Meine frage ist warscheinlich etwas komplizierter, Ich hoffe aber das man mir helfen kann.
Meine Großmutter erhebt Anklage im Zivilprozess. Jetzt hat sie aber eine Behördliche Betreuerin weil sie altersdemenz hat. Jetzt wollen wir ihr die Aussage vor Gericht aber nicgt zumuten und haben ein Attest vom Arzt geholt das sie wegen ihrer Krankheit Verhandlungsunfähig ist. Die gegenseite akzeptiert das Attest nicht und verlangt ein Gutachten was das Gericht anortnet.
Was braucht man um das ganze zu umgehen um nicht zum Amtsarzt zu müssen. Leider reicht die Vormuntschaft nicht vor Gericht aus, die ist nur für Behörden zugelassen.
Gerichtsunfähig
27. Juli 2017
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Frage vom 27. Juli 2017 | 13:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsunfähig
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#1
Antwort vom 27. Juli 2017 | 14:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWas braucht man um das ganze zu umgehen :
Man zieht die Klage einfach zurück oder nimmt am Verhandlungstermin nicht teil.
Oder, falls Oma vom Anwalt vertreten wird, braucht sie zu Terminen, in denen das persönliche Erscheinen nicht vorgeschrieben ist, nicht anwesend zu sein. Je nach Sachverhalt wird es aber wohl Situationen geben, wo das persö. Erscheinen angeordnet ist. Weird dann mit einem Attest gekontert, wird die Verhandlung so lange verschoben, bis sich die Situation gebessert hat.
Die Idee, ich verklage jemanden, kümmere mich ab da aber nicht weiter um die Angelegenheit, wird nicht immer aufgehen.
Berry
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