Opfer eines Betruges im 4stelligen Bereich geworden

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Opfer eines Betruges im 4stelligen Bereich geworden

Hallo Guten Tag,

Ich bin neu hier, sollte ich mit den Regeln noch nicht so vertraut sein, bitte ich dies zu Entschuldigen.

Folgender Sachverhalt :

Ich kaufte am Samstag den 15.7.2017 einen PKW in Höhe von 3000,-
bei einer Privatperson. Dieser händigte mir alle Papiere aus inkl TÜV etc, Auto war noch angemeldet und ich fuhr mit dem Auto
nachhause.

Vorgestern wollte ich das Auto bei der zulassungsstelle ummelden, dabei stellte sich heraus das der Verkäufer,
die TÜV und HU Unterlagen gefälscht hat. Inklusive den aufkleber vom TÜV am Kennzeichen. Er warb in seinem Inserat auf Mobile.de mit TÜV 06.2019 in Wahrheit ist der Tüv im Mai 2017 abgelaufen.
Die Frau von der zulassungsstelle verständigte daraufhin die Polizei diese stellte dann den fahrzeugschein und die Kennzeichen sicher.
Ich wurde daraufhin als Zeuge von der Polizei vernommen.
Es wurde Anzeige erstattet , wegen Betruges und Urkundenfälschung.

Gestern fuhr ich mit dem Auto dann zum TÜV um eine Hauptuntersuchung, diese hat das Auto aber nicht bestanden, da man für etwaige Reparaturen, noch einen Betrag in Höhe von 1500 Euro investieren.
Dieses Geld habe ich aber nicht mehr, ich bin Auszubildender aktuell 21 Jahre alt und verdiene nur 500 Euro.
Die 3000 Euro hab ich mir über 2 Jahre zusammengespart.

Zu meinen Fragen :

Wie wahrscherinlich ist es, dass das strafverfahren gg den Verkäufer doch eingestellt wird ?
Wie bekomme ich mein Geld zurück ? Bekomm ich es überhaupt zurück ?

Zur info noch, der Vorfall spielte sich in Bayern ab.

MFG

-- Editier von Sanimeister am 19.07.2017 12:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Wie wahrscherinlich ist es, dass das strafverfahren gg den Verkäufer doch eingestellt wird ?


Wenn es ihm bewiesen werden kann, halte ich eine Einstellung für nicht sehr wahrscheinlich.

Zitat (von Sanimeister ):
Wie bekomme ich mein Geld zurück ? Bekomm ich es überhaupt zurück ?


Rücktritt vom Vertrag wegen arglistiger Täuschung ist denkbar. Würde das in diesem Fall aber einen Anwalt machen lassen. Vorher Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen (Unterlagen und Gehaltsabrechnungen/Kontoauszüge mitnehmen).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bekomm ich es überhaupt zurück ? Das kann hier auch keiner wissen. Immerhin scheint es sich um einen versierten Betrüger zu handeln - da würde ich eher nicht von einem pfändbaren Einkommen ausgehen. Und das heißt, ein entsprechendes Urteil, welches Sie vermutlich kriegen würden, nützt Ihnen ziemlich wenig. By the way hat er vermutlich auch noch ein paar Gläubiger mehr...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke erstmal für die Antworten..

Ist ? Oder wäre es ? Verboten oder strafbar ?
Wenn ich zb der Polizei aktiv helfe was über den Mann rauszukriegen ?
Bzw dann die Polizei mit diesen Informationen zu versorgen und diese wieder rum die nötigen Schritte dann einleiten ?
Denn ich habe selbst jetzt einiges rausgefunden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Alles, was Sie an Wissen beitragen können, sollten Sie natürlich der Polizei weitergeben. Ob man in diese Richtung dann ermittelt oder nicht, das liegt natürlich nicht in Ihren Händen... Aber wenn die Polizei etwas nicht erfährt und das möglicherweise dann Verfahrensentscheidend gewesen wäre, gucken Sie dumm aus der Wäsche ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut dann gebe ich mein wissen der Polizei sofort weiter.
Mir fehlt es nur an Erfahrung mit solchen Sachen hatte ich nie zu tun :)

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