Krank/urlaub

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb470893-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank/urlaub

Hallo ich habe das bornout syndrom und bin jetzt 2wochen krankgeschrieben mein Arzt hat mir eine Erholung im Urlaub empfohlen mein urlaub beginnt aber erst in 2 Wochen kann ich jetzt einfach in den urlaub fahren oder muss ich warten bis mein urlaub beginnt der Arzt hat es mir schon erlaubt das ich jetzt fahren kann

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Du bist nicht bettlägerig krank und auch nicht auf deine 'vier Wände' eingeschränkt. Du darfst alles, was die Genesung fördert, sofern der behandelnde Arzt auch dafür ist. Einzig Auslandsaufenthalte können kritisch werden.
Dein Urlaub wird ohnehin durch die AU überschrieben; AU und Urlaub schießen einander aus.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb470893-59):
der Arzt hat es mir schon erlaubt das ich jetzt fahren kann

Nein, er hat es sogar empfohlen.

Es wäre damit der Genesung zuträgllich und folglich absolut nicht zu beanstanden.
Der Arbeitnehmer soll die Genesung fördern und hat alles zu unterlassen was dieGensung behindert.



Zitat (von blaubär+):
Einzig Auslandsaufenthalte können kritisch werden.

Wenn er nur "Burnout" hat eher nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob ein Tarifvertrag gilt und ob dieser (wie etwa bei uns) ein nahtloses Anschliessen von Krankzeiten und Urlaub ausschliesst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Burnout ist keine Grippe. Deswegen sollte es mich außerordentlich wundern, wenn diese Erkrankung mit 14 Tagen abgemacht wäre. Insofern habe ich schon eine weitere Krankschreibung gedanklich vorausgesetzt gehabt.

4x Hilfreiche Antwort

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