur

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Le_sanmic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Notdienst Installateur

hallo liebe Mitglieder, ich habe eine Frage an euch.

Es geht um meine beste Freundin. Sie wohnt in einer Mietwohnung, Mehrparteienhaus. Letztes Jahr Oktober ist plötzlich ihr Klo übergelaufen. Sobald jemand über ihnen gespült hat, ist bei ihr alles aus Klo Waschbecken und Badewanne gekommen. Sie hat dann bei der Hausverwaltung angerufen und die meinte sie haben keine Notdienst. Daraufhin hat sie selber einen Installateur der Notdienst hatte beauftragt, das zu reparieren. Der war drei Stunden da, hat auf der Rechnung vier stunden aufgeführt, bei der vermeintlichen Reparatur die komplette Kloschüssel zerkratzt und als er gegangen ist musste sie noch unterschreiben, dass er da war. Leider hat er nichts repariert, denn schon wenige Stunden später lief wieder alles aus dem Klo. Daraufhin hat am nächsten Morgen die Hausverwaltung einen Installateur geschickt, der einen Hundeknochen im ich glaube Fallrohr entfernt hat. Über ihr wohnen zwei Familien mit Hunden. Die Rechnung von dem zweiten Installateur gehen direkt an die Hausverwaltung. Nach ein paar Wochen bekam sie eine Rechnung von dem Notdienst über 1500 €. Weder Vermieter noch Hausverwaltung wollen diese bezahlen, da sie den Installateur ja selbst gerufen hat und laut der Hausverwaltung der Notdienst nicht nötig war, sie hätte quasi die ganze Nacht wischen sollen. Jedenfalls hat sie bei der Firma angerufen, Ihnen mitgeteilt dass gar nichts repariert wurde und am nächsten Tag ein weiterer Installateur kommen musste um es zu reparieren. Zudem hat sie sich beschwert dass die Kloschüssel zerkratzt wurde, hat auch Fotos etc angefertigt und alles an die Firma geschickt, leider kam seit Wochen nichts zurück. Gestern nun bekam sie einen Brief vom Gerichtsvollzieher über 2100 €. Sie ist finanziell leider nicht wirklich gut gestellt, somit ist es für sie sehr viel Geld und sie hat Angst einen Anwalt auszusuchen um nur noch höhere Kosten zu haben. Wie sieht es aus hat sie denn überhaupt eine Chance, würdet ihr zum Anwalt gehen, bringt das was oder bleibt sie auf dem Geld sowieso sitzen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Viele liebe Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Le_sanmic):
Nach ein paar Wochen bekam sie eine Rechnung von dem Notdienst über 1500 €.
Zitat (von Le_sanmic):
leider kam seit Wochen nichts zurück. Gestern nun bekam sie einen Brief vom Gerichtsvollzieher über 2100 €.
Das kann ich nur schwer glauben. Was genau steht denn im Brief des Gerichtsvollziehers und kam der Brief wirklich vom Gerichtsvollzieher oder wurde er nur über diesen zugestellt? Und es kam dazwischen wirklich kein Mahnbescheid und kein Vollstreckungsbescheid?

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Le_sanmic):
Gestern nun bekam sie einen Brief vom Gerichtsvollzieher über 2100 €.

Das kann nicht ganz stimmten, war es ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Gerichtsvollzieher führen normal den Service von Hausbesuchen aus, die verschicken nicht erst mal was.
Wie werden auch 1500€ dann 2100€?
Zitat (von Le_sanmic):
Wie sieht es aus hat sie denn überhaupt eine Chance, würdet ihr zum Anwalt gehen, bringt das was oder bleibt sie auf dem Geld sowieso sitzen?

Es kommt jetzt erst Mal an, welche Mahnkosten werden aufgeführt. Es wäre eine Nullnummer wenn man die Forderung um 500€ reduzieren könnte, aber das Geld für den Anwalt ausgibt,

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Wie werden auch 1500€ dann 2100€?


HF
1 - 2 Mahnschreiben
Aufforderungsschreiben vom Anwalt
Mahnverfahren
Zinsen
Kosten Vollstreckungsauftrag
Kosten Gerichtsvollzieher

... das geht eigentlich recht flott. Man sollte die Freundin mal fragen, wiann das alles wirklich passiert ist, und was sie mit den Mahnschreiben, dem Aufforderungsschreiben vom Anwalt, dem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbescheid so gemacht hat. Liest sich wie ungeöffnete Post.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
das geht eigentlich recht flott

Zeitlich braucht es da schon ein wenig was. Wenn der Ablauf so stimmt, dann kann man wenig machen. Jedoch betreiben manche Firmen eben mit dem eigenen Inkasso doppelte Forderungen, vor allem wenn kein Anwalt im Spiel war, dürften die Kosten mit Mahnbescheid vielleicht ca 100 € mehr als die ursprüngliche Forderung sein.
Zitat (von AltesHaus):
Liest sich wie ungeöffnete Post.

Das wäre dann wirklich dumm gelaufen. Nur sollte der TE mal die Kostenaufstellung hier nennen, vielleicht kann man dem Mahnbescheid auch teilweise widersprechen, aber das ist Kaffeesatzlesen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wird ja für eine Freundin gefragt ..., die muss dann mal das zeitliche Geschehen aufdröseln.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Im übrigen geht es zunächst einmal gar nicht um ein mietrechtliches Problem. Eigentlich müsste man sich erstmal darüber klar werden, welche Leistung der Mieter beauftragt hat, ob diese ordnungsgemäß erbracht wurde und welcher Betrag dann vom Mieter an den Handwerker zu zahlen ist. Die Diskussion kann man sich jedoch schenken, wenn eh schon ein wirksamer Vollstreckungsbescheid vorliegt. Daher erstmal die Fragen nach dem Ablauf und noch nicht zu den Details.

Wenn das erstmal alles geklärt ist, dann kann man sich mit der mietrechtlichen Komponente beschäftigen. § 536a (2) BGB sollte durchaus einschlägig sein. Denn eigentlich hat der Mieter es richtig angefangen und erstmal die Hausverwaltung angerufen. Als die nicht helfen konnte oder wollte, hat sie einen Notdienst angerufen. Das war meiner Meinung nach absolut korrekt. Wenn durch WC und Badewanne die braune Brühe rauskommt, dann ist ein sofortiges Beheben notwendig. Problematisch wird es nur bei der Höhe der Forderung. Erforderliche Aufwendungen hat der Vermieter zu ersetzen und ob hier 1500 Euro erforderlich waren, muss man zumindest mal in Frage stellen. Aber die Diskussion sollten wir erst starten, wenn die anderen Fragen geklärt sind.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auftraggeber für den Notdienst war aber der Mieter. Daher richtet sich die Forderung des Notdienstes auch gegen den Mieter.

Der Mieter muss dann die Rechnung erst einmal bezahlen und hat dann einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter.

Dass jetzt ein Vollstreckungsbescheid (?) gegen den Mieter ergangen ist, ist daher völlig korrekt. Auf den Mahn- und Vollstreckungskosten wird der Mieter auch sitzen bleiben.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auftraggeber für den Notdienst war aber der Mieter. Daher richtet sich die Forderung des Notdienstes auch gegen den Mieter.

Der Mieter muss dann die Rechnung erst einmal bezahlen und hat dann einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter.

Dass jetzt ein Vollstreckungsbescheid (?) gegen den Mieter ergangen ist, ist daher völlig korrekt. Auf den Mahn- und Vollstreckungskosten wird der Mieter auch sitzen bleiben.


MMn geht es der Mieterin um die exorbitant hohen Kosten dieses Notdienstneppers, gehört also nicht ins Mietrecht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Alles stochern im Nebel, solange der TS nicht weitere Fakten liefert ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Als die nicht helfen konnte oder wollte, hat sie einen Notdienst angerufen. Das war meiner Meinung nach absolut korrekt.

Nö es wurde kein Fehler behoben, der Vermieter hat wie man lesen kann:
Zitat (von Le_sanmic):
Leider hat er nichts repariert, denn schon wenige Stunden später lief wieder alles aus dem Klo. Daraufhin hat am nächsten Morgen die Hausverwaltung einen Installateur geschickt, der einen Hundeknochen im ich glaube Fallrohr entfernt hat.

Damit war die Aktion für die Katze, und auch nichts daran zu rütteln, nachdem erst mal der Notdienst da war, spielte es keine Rolle das danach wieder das Wasser heraus gelaufen ist.
Zitat (von cauchy):
Im übrigen geht es zunächst einmal gar nicht um ein mietrechtliches Problem.

Korrekt, es ist Sache zwischen der Freundin des TE und den Notdienst.
Nur das hier eben keine weiteren Infos kommen, braucht man nicht weiter darüber nachdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Eigentlich gibt es hier 3 Baustellen.

1. Wie weit sind die Inkassomaßnahmen bereits fortgeschritten?

2. Höhe der Forderung des Notdienstes (je nachdem wie weit 1. ist, braucht man sich darüber, mit dem Handwerker, nicht mehr streiten)

3. Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter / der Hausverwaltung. Hier kommt es dann doch wieder auf die entstandenen Kosten an. Den Anspruch sehe ich hier schon gegeben, aber ob in voller Höhe mag ich dann doch bezweifeln.

Es führt aber trotzdem kein Weg daran vorbei, dass die Freundin den Notdienst erstmal aus eigener Tasche bezahlen muss,
welchen Betrag letztendlich, kann man vor dem Hintergrund aus 1. nicht klar sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Damit war die Aktion für die Katze, und auch nichts daran zu rütteln, nachdem erst mal der Notdienst da war, spielte es keine Rolle das danach wieder das Wasser heraus gelaufen ist.
Unser Handwerker vor dem Herrn meint, dass ein Laie wirklich beurteilen kann, ob die Aktion für die Katz' war? Bitte hinterfrag dich mal selber. Wenn der Teilnehmer in einem anderen Unterforum gefragt hätte, ob die Rechnung an den Notdienst bei diesem Sachverhalt zu zahlen wäre, dann hättest du mit einiger Sicherheit nicht gesagt "natürlich nicht, war ja für die Katz'".

Die Höhe der Rechnung wird, wenn nicht schon endgültig tituleirt, garantiert ein Thema sein. Aber prinzipiell wird es sehr schwierig sein, eine Zahlung an den Notdienst wegen Schlechtleistung komplett zu verweigern. Und sobald der Mieter an den Notdienst zahlen muss und sich diese Zahlung nur auf die Notfall-Beseitigung der Verstopfung bezieht, dann wird § 536a (2) BGB zumindest bis zu einer gewissen Höhe schlagend werden. Denn hier wird der Vermieter auch keine außerordentlich hohen Hürden an den Mieter stellen können.

Die Hausverwaltung ist ja informiert worden und hätte eine ihr genehmige Firma beauftragen und beaufsichtigen können. Dann hätte sie auch selber die Kontrolle über die Kosten gehabt. Wollte oder konnte sie offenbar nicht. Dann kann sie aber nicht kommen und dem Mieter vorwerfen, dass er nicht die günstigste und beste Firma genommen hat. Der ist nämlich an der Stelle ein Laie in Not gewesen. Klar, das Hirn muss auch ein solcher Mieter einschalten und wirtschaftlich vertretbar handeln. Aber eben auch nur in den Grenzen, die er einschätzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der ist nämlich an der Stelle ein Laie in Not gewesen. Klar, das Hirn muss auch ein solcher Mieter einschalten und wirtschaftlich vertretbar handeln.

Schlicht weg ging es mit der Verstopfung dann auch bis zum nächsten Tag, ansonsten wäre ja wohl noch mal ein Notdienst gekommen. Damit wird man also keine Notwendigkeit heraus lesen können.
Zitat (von cauchy):
Wenn der Teilnehmer in einem anderen Unterforum gefragt hätte, ob die Rechnung an den Notdienst bei diesem Sachverhalt zu zahlen wäre, dann hättest du mit einiger Sicherheit nicht gesagt "natürlich nicht, war ja für die Katz'".

Sorry schon wieder nur eine Vermutung.
Die Dienstleistung ist ein Werkvertrag, also ein Erfolg wäre geschuldet. Und hier hätte man zusammen mit der Beschädigung der Schüssel sehr gut ansetzen können, denn die beschädigte Schüssel wird auch noch auf den Mieter zurück fallen.
Leider wurde ja nicht gegen die Rechnung unternommen, jetzt ist es zu spät.

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