Bearbeitungsdauer von Anzeigen

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Suomi91
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsdauer von Anzeigen


Man nehme an, der Geschädigte habe z.B. vor 3 Wochen eine Anzeige über den Postweg aufgegeben. Von dem Mitarbeiter am "Empfang" habe der Geschädigte auf seine Nachfrage hin nach 3 Wochen die Nummer des zuständigen Sachbearbeiters erfahren. Der Geschädigte möchte jedoch aus gewissen Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mit dem Sachbearbeiter sprechen.

Nun die Frage: Ist es normal bzw. ist es möglich, dass schriftliche Anzeigen trotz bereits erfolgter Zuweisung eines Sachbearbeiters sozusagen noch in der Warteschlange liegen und ein Ermittlungsverfahren möglicherweise noch gar nicht eingeleitet wurde oder kann man davon ausgehen, dass nach 3 Wochen ein Ermittlungsverfahren - insofern ein Verdacht besteht - schon eingeleitet wurde?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Suomi91):
Ist es normal bzw. ist es möglich, dass schriftliche Anzeigen trotz bereits erfolgter Zuweisung eines Sachbearbeiters sozusagen noch in der Warteschlange liegen und ein Ermittlungsverfahren möglicherweise noch gar nicht eingeleitet wurde


Natürlich.

Zitat (von Suomi91):
oder kann man davon ausgehen, dass nach 3 Wochen ein Ermittlungsverfahren - insofern ein Verdacht besteht - schon eingeleitet wurde?


Natürlich.



Wird man nicht erfahren, wenn man nicht nachfragt. Ggf. erhält man aber auch erstmal keine Auskunft. Aber 3 Wochen halte ich je nach Auslastung für eine ziemlich kurze Zeit.

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#2
 Von 
Suomi91
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):


Zitat (von Suomi91):
oder kann man davon ausgehen, dass nach 3 Wochen ein Ermittlungsverfahren - insofern ein Verdacht besteht - schon eingeleitet wurde?


Natürlich.

Wird man nicht erfahren, wenn man nicht nachfragt. Ggf. erhält man aber auch erstmal keine Auskunft. Aber 3 Wochen halte ich je nach Auslastung für eine ziemlich kurze Zeit.


Widerspricht ihr zweites "Natürlich" nicht Ihrer letzten Aussage? Anhand Ihrer letzten Aussage deute ich, dass es relativ normal ist, wenn ein Ermittlungsverfahren nach 3 Wochen noch nicht eingeleitet wurde.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Suomi91):
Widerspricht ihr zweites "Natürlich" nicht Ihrer letzten Aussage?

Nö.
Das liegt daran:




Zitat (von Suomi91):
Anhand Ihrer letzten Aussage deute ich, dass es relativ normal ist, wenn ein Ermittlungsverfahren nach 3 Wochen noch nicht eingeleitet wurde.

Zumindest in Ballungsgebieten sind die Behörden mehr als ausgelastet. Da wird priorisiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, die Dauer eines Ermittlungsverfahrens (was nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft einleitet): so zwischen einem Tag und mehreren Jahrzehnten.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Was aber durchaus auch möglich ist: Der Sachbearbeitende Polizist hat die schriftliche Anzeige dem zuständigen Staatsanwalt gezeigt und gefragt, ob er überhaupt ermitteln soll. Und möglicherweise hat der mit dem Kopf geschüttelt.

Bei schriftlichen Anzeigen wäre im Regelfall die erste Ermittlungshandlung - die auch ziemlich zügig erfolgt, weil sie für die Polizei wenig arbeitsintensiv ist -, dass der Geschädigte persönlich befragt wird.
Wenn tatsächlich ermittelt wird, dann erfolgt die Befragung des Geschädigten im Regelfall schon innerhalb von 3 Wochen, auch in Ballungsräumen.
Wenn das bislang nicht passiert ist, dann würde ich eher darauf tippen, dass gar kein Verfahren eingeleitet worden ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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