Guten Tag,
Ich erhielt von der KSP Kanzlei folgendes schreiben:
Zitat:Sehr geehrter Herr ****,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass aus einer Gastzahlung noch ein Betrag von EUR 46,46 aussteht und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Betrag Gastzahlung EUR 46,46
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 17.07.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,01
Kaufmännische Mahnkosten EUR 9,00
Anwaltsgebühr in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 125,67
Der Betrag von EUR 46,46 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 36,68 und Gebühren seitens PayPal für Rückbuchungen in Höhe von EUR 9,78.
Das Problem ist, ich habe keine einzige Mahnung von PayPal bekommen bezüglich eines Ausgleiches des Gastkontos bei PayPal. PayPal hätte mich auch telefonisch darauf hinweisen können, und ich hätte die 46,46€ bezahlt.
Und dann kommen die direkt mit einem Anwalts/Inkasso Büro und wollen das dreifache??
Dürfen die das, ohne vorherige schriftliche oder telefonische Mahnung(en)??
PayPal schrieb nur dazu:
Zitat:Weil Ihr PayPal-Gastkonto seit längerer Zeit einen negativen Kontostand aufweist, haben wir die Angelegenheit an KSP-Rechtsanwälte übergeben. Bitte zahlen Sie daher den offenen Betrag direkt an KSP-Rechtsanwälte.
Was soll ich jetzt machen? Ich sehe nicht ein 126€ zu bezahlen.