Man nehme an, der Geschädigte habe z.B. vor 3 Wochen eine Anzeige über den Postweg aufgegeben. Von dem Mitarbeiter am "Empfang" habe der Geschädigte auf seine Nachfrage hin nach 3 Wochen die Nummer des zuständigen Sachbearbeiters erfahren. Der Geschädigte möchte jedoch aus gewissen Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Nun die Frage: Ist es normal bzw. ist es möglich, dass schriftliche Anzeigen trotz bereits erfolgter Zuweisung eines Sachbearbeiters sozusagen noch in der Warteschlange liegen und ein Ermittlungsverfahren möglicherweise noch gar nicht eingeleitet wurde oder kann man davon ausgehen, dass nach 3 Wochen ein Ermittlungsverfahren - insofern ein Verdacht besteht - schon eingeleitet wurde?
Bearbeitungsdauer von Anzeigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst es normal bzw. ist es möglich, dass schriftliche Anzeigen trotz bereits erfolgter Zuweisung eines Sachbearbeiters sozusagen noch in der Warteschlange liegen und ein Ermittlungsverfahren möglicherweise noch gar nicht eingeleitet wurde :
Natürlich.
Zitatoder kann man davon ausgehen, dass nach 3 Wochen ein Ermittlungsverfahren - insofern ein Verdacht besteht - schon eingeleitet wurde? :
Natürlich.
Wird man nicht erfahren, wenn man nicht nachfragt. Ggf. erhält man aber auch erstmal keine Auskunft. Aber 3 Wochen halte ich je nach Auslastung für eine ziemlich kurze Zeit.
Zitat:
Zitatoder kann man davon ausgehen, dass nach 3 Wochen ein Ermittlungsverfahren - insofern ein Verdacht besteht - schon eingeleitet wurde? :
Natürlich.
Wird man nicht erfahren, wenn man nicht nachfragt. Ggf. erhält man aber auch erstmal keine Auskunft. Aber 3 Wochen halte ich je nach Auslastung für eine ziemlich kurze Zeit.
Widerspricht ihr zweites "Natürlich" nicht Ihrer letzten Aussage? Anhand Ihrer letzten Aussage deute ich, dass es relativ normal ist, wenn ein Ermittlungsverfahren nach 3 Wochen noch nicht eingeleitet wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWiderspricht ihr zweites "Natürlich" nicht Ihrer letzten Aussage? :
Nö.
Das liegt daran:
ZitatAnhand Ihrer letzten Aussage deute ich, dass es relativ normal ist, wenn ein Ermittlungsverfahren nach 3 Wochen noch nicht eingeleitet wurde. :
Zumindest in Ballungsgebieten sind die Behörden mehr als ausgelastet. Da wird priorisiert.
Na ja, die Dauer eines Ermittlungsverfahrens (was nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft einleitet): so zwischen einem Tag und mehreren Jahrzehnten.
wirdwerden
Was aber durchaus auch möglich ist: Der Sachbearbeitende Polizist hat die schriftliche Anzeige dem zuständigen Staatsanwalt gezeigt und gefragt, ob er überhaupt ermitteln soll. Und möglicherweise hat der mit dem Kopf geschüttelt.
Bei schriftlichen Anzeigen wäre im Regelfall die erste Ermittlungshandlung - die auch ziemlich zügig erfolgt, weil sie für die Polizei wenig arbeitsintensiv ist -, dass der Geschädigte persönlich befragt wird.
Wenn tatsächlich ermittelt wird, dann erfolgt die Befragung des Geschädigten im Regelfall schon innerhalb von 3 Wochen, auch in Ballungsräumen.
Wenn das bislang nicht passiert ist, dann würde ich eher darauf tippen, dass gar kein Verfahren eingeleitet worden ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten