Erlöschen BE wegen Fahrwerk

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)
Erlöschen BE wegen Fahrwerk

Hallo,
bei mir wurde bei einer Polizeikontrolle ein nicht eingetragenen Fahrwerk festgestellt.
Ok, das wusste ich und sollte demnächst beim nächsten Werkstatt Termin erledigt werden.

Mir wurde nun gesagt das ich ein Bußgeld von 180€ und einen Punkt bekommen würde. Jetzt habe ich im Bußgeldkatalog gesucht wie die auf 180€ kommen, und sehe da, das die Verkehrssicherheit gefärdet wäre.

"Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug 25 Euro
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90Euro

Fahren ohne Betriebserlaubnis 50Euro
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90€
Jeweils 1 Punkt."

Morgen werde ich das Fahrwerk eintragen lassen, Teilegutachten ist ja vorhanden.

Jetzt frage ich ob es sich lohnt Einspruch einzulegen, denn mir geht es um die Verkehrssicherheit, die ja nicht gefährdet ist bzw war. Es ist ja eine reine Formsache auf Papier.

In den Papieren ist sogar ein Fahrwerk eingetragen, jedoch nicht das jetzige sondern ein sehr tiefes Airride.

Dementsprechend sind die Radhäuser auch bearbeitet und da schleift auch nichts. Auf der Mängelkarte steht Fahrwerk nicht eingetragen, BE erloschen. Die Polizei hatte selbst gesagt da dort nichts schleift dürfe ich weiter fahren.
Wie jetzt? Verkehrssicherheit gefährdet aber fahren darf ich dennoch?
Wie sehr ihr das? Es geht nicht um das Knöllchen ansich, sondern um die Gefährdung der Verkehrssicherheit, die mit erlöschen der BE und Punkte einhergeht.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Erlöschen der BE mit Gefährdung+Vorsatz ergibt 180Euro. Aber warte erstmal ab, was da von der Bußgeldstelle wirklich kommt.Danach kann man dann gucken, welche weiteren Schritte man einleitet.

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#2
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

War heute beim TÜV und habe für Montag Termin zum eintragen bekommen. Er hat sich das Auto und die Papiere angesehen und meinte das es gut aussieht, und der Eintragung soweit nichts im Wege steht, unter Vorbehalt das alles korrekt eingebaut und vermessen ist.

Eine andere Frage noch. Die Polizistin hat gesagt das ich die Mängelkarte beim Tüv abstempeln lassen soll und ans Revier schicken muss. Reicht es auch wenn ich mit Karte und Tüv Bescheinigung zur nächsten Wache gehe und vorlege? Hab keine Lust das die Karte auf dem Postweg verloren geht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Reicht es auch wenn ich mit Karte und Tüv Bescheinigung zur nächsten Wache gehe und vorlege?

Klar kann man die auch dort persönlich abgeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Würde gerne berichten wie das nun weiter geht, aber bis heute habe ich immer noch keinen Bußgeldbescheid.
Beim tüv wurde das Fahrwerk übrigens problemlos eingetragen.

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#5
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,
ich schätze das mal so ein.
Das Auto ist jetzt okay und für den Straßenverkehr zugelassen und sicher. Das war allerding zum Zeitpunk als die Polizei die Kontrolle durchführte nicht der Fall. Die Reihenfolge hätte eine Andrere sein müssen, zuerst die Eintragung beim TÜV und dann den Tiefflug starten.
Das Ding sollte durch sein, also zahlen und die Sache als Lerneffekt sehen.
Gruß

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

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#7
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Eines vorweg, ich werde zahlen, aber dennoch würde mich es interessieren.

Kann man so sehen. Man kann es aber auch anders sehen.
Eine Gefahr bestand ja zu keiner Zeit da das Fahrwerk für das Fahrzeug zugelassen war, und auch ordnungsgemäß verbaut wurde, ok, das sieht die Polizei erstmal nicht, aber doch spätestens dann, wenn die Abnahme mit eben diesem Fahrwerk erfolgte, und der TÜV zum selben Schluss kommt...."Ihr Fahrzeug weißt nach Begutachtung keinerlei technische Mängel auf".

Ich habe es schon erwähnt, der Polizist hat gesagt das ja nichts schleifen würde und ich deswegen auch weiter fahren kann. Bei einer Gefahr hätte man mich doch gar nicht fahren lassen dürfen.
Darauf will ich hinaus....keine Gefahr = halbes Bußgeld kein Punkt.

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#8
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Das doppelte Bußgeld kommt daher, dass sie die Tat vorsätzlich begagngen haben, nicht aufgrund der Gefährdung. Gegen die Gefährdung könnte man wiederspruch einlegen, wie gut die Aussichten da sind weiß ich aber nicht.

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