Ich habe eine Frage zum Thema „Homeoffice".
Folgende Situation:
In einer Abteilung mit ca. 20 Mitarbeitern, die alle keine Homeofficeregelung im AV haben, gewährt der Abteilungsleiter trotzdem regelmäßig (auf Anfrage) „Homeoffice". Auch abteilungsübergreifend wird dieses im Unternehmen (> 1000 MA) so allseits bekannt praktiziert. Einem dieser Mitarbeiter der Abteilung sogar regelmäßig 1-2 Tage pro Woche, da dieser einen weiteren Anreiseweg zur Arbeitsstelle hat (da alle MA mit Laptops ausgestattet sind, werden Besprechungen sowieso zu 90% per Livemeeting etc. abgehalten).
Einem Mitarbeiter wird dies aber nicht zugestanden. Der Abteilungsleiter begründet es damit, dass er sagt, Homeoffice beruhe auf einem Vertrauensverhältnis und dieses gewisse Vertrauen bringe er diesem Mitarbeiter nicht entgegen. Warum dieses "Misstrauen" besteht, begründet er nicht weiter. Vorfälle gab es keine.
Hätte dieser Mitarbeiter nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht doch Anspruch auf gelegentliches "Homeoffice"?Zumindest im selben Rahmen und Häufigkeit wie die anderen Mitarbeiter auch?
Ich habe im Internet schon recherchiert das der Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich Homeoffice nicht greift d.h. wenn z.B. 1 MA die Erlaubnis hat vom Homeoffice zu arbeiten, dann kann daraus nicht ein Anspruch für weitere oder alle anderen MA abgeleitet werden.
Aber wie verhält es sich in der oben beschriebenen „umgekehrten" Situation? Könnte eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen, wenn dieser MA eigenständig gelegentlich "Homeoffice" ohne Erlaubnis macht?
Eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es nicht.
-- Editier von KummerKarl am 20.07.2017 11:58
-- Editier von KummerKarl am 20.07.2017 12:00
Anspruch Homeoffice ohne vertragliche Regelung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat:Hätte dieser Mitarbeiter nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht doch Anspruch auf gelegentliches "Homeoffice"?Zumindest im selben Rahmen und Häufigkeit wie die anderen Mitarbeiter auch?
Nein.
Der Ort der Arbeitsleistung (zu Hause oder im Betrieb) unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach §106 GewO .
Zitat:Ich habe im Internet schon recherchiert das der Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich Homeoffice nicht greift d.h. wenn z.B. 1 MA die Erlaubnis hat vom Homeoffice zu arbeiten, dann kann daraus nicht ein Anspruch für weitere oder alle anderen MA abgeleitet werden.
Da haben Sie richtig recherchiert. Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit können frei und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden, so lange es keine gegenteiligen Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gibt. Dabei kann der Arbeitgeber auch unterschiedliche Festlegungen für unterschiedliche Mitarbeiter treffen.
Zitat:Könnte eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen, wenn dieser MA eigenständig gelegentlich "Homeoffice" ohne Erlaubnis macht?
Klar.
Zitat:Ich habe im Internet schon recherchiert das der Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich Homeoffice nicht greift d.h. wenn z.B. 1 MA die Erlaubnis hat vom Homeoffice zu arbeiten, dann kann daraus nicht ein Anspruch für weitere oder alle anderen MA abgeleitet werden.
Aber wie verhält es sich in der oben beschriebenen „umgekehrten" Situation? Könnte eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen, wenn dieser MA eigenständig gelegentlich "Homeoffice" ohne Erlaubnis macht?
Wieso umgekehrt? Wenn kein Anspruch besteht und der AN verlangt es in der Form, dass er einfach "macht", ist auf jeden Fall eine Abmahnung zu erwarten.
Die mögliche Erklärung, warum der Kollege Homeoffice machen darf, aber du nicht, hast du doch genannt, also kann nicht einmal WIllkür des AG unterstellt werden:
Zitat:Einem dieser Mitarbeiter der Abteilung sogar regelmäßig 1-2 Tage pro Woche, da dieser einen weiteren Anreiseweg zur Arbeitsstelle hat
-- Editiert von HeHe am 20.07.2017 12:16
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Mit umgekehrt meine ich 1.) einer darf, alle anderen nicht im Gegensatz zu 2.) alle dürfen nur einer nicht. Auf den zweiten Fall bezog sich die Frage. Nur bei einem dieser MA kenne ich die Begründung, bei allen anderen wird halts einfach so gewährt auch wenn sie nah an der Arbeitsstelle wohnen).
Mir ist auch klar dass der AG ein Direktionsrecht hat, aber eben unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Aber er scheint dann ja auch in dem zweiten Fall nicht anwendbar zu sein. Danke.
-- Editiert von KummerKarl am 20.07.2017 13:21
Dieser Mitarbeiter macht dann nicht Homeoffice, sondern er bleibt unerlaubt der Arbeit fern. Da dies mit Vorsatz geschieht, ihm wurde dies ja bereits verwehrt, könnte dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden die eine Abmahnung und, im Wiederholungsfall, eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.ZitatKönnte eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen, wenn dieser MA eigenständig gelegentlich "Homeoffice" ohne Erlaubnis macht? :
ZitatMit umgekehrt meine ich 1.) einer darf, alle anderen nicht im Gegensatz zu 2.) alle dürfen nur einer nicht. :
Das ist aber nicht wirklich ein umgekehrter Fall. Aber egal.
ZitatMir ist auch klar dass der AG ein Direktionsrecht hat, aber eben unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. :
Dies ist so auch nicht richtig oder besser gesagt, Sie scheinen zu meinen, wenn alle außer einer, dann darf der eine nicht ausgeschlossen werden, und das ist nicht so. Auch wenn einer ausgenommen wird, darf das sehr wohl aus sachlichen Gründen geschehen.
Ihnen wurde ein Grund genannt. Es dürfte nicht auszuschließen sein, dass der Abteilungsleiter die allgemein gehaltene Aussage des fehlenden Vertrauens noch weiter mit Leben füllen kann, warum dieses fehlt. Ob man als AN dann wirklich so genau wissen möchte, wieso der Abteilungsleiter zu dieser Auffassung gelangt, bleibt dann jedem AN selbst überlassen. Vielleicht ist der Gedankengang des AN á la "Dann nehme ich mir mein Recht einfach selber" aber schon ein Hinweis, warum es am Vertrauen hapern könnte.
Der AN darf im Übrigen sich nicht einfach selbst ins Home-Office "versetzen". Wenn er meint, dass er einen Anspruch auf Home-Office hat, dann müsste er dies über das Gericht durchsetzen.
Ist das denn ein sachlicher Grund wenn man sagt : "Ich traue dir nicht" und man begründet es (auch auf Nachfrage) nicht weiter? Ist das nicht schon Willkür? Ich denke, dass der Grund des Misstrauens wahrscheinlich nicht so einfach darzulegen wäre. Wie ich bereits geschrieben habe: Es ist nichts vorgefallen, worauf man einen Vertrauensmissbrauch sachlich und schlüssig begründen könnte. Und wäre es so, dann könnte man so einem MA doch auch sofort kündigen, oder nicht?
-- Editiert von KummerKarl am 20.07.2017 15:35
-- Editiert von KummerKarl am 20.07.2017 15:36
Ja.ZitatIst das denn ein sachlicher Grund wenn man sagt : "Ich traue dir nicht" :
Nein.ZitatIst das nicht schon Willkür? :
Braucht der AG auch gar nicht.ZitatIch denke, dass der Grund des Misstrauens wahrscheinlich nicht so einfach darzulegen wäre. :
Eigentlich ist es genau umgekehrt. Vertrauen muss man sich erarbeiten, also Gegenfrage: Was hat der AN denn bisher getan, dass er sich als vertrauenswürdig erwiesen hat?
-- Editiert von -Laie- am 20.07.2017 15:45
Ich weiss nicht, wieso dieser "Gleichbehandlungsgrundsatz" immer wieder im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht ins Gemenge kommt. Es gibt ihn so nicht. Kann aber auch dahingestellt bleiben. Es gibt keine gleichgelagerten Fälle. Wirklich nicht.
wirdwerden
Was hat der AN denn bisher getan, dass er sich als vertrauenswürdig erwiesen hat?
Ja eben nichts, wie ich oben schon geschrieben habe. Die Arbeitsleistung etc. wird von anderen Managern z.B. auch als gut bewertet. Das Verhältnis zu Kollegen usw. ist auch gut. Es ist wahrscheinlich eher was persönliches.
Aber nur so zu sagen "Ich traue dir nicht" so aus reinem Bauchgefühl, ist m.E. keine sachliche Begründung. Für mich wäre es eine sachliche Begründung, wenn der MA z.B. immer, wenn er im Homeoffice arbeitet, schwer erreichbar ist und dies z.B. auch von Kollegen oder sogar Kunden usw. geäußert wurde. Oder wenn er während des HO beim "shoppen" gesehen wurde.
Aber wie ich die Posts lese, ist es wahrscheinlich müßig das weiter zu diskutieren.
Ich stelle fest: Wenn die FK das Arbeiten vom HO für einen MA untersagt (Begründung eher egal) ist es eben so und dabei ist auch egal, ob alle anderen MA die Erlaubnis haben.
-- Editiert von KummerKarl am 20.07.2017 17:13
/// Könnte eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen, wenn dieser MA eigenständig gelegentlich "Homeoffice" ohne Erlaubnis macht?
Aber klar! Das wäre wirklich eine selbstmörderische Steilvorlage, über die AG / Vorgesetzter begeistert sein wird.
AN hat das Recht, vertragsgemäß behandelt zu werden. In welchem Recht will er sich denn geschmälert sehen?? 'Die anderen' reicht da schwerlich.
ZitatMir ist auch klar dass der AG ein Direktionsrecht hat, aber eben unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. :
Den Grundsatz gibt es schlichtweg nicht. Jetzt kann es einen noch mehr belasten, 20 Mitarbeiter und jeder hat ein anderes Gehalt, der Kollege gegenüber im Büro hat das doppelte Gehalt bei gleicher Tätigkeit, auch das darf der Arbeitgeber.
ZitatWas hat der AN denn bisher getan, dass er sich als vertrauenswürdig erwiesen hat? :
Das Nichts ist eben die subjektiv eigenen Meinung.
Der Vorgesetzte hat bestimmt seine Gründe, es gibt MA wo eben ein Vertrauen durch Nebensächlichkeiten erworben haben, sei es mal einfach so ohne Gegenleistung schon am Wochenende Homeoffice betrieben, sei es das man nicht auf jede Überstunde gleich pocht, sei es Loyalität im besonderen Stil.
@0815frager:
"20 Mitarbeiter und jeder hat ein anderes Gehalt, der Kollege gegenüber im Büro hat das doppelte Gehalt bei gleicher Tätigkeit, auch das darf der Arbeitgeber."
So allgemein formuliert trifft es nicht zu.
Da, wo ein Tarifvertrag gilt, gibt es das nicht und da wo ein Betriebsrat existiert auch nicht, wenn der seinen Job macht.
"Der Vorgesetzte hat bestimmt seine Gründe, es gibt MA wo eben ein Vertrauen durch Nebensächlichkeiten erworben haben, sei es mal einfach so ohne Gegenleistung schon am Wochenende Homeoffice betrieben, sei es das man nicht auf jede Überstunde gleich pocht,..."
Schon klar, wenn Arbeitnehmer kostenlos arbeiten, könnte es sein, dass ihnen der Arbeitgeber Vorteile gewährt.
Kann sein, muss aber nicht. Wir hatten hier schon genug Fragesteller, die sich jahrelang krumm gebuckelt haben für den AG und bei Krankheit sofort rausgemobbt worden. Umsonst arbeiten wird am Ende eigentlich nie gewürdigt, das lohnt eher nicht. Und auf Dankbarkeit hoffen ist keine Grundlage im Arbeitsverhältnis.
doppel
-- Editiert von altona01 am 21.07.2017 01:40
altona, eine kleine Korrektur. Der Tarifvertrag setzt nur die untere Grenze des zu zahlenden Lohnes fest. Wie sich das lohntechnisch nach oben ausgestaltet, das ist letztlich einerlei, geht auch den BR in der Regel nichts an. Allenfalls anonymisiert. Es ist in vielen gerade größeren Betrieben üblich, dass besondere Leistungen, Flexibilität, guter Teamgeist, wenige Fehlzeiten auch durch Gehaltszulagen, Jahresprämien belohnt werden. Das ist zulässig, ist inzwischen auch höchstrichterlich entschieden.
Anders ausgedrückt. Abstrafen geht nicht, besser behandeln schon. Und, Arbeitsrecht sieht nun mal eine sehr individuelle Einzelfallregelung vor. Sonst hätten wir auch erhebliche Probleme mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.
wirdwerden
Ja wo ist denn dann das Problem? Der AN hat nichts dazu beigetragen um sich das Vertrauen verdient zu haben, also warum sollte man ihm einen Vertrauensvorschuss geben?ZitatWas hat der AN denn bisher getan, dass er sich als vertrauenswürdig erwiesen hat? :
Ja eben nichts, wie ich oben schon geschrieben habe.
O.k sorry, ich hatte die Frage falsch gelesen und hatte so aufgenommen "Was hat der AN denn bisher getan, dass er sich als vertrauenunswürdig erwiesen hat? Darauf bezog sich mein "Nichts".
Prinzip ist aber verstanden, danke !
Noch eine allgemeine Verständnisfrage: Warum gibt es keinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht? Das ist doch hier sehr eindeutig beschrieben auch in Verbindung mit dem Arbeitsrecht???
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html#tocitem1
Ist das falsch dargestellt?
-- Editiert von KummerKarl am 21.07.2017 10:58
Nein, das ist richtig dargestellt, allerdings verstehst du nicht, dass das nichts mit dem von dir geschilderten Fall zu tun hat. In deinem Fall geht es eben nicht um Schlechterstellung durch Willkür sondern um Besserstellung wegen Vertrauens. Die Guten erhalten eine Belohnung. Der bisher Unbewertete macht einfach nur seine Arbeit wie es im Vertrag steht. Er wird nicht willkürlich schlechter gestellt.ZitatIst das falsch dargestellt? :
-- Editiert von -Laie- am 21.07.2017 14:34
ZitatIst das falsch dargestellt? :
Es besteht ein Arbeitsvertrag, und der besagt wohl das der Arbeitsplatz an Ort XY ist, alles andere sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber.
Genau so kann ein Arbeitgeber bestimmen, von 5 MA welche beruflich die gleiche Stellung haben, das einer der MA auch ein Adminpasswort für die gesamte Firma hat, nicht weil er es braucht, sondern vielleicht mal zufällig brauchen könnte, wenn kein Vorgesetzter vorhanden wäre, wenn man zufällig ganz vertrauliche Daten benötigt, und sein Chip für die Zutrittskontrolle in alle Bereiche frei geschalten ist, während andere MA eben das nicht dürfen.
Besser Stellung hat immer Gründe, Vertrauen fliegt keinem einfach zu. Man lässt wohl privat auch nicht jeden in sein Haus und geht dann Einkaufen, und das ist eben auch Vertrauen, oder nicht Vertrauen.
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