Vodafone/ InfoScore / RA Haas

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone/ InfoScore / RA Haas

Guten Abend zusammen,

folgendes Problem:

Ich hatte Anfang diesen Jahres auf drei Rechnungen von otelo Mehrwertdienste in Höhe von jeweils 19,96€ verrechnet bekommen. Gegen zwei der drei Rechnungen hatte ich im Anschluss Einspruch eingelegt,aber nur zurück bekommen, dass ich die Leistung in Anspruch genommen hätte und daher auch für die Kosten aufkommen müsse. Tatsächlich habe ich jedoch nie bewusst ein Abo o.ä. abgeschlossen. Auf meine Frage nach dem abrechnenden Unternehmen wurden mir nur drei Buchstaben genannt,die wohl den Namen des Unternehmens darstellen sollten. Im Internet konnte ich dazu jedoch nichts finden.
Also habe ich die beiden Rechnungen zurückbuchen lassen und nur den berechtigten Betrag überwiesen.
Einige Wochen später kam dann das erste Schreiben vom Inkassobüro InfoScore. Nachdem ich die verschiedentlichen Schreiben ignoriert habe, kam Ende vergangener Woche ein Schreiben der RA-Kanzlei Hass & Kollegen. Dort wird mir mit Mahnbescheid, Gehaltspfändung, etc. gedroht.

Nun wollte ich es eigentlich durchziehen und darauf ankommen lassen, aber irgendwie kommt so langsam das Muffensausen.

Zum Streitwert...es geht um eine Forderung von 69,31€. Dazu kommen noch Inkassogebühren von 70,20€ und Anwaltsgebühren in Höhe von 27€.

Was soll ich nun tun? Zähneknirschend zahlen oder durchhalten?
Ich hab halt einfach Angst, dass das Ganze doch vor Gericht landet und ich noch wesentlich mehr zAhlen muss.

Danke für eure Hilfe!

Grüße

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Nevi21

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67 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Gegen zwei der drei Rechnungen hatte ich im Anschluss Einspruch eingelegt,aber nur zurück bekommen, dass ich die Leistung in Anspruch genommen hätte und daher auch für die Kosten aufkommen müsse.


Diese beiden Schreiben würde ich ganz sorgfältig aufbewahren!

Zitat:
Was soll ich nun tun? Zähneknirschend zahlen oder durchhalten?


Nicht zahlen! Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen!

Zitat:
Ich hab halt einfach Angst, dass das Ganze doch vor Gericht landet und ich noch wesentlich mehr zAhlen muss.


Sie haben den Umsatz doch nachweislich reklamiert. Nunmehr müsste Vodafone nachweisen, dass die Umsätze berechtigt sind. Das hat Vodafone nicht getan.

Zitat:
dass ich die Leistung in Anspruch genommen hätte und daher auch für die Kosten aufkommen müsse.


Das ist kein Beweis zugunsten Vodafone.

Zitat:
Dort wird mir mit Mahnbescheid, Gehaltspfändung, etc. gedroht.


Ein Mahnbescheid ist nichts Schlimmes. Dem kann man widersprechen. Gehaltspfändung ist bei einem widersprochenen Mahnbescheid nicht möglich.

Zitat:
Nun wollte ich es eigentlich durchziehen und darauf ankommen lassen, aber irgendwie kommt so langsam das Muffensausen.


Es ist der Job vom Inkassobüro, Ihnen Angst einzujagen, damit Sie das Muffensausen bekommen.
Faktisch gesehen müssen Sie sich aber keine Sorgen machen.

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#2
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die aufbauenden Worte.

Ich frage mich einfach, in welcher Form Vodafone mir beweisen möchte, dass ich eine Leistung in Anspruch genommen habe? Ich habe nie wissentlich einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt. Wie könnte mir das vor Gericht nachgewiesen werden? Oder wirdvon diesen RA einfach davon ausgegangen, dass es sowieso nicht dazu kommt, weil ich vorher bezahle.

Zu den Widerspruchsschreiben. Lt. Vodafone-Hotline habe ich die Schreiben an die falsche Adresse geschickt. Ich hab mich aber einfach an die Adresse in der Fußzeile der Rechnung gehalten. Kann mir das zum Nachteil ausgelegt werden?

Wie groß ist denn die Gefahr, dass die Kanzlei nach meinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch weiter klagt? Der Streitwert sind doch im Endeffekt nur die ca. 60€ oder?
Und darf die Kanzlei auch die Inkassogebühr eintreiben?

Grüße

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Nevi21

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Lies dir mal §45p TKG durch. https://dejure.org/gesetze/TKG/45p.html

Zitat:
Ich frage mich einfach, in welcher Form Vodafone mir beweisen möchte, dass ich eine Leistung in Anspruch genommen habe?

Die alleine können das im Zweifel gar nicht. Ansonsten kommt es darauf an, was das für Dienste sein sollen. Bei dir geht es offenbar um ein Abo. Bei so etwas muss man ggf. den wirksamen Vertragsschluss nachweisen. Und zwar den deutschen Gesetzen gehorchend (je nachdem beispielsweise Button-Gesetz etc.)

Zitat:
Oder wirdvon diesen RA einfach davon ausgegangen, dass es sowieso nicht dazu kommt, weil ich vorher bezahle.

Das sind alles Bausteinbriefe. Da hat bis heute noch gar kein Anwalt drüber geschaut.

Zitat:
Zu den Widerspruchsschreiben. Lt. Vodafone-Hotline habe ich die Schreiben an die falsche Adresse geschickt. Ich hab mich aber einfach an die Adresse in der Fußzeile der Rechnung gehalten. Kann mir das zum Nachteil ausgelegt werden?

Im Grunde genommen ist dieses Argument pure Verzweiflung seitens Vodafone. Es ist im Machtbereich von Vodafone angekommen. Wenn die den Brief an der "falschen Adresse" wegwerfen, ist das deren Problem, nicht deines. Hast du die Aussage, dass der Brief an die falsche Adresse geschickt wurde, schriftlich?

Zitat:
Wie groß ist denn die Gefahr, dass die Kanzlei nach meinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch weiter klagt?

Man nehme einen Würfel und suche sich Zahlen darauf aus, würfele dann. So in etwa musst du dir das vorstellen.

Zitat:
Der Streitwert sind doch im Endeffekt nur die ca. 60€ oder?

Kommt drauf an, was Vodafone noch draus macht. Es gibt ein Szenario, dass sie dir den Zugang sperren, fristlos kündigen und Schadensersatz wollen. Dann steigt der Streitwert. Das macht es aus Sicht von Vodafone aber nicht besser, denn die Sperre wegen offenen aber widersprochenen drittanbieter-Forderungen wäre beispielsweise gemäß TKG verboten.

Zitat:
Und darf die Kanzlei auch die Inkassogebühr eintreiben?

Kostendopplung aus Anwaltsgebühren und Inkassogebühren in derselben Sache (außergerichtliche Vertretung) ist sowieso verboten.

Ich würde hier dem Anwalt folgendes schreiben, um etwas abzukürzen: "Werter Anwalt. Offenbar verdingen sie sich hier als Handlanger für strafrechtlich relevante Vorgänge. Ihre Mandantin will mit diversen Drohungen Zahlungen erpressen für einen unbekannten Drittanbieter. Trotz Reklamation und Nachfrage konnte ihre Mandantin keine ladungsfähige Anschrift mitteilen. Wie sie wissen, steht das TKG in solchen Fällen eindeutig auf meiner Seite. Die Inkassogebühren sind aufgrund meines Widerspruchs genauso unzulässig, wie ihre Anwaltsgebühren. Ich behalte mir vor, aktiv gegen Sie, das Inkassobüro und ihre Mandantin vorzugehen wegen Verdacht der Nötigung, des gewerblichen Betruges, der Beihilfe zum gewerblichen Betrug und wegen verbotener Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltsgebühren."

Deutliche Worte und normalerweise müssten die das dann kapieren.

-- Editiert von mepeisen am 25.07.2017 05:47

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kannst Du uns bitte noch einmal genau erklären, was Vodafone auf Deine schriftliche Reklamation geantwortet hat.

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#5
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Im Grunde genommen ist dieses Argument pure Verzweiflung seitens Vodafone. Es ist im Machtbereich von Vodafone angekommen. Wenn die den Brief an der "falschen Adresse" wegwerfen, ist das deren Problem, nicht deines. Hast du die Aussage, dass der Brief an die falsche Adresse geschickt wurde, schriftlich?


Leider nein, das hat mir der nette Herr bei der otelo-Hotline mitgeteilt, als ich wegen der Mahnung dort angerufen hatte.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Der Streitwert sind doch im Endeffekt nur die ca. 60€ oder?
Kommt drauf an, was Vodafone noch draus macht. Es gibt ein Szenario, dass sie dir den Zugang sperren, fristlos kündigen und Schadensersatz wollen. Dann steigt der Streitwert. Das macht es aus Sicht von Vodafone aber nicht besser, denn die Sperre wegen offenen aber widersprochenen drittanbieter-Forderungen wäre beispielsweise gemäß TKG verboten.


Mein Vertrag ist sowieso bereits im April ausgelaufen, von daher droht zumindest keine Sperrung des Anschlusses mehr.

Zitat (von mepeisen):
Ich würde hier dem Anwalt folgendes schreiben, um etwas abzukürzen: "Werter Anwalt. Offenbar verdingen sie sich hier als Handlanger für strafrechtlich relevante Vorgänge. Ihre Mandantin will mit diversen Drohungen Zahlungen erpressen für einen unbekannten Drittanbieter. Trotz Reklamation und Nachfrage konnte ihre Mandantin keine ladungsfähige Anschrift mitteilen. Wie sie wissen, steht das TKG in solchen Fällen eindeutig auf meiner Seite. Die Inkassogebühren sind aufgrund meines Widerspruchs genauso unzulässig, wie ihre Anwaltsgebühren. Ich behalte mir vor, aktiv gegen Sie, das Inkassobüro und ihre Mandantin vorzugehen wegen Verdacht der Nötigung, des gewerblichen Betruges, der Beihilfe zum gewerblichen Betrug und wegen verbotener Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltsgebühren."

Deutliche Worte und normalerweise müssten die das dann kapieren.


Kann ich da keine Probleme bekommen, wenn ich so etwas schreibe? Ich meine wegen Verleumdung o.ä.? Sorry, kenn mich da nicht aus.


Ich will eigentlich grundsätzlich einfach keinen Ärger oder Probleme wegen so einem Sch... bekommen und es belastet auch irgendwo. Auf der anderen Seite seh ich es auch nicht ein, dass jemand mit einer solchen Masche einfach durchkommt.

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Grüße

Nevi21

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#6
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde übrigens auch von der Kanzlei angerufen und gebeten eine Stellungnahme zu schreiben, weshalb ich der Forderung widerspreche. Angeblich kenne man die Hintergründe der Forderung ja nicht.

Soll ich das machen?

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Nevi21

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#7
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Kannst Du uns bitte noch einmal genau erklären, was Vodafone auf Deine schriftliche Reklamation geantwortet hat.


Auf meine Reklamation würde gar nicht reagiert, da sie angeblich an die falsche Adresse geschickt wurde.
Auf mein telefonisches Nachfragen hin, würde nir nur gesagt, ich hätte die Drittanbieter-Sperre entfernen lassen und wäre somit selbst schuld.
Ich habe diese Sperre auch wirklich selbst entfernen lassen, aber lediglich, um an Parkscheinautomaten per SMS zahlen zu können (daher kommen die Gebühren aber definitiv nicht).
Hab ich dadurch dann ein Problem, weil ich die Sperre entfernen lassen habe?

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Nevi21

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Kann ich da keine Probleme bekommen, wenn ich so etwas schreibe? Ich meine wegen Verleumdung o.ä.? Sorry, kenn mich da nicht aus.

Verleumdung wäre es maximal, wenn du solche Verdachtsmomente öffentlich hinaus posaunst.

Zitat:
Angeblich kenne man die Hintergründe der Forderung ja nicht.

So etwas bekommt man nur per Telefon gesagt. Schriftlich wäre so etwas höchst peinlich. Denn wie will ein Anwalt ohne die Hintergründe zu kennen, jemals vernünftig für sich die Rechtslage beurteilen?

Zitat:
Hab ich dadurch dann ein Problem, weil ich die Sperre entfernen lassen habe?

Nein. Denn das Entfernen der Sperre bedeutet nicht, dass irgendwelche wildfremden Unternehmen plötzlich abbuchen dürfen, wie sie lustig sind. es steht und fällt damit, dass du einen wirksamen Vertrag schließt. Schließt du keinen Vertrag mit dem Drittunternehmer, darf auch nichts abgebucht werden.
Oder mit anderen Worten: Die Sperre ist lediglich ein zusätzlicher Schutz. Eine nicht vorliegende Sperre bedeutet kein Akzeptieren wildfremder unberechtigter Drittanbieter-Buchungen auf deiner Telefonrechnung.

Ich kann dir sagen, was das Problem ist: Vodafone ist hier der Dumme. Durch deine Reklamation müssen sie gesetzeskonform eigentlich dir den Betrag gutschreiben und sich das Geld vom Drittanbieter zurückholen. Bei Trickbetrügern ist das Geld aber längst in schwarzen Löchern verschwunden und Vodafone versucht nun, das Geld von dir zu erpressen, damit sie kein Minus machen. Das geht zu oft gut, weil die Kunden Angst haben und sich nicht auskennen, dann am Ende lieber zahlen.

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#9
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, eigentlich bin ich schon der Meinung, dass man sich dem entgegenstellen muss. Andererseits stresst mich die Situation, auch wenn ich wissentlich nichts falsch gemacht habe, das die Forderung begünstigt.
Ich habe irgendwie nur die Befürchtung oder Angst, dass diese Kanzlei dann irgendwelche "Beweise" haben könnte, die vielleicht nicht mal echt sind und ich dadurch dann Probleme bekomme.
Man hört halt leider immer wieder von allen möglichen Maschen, bei denen Telefongespräche zusammengeschnitten werden oder irgendwelche Nutzerdaten auftauchen, die dann etwas beweisen sollen.

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Nevi21

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das Fehlverhalten liegt klar bei Vodafone und die wissen das auch. Wehren ist der einzig richtige Weg.

Das fängt an beim Vermauscheln des Anbieters

Zitat:
Auf meine Frage nach dem abrechnenden Unternehmen wurden mir nur drei Buchstaben genannt
statt der vollständigen ladungsfähigen Anschrift nebst Telefon/Email und zieht sich weiter durch den Fall. Druckmittel seitens VF nach Vertragsende = Null

Solche Fälle werden zu 99% irgendwann nicht mehr weiter verfolgt. Je offensiver die Gegenwehr, desto schneller ist das beendet.

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#11
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn ich mir die Meinungen und Ratschläge so durchlese, sollte ich es eigentlich wirklich durchziehen und hoffen, dass nach dem Widerspruch gegen einen evtl. anstehenden Mahnbescheid, nichts mehr folgt.
Sollte ich dann irgendwie jetzt noch gegenüber der Anwaltskanzlei reagieren oder es einfach auf mich zukommen lassen?
Ich hatte gestern noch versucht, telefonisch einen Vergleich vorzuschlagen, was aber abgelehnt wurde. Dafür wurde mir wieder vor Augen geführt, welche immensen Kosten noch auf mich zukommen werden.

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Grüße

Nevi21

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#12
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich dann irgendwie jetzt noch gegenüber der Anwaltskanzlei reagieren oder es einfach auf mich zukommen lassen?


Nein. Im Moment haben sie nichts in der Hand. Diese Situation ist optimal für dich. Du hast einmalig widersprochen, nun ist die Gegenseite an der Reihe

Zitat:
Ich hatte gestern noch versucht, telefonisch einen Vergleich vorzuschlagen, was aber abgelehnt wurde.


Sei froh darüber! Und bitte merken: In Rechtsangelegenheiten niemals mit der Gegenseite telefonieren.
Ab jetzt bitte keine weiteren Dummheiten mehr. Nur noch auf einen Mahnbescheid reagieren, und zwar mit vollständigem Widerspruch.

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#13
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, werde mich ab jetzt zurückhalten.
Trotzdem noch eine Frage: Angenommen, die Kanzlei reicht nach dem Widerspruch Klage ein und die Sache käme vor Gericht. Dann müsste ich ja meine Rechtsschutzversicherung mit 150€ SB bemühen, um mich anwaltlich vertreten zu lassen.
Blöd gesagt...könnte ich dann nicht einfach auch die 166€ bezahlen und die Sache ist vom Tisch? Weil im Endeffekt bleibe ich ja auf meinem SB der Rechtsschutzversicherung sowieso sitzen, oder?

Signatur:

Grüße

Nevi21

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#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Nö, wenn die Gegenseite verliert oder aufgibt, dann zahlen die auch ihre kompletten Anwalts- und Gerichtskosten

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#15
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann hoff ich mal, dass das so eintritt bzw. nach dem Mahnbescheid einfach nichts mehr kommt, einfach wegen der geringen Grundforderung von 69,- €.
Wie gesagt, ich bin in solchen Sachen nicht wirklich der Streitlustigste und mir schlägt das schon jetzt auf den Magen...

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Grüße

Nevi21

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#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Auf meine Reklamation würde gar nicht reagiert, da sie angeblich an die falsche Adresse geschickt wurde.


Haben Sie einen Nachweis für den Zugang Ihrer Reklamation bei Vodafone?

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#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Nevi21):
... ich bin in solchen Sachen nicht wirklich der Streitlustigste und mir schlägt das schon jetzt auf den Magen...

Das ist genau das Kalkül der Inkasso-Unternehmen ... :augenroll:
Aufregend ist es nur das allererste Mal. Sieh es als Lebenserfahrung. Selbst wenn es zu einer Verhandlung käme (Chance 100:1), dann ist das reinste Comedy.

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass diese Kanzlei dann irgendwelche "Beweise" haben könnte

Was für Beweise denn? Von einem Unternehmen, was es nicht gibt, wo die ladungsfähige Anschrift unbekannt ist?

Selbst WENN sie mit irgendeinem zusammengezimmerten Beweis kämen (Dann und dann irgendwo angerufen usw.): Gläubiger ist NICHT Vodafone. Vodafone treibt das Geld im Auftrag der Drittanbieter ein.

Das kann man so ähnlich sehen wie bei der Bank. Rücklastschrift ist Rücklastschrift. Wenn ich die verlange innerhalb der erlaubten Frist, dann MUSS die Bank die Rücklastschrift ausführen und dir gut schreiben, ob du einen rechtlich einwandfreien Grund hast oder nicht. Ob sie das Geld wiedersieht oder nicht, völlig egal.

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#19
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Auf meine Reklamation würde gar nicht reagiert, da sie angeblich an die falsche Adresse geschickt wurde.


Haben Sie einen Nachweis für den Zugang Ihrer Reklamation bei Vodafone?


Ich hab gerade alles abgesucht,kann aber den Beleg nicht mehr finden. Ich weiß aber, dass ich es per Einwurfeinschreiben geschickt habe.
Kann das kriegsentscheidend sein?

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Nevi21

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Kann das kriegsentscheidend sein?

Naja. Spätestens als der Kontakt stattfand, wussten die von der Reklamation.
Es gibt ansonsten Fristen für Rechnungsbeanstandungen.

Dass du den Beleg nicht mehr hast, wissen die nicht. Man kann daher ruhig mal bluffen in der Beziehung. Nach dem Motto "Die Reklamation wurde per Einschreiben gesendet. Wieso behaupten Sie am Telefon, dass sie an die falsche Adresse geschickt wurde und deswegen ungültig sei? Wollen sie das wirklich vor Gericht ausdiskutieren, ob meine Reklamation gültig ist?"

Manchmal verplappert sich das Inkasso dann, versucht sich herauszureden und bestätigt dabei den Eingang der Reklamation.

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#21
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Was vielleicht auch zu meinem Vorteile ausgelegt werden könnte - sollte es wirklich bis vor Gericht gehen - ist, dass bereits im Januar eine Rechnung aufgrund dieser Mehrwertdienste reklamiert habe. Damals allerdings noch per Mail an den Kundenservice und darauf immerhin eine Antwort erhalten habe. Zwar nur das zu erwartende, dass die Leistungen beglichen werden müssen, aber immerhin eine Antwort.

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Grüße

Nevi21

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das reicht denke ich erst mal als Reklamationsnachweis.

Signatur:

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#23
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hier noch mal die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung. Solange die Rechnungsstellung nicht mit allen Angaben erfolgt ist, die auch dem Verbraucher die Möglichkeit der richtigen Reklamation ermöglicht, ist jede Mahnung und Drohung sinnfrei.

https://www.verbraucherzentrale.de/telefonrechnung

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#24
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir gestern dann auch noch eine der beiden Rechnungen mit EVN näher angesehen. Die Mehrwertdienste wurden unter der Angabe DIMESS / ICP-CPT abgerechnet. Kein Firmenname, keine Adresse, keine Telefonnummer.

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Grüße

Nevi21

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ohne ordnungsgemäße Rechnung keine Zahlungsverpflichtung. :grins:
Das wissen sogar die Putzfrauen bei Infoscore in Baden-Baden

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#26
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.
Was muss ich denn tun,falls der Mahnbescheid während meines Urlaubs kommt und ich die 2-Wochen-Frist nicht einhalten kann?

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Grüße

Nevi21

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Nevi21):
Also wenn ich mir die Meinungen und Ratschläge so durchlese, sollte ich es eigentlich wirklich durchziehen und hoffen, dass nach dem Widerspruch gegen einen evtl. anstehenden Mahnbescheid, nichts mehr folgt.


Davon sollten sie nicht ausgehen. Wenn es zum Mahnbescheid kommt und sie legen Widerspruch ohne Begründung ein, wird es sicher durchgezogen.
Dann müssten Sie im Zweifel auch beweisen, dass sie der Rechnung widersprochen haben.

Zitat (von mepeisen):
Man kann daher ruhig mal bluffen in der Beziehung.
Kann man, kann aber auch nach hinten losgehen. Und wenn es erst anhängig ist, kan man nicht mehr bluffen, dann zählen nur Beweise.

Nur damit mein Text nicht missverstanden wird: ich hätte, wenn ich mir sicher wäre keine Leistung in Anspruch genommen zu haben, auch nicht gezahlt. Aber ich hätte mich von Anfang an anders dagegen gewehrt - und hätte bei einem schwebenden Verfahren natürlich auch die Nachweise.

Können sie überhaupt ausschließen, dass Sie die Leistung ggf. unbeabsichtigt in Anspruch genommen haben? Dazu gibt es bis auf den hier aber unerheblichen Hinweis Abo-Falle keine Aussage.

Zitat (von Nevi21):
Was muss ich denn tun,falls der Mahnbescheid während meines Urlaubs kommt und ich die 2-Wochen-Frist nicht einhalten kann?

Was man immer veranlasst, wenn man mehrere Tage nicht vor Ort ist, einen anderen mit der Postsichtung beauftragen. Dieser kann dann das weitere Vorgehen im Einzelfall mit Ihnen abstimmen.
Ich war im Urlaub zählt nicht als Ausrede.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann ich es nicht ausschließen, dass ich unbeabsichtigt eine Leistung in Anspruch genommen habe. Auf nahezu jeder Internetseite gibt es heutzutage Werbebanner o.ä., welche man versehentlich mal erwischt.

Signatur:

Grüße

Nevi21

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich hab gerade alles abgesucht,kann aber den Beleg nicht mehr finden. Ich weiß aber, dass ich es per Einwurfeinschreiben geschickt habe.
Kann das kriegsentscheidend sein?


Ja!
Ergibt sich denn aus irgendeiner anderen schriftlichen Korrespondenz seitens Vodafone, dass Sie reklamiert haben?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur auf meine erste Reklamation per Mail. Die beiden anderen hatte ich per Post reklamiert und eben den Beleg nicht mehr gefunden.

Signatur:

Grüße

Nevi21

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