Ich habe ein folgendes Problem. Mein Mann arbeitet in einer Firma die betonteile fertigt.
Die Firma wurde zu 75% verkauft und seit dem geht es bergab. Selbst die ehemalige betriebleiterin konnte das nicht ertragen und kündigte.
Nun hat der neue Chef angekündigt, das die Arbeiter JEDEN Samstag in 2 Schichten arbeiten müssen.
Folgende Formulierungen sind im arbeitsvertrag:
1. Die regelmäßige Arbeitszeit
beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen.
2. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit in Form von 5 Arbeitstage, verteilt auf die Werktage ist festgelegt.
3. Innerhalb von bis zu 12 zusammenhängenden abrechnungszeiträumen kann an einzelnen Werktage ausfallende bzw zusätzlich anfallende Arbeitszeit an anderen Werktagen des Ausgleichszeitraums ohne Mehrarbeitszuschlag ausgeglichen werden. Im Ausgleichszeitraum kann die werktägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 12 kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.
4. Das arbeitszeitkonto soll zu keiner Zeit 160 plus Stunden überschreiten und 40 minusstunden unterschreiten.
Am Ende des ausgleichsmonats muss für jeden Arbeitnehmer die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gemäß Ziffer 1 erreicht werden.
In welcher Zeit diese ausgleichsmonate sind wissen wir nicht. Er hat in den letzten 12 Monaten 114 Überstunden gemacht. Wie fokgt: 7/16 (-1,6); 8/16 (-11,75); 9/16 (+-0); 10/16 (4,35); 11/16 (36,5); 12/16 (11,2); 01/17 (18,05); 02/17 (11,15); 03/17 (-3,5); 04/17 (25,8); 05/17(11,65); 06/17(11,8)
Nun meine Fragen. Darf der Chef Samstag als festen Arbeitstag einführen (es soll dafür kein Tag in der Woche frei sein) er will also, dass jeder Arbeitnehmer an 6 Tagen 48 Stunden (+überstunden) arbeitet.
Müsste mein Mann nicht nach Ziffer 3 und 4 schon längst mal Stunden abbummeln?
Ich hoffe ihr könnt meinen Äußerungen folgen und mir Hinweise geben. Es gibt keinen bertriebsrat.
LG minky82
Jeden Samstag arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatNun meine Fragen. Darf der Chef Samstag als festen Arbeitstag einführen :
Ja. Samstag ist ein Werktag.
Zitates soll dafür kein Tag in der Woche frei sein) :
Steht aber dem AV entgegen, dort heißt es:
ZitatDie Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit in Form von 5 Arbeitstage, verteilt auf die Werktage ist festgelegt. :
ZitatMüsste mein Mann nicht nach Ziffer 3 und 4 schon längst mal Stunden abbummeln :
Warum nicht einfach mal beantragen? Freie Tage beantragen sowie in der Vorplanung die freien Tage planen lassen. Ansonsten beschweren, zur Rede stellen.
Und Betriebsrat gründen. Ver.di zB unterstützt dabei.
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Danke für die Antwort. Ja das mit dem Betriebsrat haben sie auch schon überdacht bis jetzt aber noch nichts auf die Beine gestellt.
Leider kann er keine freien Tage beantragen, weil sie durch die Urlaubszeit chronisch unterbesetzt sind. Mein mann hat in 3 Wochen Urlaub und muss nun unter Druck jemanden einarbeiten, weil er der einzige ist der an diesem Kran arbeiten kann. Der der das sonst noch konnte muss nun auf einer anderen Position arbeiten als schichtleiter.
Also freizeitausgleich gibt es nur in Form von ein paar Stunden wenn mal Maschinen ausfallen. Sonst wird nur aufgebaut.
Es ist kein freizeitausgleich für die zusätzliche samstagarbeit vorgesehen. Also ohne Überstunden demnächst 6 Tage und 48h/Woche.
Zitatdas mit dem Betriebsrat haben sie auch schon überdacht bis jetzt aber noch nichts auf die Beine gestellt :
Dann sollten sie das zeitnah erledigen. Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig, d.h. der Arbeitgeber muss sich vor Erlass derartiger Regeln grundsätzlich und bereits im Vorfeld mit dem Betriebsrat einigen, üblicherweise im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Die ist dann rechtlich bindend und wird für vernünftige Zustände sorgen.
Wie bereits geschrieben sind die Gewerkschaften bei Gründung eines BR sehr hilfsbereit. Auf die Beine stellen müssen es die Mitarbeiter selbst. Das ist allerdings durchaus machbar.
Zitat:1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen.
2. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit in Form von 5 Arbeitstage, verteilt auf die Werktage ist festgelegt.
Es gibt ja wirklich keinen Grund, weshalb hier die Arbeitnehmer einer Verschlechterung der vertraglichen Bedingungen zustimmen sollten.
Einfach die Unterschrift unter so etwas verweigern. Bis dahin gilt der Arbeitsvertrag.
Und natürlich einen BR gründen! Kündigungsschutz ist schon bei der Gründung gegeben!
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