Gesetzlicher Betreuer zahlt Schulden nicht zurück

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2017 23:10:52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzlicher Betreuer zahlt Schulden nicht zurück

Hallo, folgender Fall:

Ein Ex-Freund schuldet seiner Ex-Freundin Betrag X für einen Einkauf, den sie für ihn getätigt hat als dieser im Krankenhaus war (Foto der Quittung vorhanden) und Betrag Y für einen Bargelddiebstahl bei ihr, welchen er zugibt. Nun ist es so, dass der Ex-Freund aufgrund einer Drogensucht einen gesetzlichen Betreuer bekommen hat. Der Ex-Freund selbst möchte alle Schulden bei seiner Ex-Freundin begleichen.

1. Die Ex-Freundin hat seinen gesetzlichen Betreuer kontaktiert und diesen über diese Schulden informiert. Daraufhin äußerte dieser, dass sie bezüglich des Einkaufes (Betrag X) eine Rechnung schreiben solle. Der Betreuer könne jedoch nicht versprechen, dass die Ex-Freundin dieses Geld zurück bekomme und wenn, habe sie mit einer langen Wartezeit zu rechnen.


2. Bezüglicher des Diebstahles sagte der gesetzliche Betreuer der Ex-Freundin, dass sie da eine Strafanzeige gegen den Ex-Freund stellen müsse und der gesetzliche Betreuer dieses Geld nicht überweisen würde, da dies ja nur eine Behauptung sei. Darauf erwiderte die Ex-Freundin, dass der Ex-Freund den Diebstahl aber ja zugibt und möchte, dass sie das Geld zurück erhalte, weshalb ja nicht Aussage gegen Aussage steht. Daraufhin erwiderte der gesetzliche Betreuer, dass er dann davon ausgehen müsse, dass die Ex-Freundin das Geld „veruntreue", dies eine klare Absprache mit dem Ex-Freund sei und sie dieses Geld möchte, um es ihm auszuhändigen, da er sonst ja keine Möglichkeit habe um an Bargeld zu gelangen. Falls dies relevant sein sollte: die Trennung erfolge vor 5 Monaten, es besteht keinerlei Verwandtschaftsverhältnis.



Nun die Fragen:



1. Kann der gesetzliche Betreuer einfach sagen, dass er das Geld nur ggf. überweist und die Ex-Freundin mit einer langen Wartezeit zu rechnen habe? In der Rechnung wird eine Frist gesetzt. Diese ist er doch verpflichtet einzuhalten oder ist dies nicht korrekt?


2. Ist die Aussage richtig, dass die Ex-Freundin das Geld für den Diebstahl auf diesem Weg nicht zurückverlangen kann und wenn Strafanzeige stellen müsste? Kann der Betreuer ihr einfach eine „Veruntreuung" unterstellen? Dies müsste er dann doch auch bei anderen Personen tun, die im Bekanntenkreis des Ex-Freundes stehen. Wie gesagt besteht auch nicht Aussage gegen Aussage.


Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Irgendwie erinnert mich diese Fragestellung an einen anderen Fall hier aus diesem Forum, wo sich jemand darüber beschwerte, dass der Betreuer nicht einfach irgendwelche Gelder, auch gegen selbst geschriebene Rechnungen, raus rückte.

Zum ersten Punkt: Ich meine schon, dass Sie Anspruch darauf haben, dass das ausgelegte Geld zeitnah erstattet wird. Allerdings muss es eine korrekte Rechnung sein, also auch mit einem Beleg, was Sie für was genau ausgegeben haben. Anders wird das nichts. Einfach eine Rechnung selbst schreiben - falls Sie das Vorhaben - ohne weiteren Beleg, wird nicht klappen.

Zum zweiten Punkt: Es ist absolut korrekt, dass der Betreuer das Geld nicht heraus rückt. Es könnte ja schlicht jeder kommen und irgendetwas erzählen und der Betreute bestätigt das dann auch gerne, um eben ans Geld zu kommen. Der Betreuer ist nicht auf den Kopf gefallen und hat solche Fälle schon x-mal erlebt. Hier werden Sie sich also entscheiden müssen, entweder Sie erlassen ihrem Freund die Schuld oder warten, bis er vielleicht irgendwann mal selber wieder über sein Geld verfügen kann, oder Sie gehen den offiziellen Weg...

Nachtrag: Ein Foto von einer Quittung bringt überhaupt nichts. Ich kann Ihnen, wenn Sie mir Ihre Mail Adresse geben, 1000 Fotos von 1000 Quittungen zuschicken, überhaupt gar kein Problem. Es muss, wenn schon, die richtige Quittung sein, nicht als Kopie sondern im Original. Papier und Dateien bzw digitale Fotos sind SEHR geduldig...

-- Editiert von fb367463-2 am 26.07.2017 20:34

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von MDDBS123):
Kann der gesetzliche Betreuer einfach sagen,

So wie so wie sich das liest hat er das doch bereits gesagt? Da wäre die Frage doch irgendwie sinnlos?



Zitat (von MDDBS123):
Ist die Aussage richtig, dass die Ex-Freundin das Geld für den Diebstahl auf diesem Weg nicht zurückverlangen kann

Nein, natürlich kann sie es auf diesem Wege zurückverlangen.
Das Problem ist nur, verlangen kann man ja vieles, meist scheitert es dann an der Durchsetzung des Verlangens.



Zitat (von MDDBS123):
dass er das Geld nur ggf. überweist und die Ex-Freundin mit einer langen Wartezeit zu rechnen habe?

So wie es aussieht, gibt es derzeit keinerlei wirklich guten Beweise, das der Freundin Geld zusteht. Eher Behauptungen und Indizien.

Bezüglich des Einkaufs sehe ich da noch die besten Erfolgsaussichten.


Der Betreuer ist dazu verpflichtet, mit dem Geld des Betreuten sorgsam umzugehen, Einfach auf Zuruf mal zahlen funktioniert da nicht.
Er wird also Belege sehen wollen, diese dann prüfen undnotfall sich von Gericht die Erlaubnis einholen zu zahlen.
Das alles dauert, denn der Betreuer hat ja - genau wie das Gericht - auch noch anderes zu tun.

Je nach dem wieviel der Betreute an Ein- und Ausgaben sowie an anderen Gläubiern hat, kann es auch sein, das derzeit gar kein Geld übrig ist, es also etwas dauert, bis man überhaupt an der Reihe ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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