Hallo,
ich würde gerne einen Onlineshop, auf dem verschiedenste Produkte verkauft werden sollen, unter einem Namen aufziehen, welcher eine eingetragene Wortmarke in DE hat mit KL 41. Die .de Domain ist vergeben aber nicht aufrufbar und sonst sind alle TLDs frei.
Wenn ich in meinem Shop keine Produkte anbiete, die was mit der KL zu tun haben, ist das dann möglich oder nicht?
Freue mich über jegliche Erfahrungen und Infos.
Was machen bei eingetragener Wortmarke?
22. Juli 2017
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Frage vom 22. Juli 2017 | 21:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was machen bei eingetragener Wortmarke?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2017 | 00:06
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Du hängst dich in gewisserweise an diese Wortmarke. Nutzt deren eventuellen Bekanntheitsgrad für deine Produkte.
Ich würde dir raten, deinen Shop anders zu nennen.
#2
Antwort vom 31. Juli 2017 | 11:11
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
Zitatich würde gerne einen Onlineshop aufziehen, auf dem verschiedenste Produkte verkauft werden sollen :
Das sind Dienstleistungen des Einzel(?)handels über das Internet im Bereich Sportwaren(?), Gesundheitsprodukte(?), Lebensmittel(?), Autozubehör(?), .....
Zitat:Wortmarke in DE hat mit KL 41.
Für welche konkreten Waren und Dienstleistungen ist die Marke eingetragen?
Zitat:Wenn ich in meinem Shop keine Produkte anbiete, die was mit der KL zu tun haben, ist das dann möglich?
Meines Erachtens kann der Inhaber einer Marke OTTO für Schuhe einem Versandhandelsunternehmen nicht verbieten, unter der Marke OTTO mit einer Vielzahl verschiedener (Marken-)Waren zu handeln, u.a. mit Schuhen verschiedener Marken ( wobei kein Markenschuh eine der Schuhmarke OTTO ähnliche Marke trägt ).
RK
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