Urlaub nehmen

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fnster123567
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nehmen

Meine Frage kann ein Arbeitgeber sagen in dem und dem Monat dürft ihr keinen Urlaub planen weil unter den Bewohnern und Kollegen ( Seniorenheim ) viele Jubiläen anstehen und wir die mit vorbereiten müssen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Die Frage ist, was ist dazu im Arbeitsvertrag geregelt?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nunja - Urlaub ist zu beantragen und kann aus betrieblichen Gründen verweigert werden.
Die berüchtigte Urlaubssperre bedeutet nichts anderes als die Ankündigung des AG, zu bestimmten Zeiten eben keinen Urlaub zu bewilligen. Ggf muss AN das gerichtlich überprüfen lassen.

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#3
 Von 
Fnster123567
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich beschäftigt aber er sagt dass diese Ansage aber erst gekommen ist nachdem ich schon einen Urlaubsplatz für diesen Zeitraum gesucht hatte und bis dahin noch nichts von eine Urlaubssperre gesagt worden ist

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist generell ein Problem des AN, wenn er Urlaub festmacht, ohne dass der schon bewilligt ist.
'Gesucht' heißt hoffentlich noch nicht gebucht - sonst hast du das Problem.

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist generell ein Problem des AN, wenn er Urlaub festmacht, ohne dass der schon bewilligt ist.
'Gesucht' heißt hoffentlich noch nicht gebucht - sonst hast du das Problem.


Das Problem ist meist geringer als man glaubt: die meisten Urlaubssperren werden vom Arbeitsgericht kassiert. Nur benötigt man genug Vorlaufzeit.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Fnster123567):
Meine Frage kann ein Arbeitgeber sagen

Komische Frag, angesichts dessen das es doch offenbar schon gesagt hat ...
Relevanter wäre wohl, ob er es durchsetzen könnte.



Zitat (von Fnster123567):
dass diese Ansage aber erst gekommen ist nachdem ich schon einen Urlaubsplatz für diesen Zeitraum gesucht hatte

Dann sucht man sich einen neuen?

Wennman da nicht will, dann stellt man einen Antrag auf Urlaub. Sollte der abgelehnt werden, lässt man das vor Gericht überprüfen.



Zitat (von Fnster123567):
ihr keinen Urlaub planen weil unter den Bewohnern und Kollegen ( Seniorenheim ) viele Jubiläen anstehen und wir die mit vorbereiten müssen.

Das könnte tatsächlich ein gerichtsfester Grund sein, um im dem Monat keinen Urlaub zu genehmigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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