Klarna und COEO Inkasso

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)
Klarna und COEO Inkasso

Hiho,

ich habe aktuell folgendes Problem. am 27.06.2017 zwei Forderungen von Klarna (117,19 und 1,20 EURO = 118,39) in einer Überweisung getätigt.Im Nachhinein habe ich im kleingedruckten zwar gelesen, dass sie das nicht unterstützen, aber ist wohl sekundär. Beide waren schon einmal gemahnt worden. Die 117,19 enthielten bereits 1,20 Mahnkosten und die einzelnen 1,20 waren die rückständigen Mahnkosten einer vorherigen Bestellung.

Wir fuhren am 07.07.2017 in Urlaub, so dass ich natürlich nicht mehr regelmäßig aufs Konto geschaut habe. Nach unserer Rückkehr hatte ich eine Schreiben des Inkassobüros im Briefkasten und eine Rückbuchung von 117,19 (06.07.2017) auf dem Konto (Klarna Retur XXXXXX).

COEO fordert nun:

Hauptforderung: 118, 39
Zinsen: 0,38
Inkassovergütung: 58,50
Auslagen: 11,70
Gesamt: 189,17

Was also tun?

lg

Dany


Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde die beiden Originalbeträge einzeln überweisen und Coeo schreiben, dass man die Forderung zurückweist, weil es sich um Annahmeverweigerung des Gläubigers handelt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ich würde genau so vorgehen wie mepeisen.
Das Überprüfen der Geldeingaenge gehört fuer ein geschaeftserfahrenes unternehmen zu den einfachsten Aufgaben ohne größeren Aufwand.
Ich denke es existiert wie in anderen Beiträge n beschrieben eine Art kick Back Vereinbarung bezüglich der inkassoogebuehren zwischen coeo und klarna ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Habe mir nun den gesamten Fall noch einmal genau angeschaut. Die 1,20 Euro haben sie ja nicht retourniert und in meiner ursprünglichen Überweisung fehlte eine Ziffer! :-(

Beispiel:

Anstatt der 1234567890123 steht bei mir ausgehend die 12356789012. Es fehlt also die vier.

Wie schaut es in einem solchen Fall aus?

lg

Dany

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

In so einem Fall hätte man trotzdem die Überweisung anhand deines Namens (Name des Geldabsenders) nachvollziehen können/müssen

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Es besteht kein Interesse da man auf einen Teil coeo Gebühren scharf ist.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Nochmal bezahlt und folgendes Schreiben an COEO per Fax gesendet:

"Sehr geehrtes Inkasso Team,

Aufgrund schon am 27.06.2017 geleisteter Zahlung und diesbezüglicher Annahmeverweigerung ihres Mandanten weise ich die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung meinerseits führen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich aus diesem Grunde widersprechen.

Des weiteren finde nicht nur ich es befremdlich, dass Online-Bezahldienste die Hilfe eines Inkassobüros benötigen.

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gemäß BDSG nicht einverstanden. Ich untersage ihnen zusätzlich jegliche Kontaktaufnahme per Telefon. "

Mal sehen was passiert....

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cherly96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Wie ist das ganze ausgegangen? Ich habe nämlich das gleiche Problem momentan. Was hat Coeo noch geschrieben und Haben die einen mahnbescheid gesendet?

Ich bitte um eine möglichst schnelle Antwort. :)
Viele dank und schöne Feiertage.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

CEOE hat nicht mehr geantwortet. Nun habe ich RA Monika Mumm an der Backe, die mir eine Frist bis zum 15.02 gesetzt hat.

-- Editiert von Dany28 am 31.01.2018 22:52

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hat sich inhaltlich irgendetwas Neues ergeben? Nein? Dann würde ich die Mumm-Briefe einfach ignorieren. Wichtig ist nur, dass man Briefe eines Gerichts nicht ignoriert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Zuerst hieß es ich hätte zu spät gezahlt und wäre damit Zahlungspflichtig. Ich schickte ihr die Belege, dass die Zahlung deutlich vor Inanspruchnahme des Inkassodienstes geflossen ist aber zurückgezahlt wurde. Nun steht man auf dem Standpunkt, dass ich
durch einen Hinweis auf Ihrer Rechnung darüber informiert wurde.

Zitat: "Dass Zahlungen für jede Rechnung separat und unter Angabe des jeweiligen, korrekten Verwendungszwecks vorzunehmen sind; unterschiedliche Rechnungen dürfen somit nicht zusammengefasst gezahlt werden. Eine geleistete Zahlung ohne übereinstimmenden Verwendungszweck kann aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle gar nicht oder nur teilweise zugeordnet werden."

Da ich also unter einem falschen Verwendungszweck gezahlt habe wäre keiner Erfüllung eingetreten und ich wäre somit zur Zahlung der gesamten Summe (mittlerweile 74,81 EUR) verpflichtet.

Es bleibt also spannend..

lg

Dany

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Dany
(mittlerweile 74,81 EUR)
Das sind jetzt die Inkassokosten welche begehrt werden ?

Zitat:
Hauptforderung: 118, 39
Zinsen: 0,38
Inkassovergütung: 58,50
Auslagen: 11,70
Gesamt: 189,17

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Kurz zusammengefasst. Ich hatte 118,39 gezahlt. Sie überwiesen mir 117,19 zurück, die ich dann noch einmal überwiesen hatte. Nun geht es um die Inkassokosten und angebliche 1,20 € welche angeblich noch offen stehen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schau mal welche Inkassokosten theoretisch statthaft wären (links im Link die Gebührenliste)
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
18 € (15 Inkassogebühren plus 3 Auslagenpauschale)

Bei klarna liegt es noch etwas anders denn klarna ist selbst ein Bezahldienst (!!) und bedarf keinerlei Hilfe eines Inkassodienstes wie coeo ;)

ICH persönlich würde keinen Cent bezahlen, auch dann nicht wenn coeo ein Anwaltsschreiben von Mumm nachschiebt. In den großen Urteilsdatenbanken wie jurion sowie in den Verbraucherplattforen wie 123recht.de ist kein Hinweis zu finden das klarna/coeo bzw mumm ein einziges mal expl wg inkassogebühren geklagt hätte.

Übrigens sind auch die internen Klarna Mahngebühren zu hoch : Maximal 2,50 pro Mahnung sind statthaft (Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben )

p.s geh mal auf trustpilot.de und schau Dir die Bewertungen an. Die schnelle weitergabe ans inkasso scheint system zu haben.Meiner Meinung nach besteht eine Kick Back Vereinbarung zwischen klarna und dem Inkasso bezüglich der Gebühren
Les auch mal hier : http://www.taz.de/!5044507/






-- Editiert von thehellion am 27.02.2018 16:25

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde die Schufa anschreiben und denen ausdrücklich verbieten, solcherlei Anfragen zu beantworten. Dann würde ich den Datenschutz informieren, dass die unberechtigterweise und ohne Grundlagen Daten ausspionieren und dass sie denen das doch mal vernünftig verbieten sollen.

Wenn ich das richtig sehe, wollen die deine Kontonummer wissen. Das geht die aber im Prinzip exakt nichts an.

-- Editiert von mepeisen am 03.03.2018 23:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Was mich ärgert. Seit dem 12.02 kann ich bei Amazon (Nach 18 Jahren!) nicht mehr per Bankeinzug bestellen. Ich tippe schwer darauf, dass dies mit dieser Anfrage zu tun hat. :-(

Amazon schweigt sich jedoch zu den Gründen aus, so dass ein Nachweis schwierig wird....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und die anderen auskunfteien mal befragt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Dany28):
Was mich ärgert. Seit dem 12.02 kann ich bei Amazon (Nach 18 Jahren!) nicht mehr per Bankeinzug bestellen. Ich tippe schwer darauf, dass dies mit dieser Anfrage zu tun hat. :-(

Amazon schweigt sich jedoch zu den Gründen aus, so dass ein Nachweis schwierig wird....


Halte ich für ausgeschlossen
Glaube nicht das das der Grund ist

-- Editiert von thehellion am 05.03.2018 13:59

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Andere Auskunfteien habe ich nicht befragt.

Zitat:
Halte ich für ausgeschlossen
Glaube nicht das das der Grund ist


Der Zeitliche Zusammenhang ist mehr als seltsam und wie gesagt, hatte ich seit 18 Jahren keinerlei Probleme bei Amazon. In einigen Beiträgen im Netz wird wohl die Schufa von Amazon abgefragt, wenn es um Bankeinzüge geht. Bisher wurden dutzende Bestellungen storniert mit folgender Antwort:

Zitat:
Zahlung abgelehnt

Guten Tag,

leider können wir Ihre hinterlegte Bankverbindung nicht für die Zahlung dieser Bestellung verwenden. Um Ihre Bestellung weiter bearbeiten zu können, bitten wir Sie, Ihre Zahlungsart für diese Bestellung auf Kreditkarte umzustellen.

Eine Umstellung auf Zahlung per Rechnung ist hier nicht möglich.

Bitte aktualisieren Sie Ihre Zahlungsinformationen innerhalb von 5 Tage. Anderenfalls wird Ihre Bestellung storniert. Vielen Dank.*


Der Support hüllt sich in schweigen. Das "System" entscheidet dies und niemand kann das einsehen! *löl*

lg

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ganz ehrlich? Wenn Amazon dich nicht als Kunden will und dir nicht verrät warum, dann gibt es andere Shops. Ich würde nur mit den Achseln zucken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es handelt sich doch nur um eine simple Anfrage der Kontonummer ,wo sollte das ein Negativmerkmal sein ?
Da dürfte ja kein Mensch mehr bei Amazon per Rechnung bzw Bankeinzug bestellen.
Bitte um Korrektur falsch ich falsch liege
Ich denke das es sich herbei um einen anderen Grund handeln muss



-- Editiert von thehellion am 06.03.2018 16:02

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Bitte um Korrektur falsch ich falsch liege

Ne, das sehe ich durchaus genauso. Deswegen der Verweis auf andere Auskunfteien.

Zitat:
Ich denke das es sich herbei um einen anderen Grund handeln muss

Wenn auch in anderen Auskunfteien nichts steht. Naja, wer weiß. Vielleicht gibt es Blacklisten. Wäre es Infoscore, würde ich direkt auf die ICD tippen (Infoscore Consumer Data). Infoscore arbeitet aber auch mit Amazon zusammen. Vielleicht meldet die Coeo etwas an die ICD?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Anfragen werden bis zu zehn Tage lang auch an andere weitergegeben, so dass es durchaus sein kann, dass dies den ein oder anderen Händler stört,

Zitat:
Wie lange bleiben Inkasso Anfragen in meiner Schufa gespeichert?

Laut der Schufa bleiben die Anfragen max. ein Jahr gespeichert aber nach max. 10 Tagen nicht mehr von dritten einsehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn dieser Verdacht weiterhin besteht, könnte man sich mal an den Datenschutz wenden. Aber wie gesagt: Ich würde vorher noch mal die anderen Auskunfteien abklappern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Infoscore habe ich gerade angefragt. Bei wem noch?

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Bürgel

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Bürgel ist beantragt....

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Infoscore ist sauber....

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dany28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Heute kam noch einmal Post von COEO. Diese hätten von Frau M. aus H. erfahren, dass bisher keine Zahlung eingegangen wäre und sie mir aus Großherzigkeit eine Ratenzahlung anbieten wollen! ;-)

lg

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Dany28):
und sie mir aus Großherzigkeit eine Ratenzahlung anbieten wollen! ;-)

Nein, diese Güte...
Ab heute glaube ich wieder an das Gute im Menschen. :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.542 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12