UNI Studium

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470555-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
UNI Studium

Hallo,
Ich habe eine Frage, Heute habe ich eine Klausur in der Uni geschrieben, mein Nachbar hat gefragt, ob er mein Taschenrechner haben kann, ich habe Ihm geantwortet, das ich ihn selbst brauche(die letzten 3min), daraufhin hat die Aufsicht mir meine Klausur abgenommen und meinte dass es ein Täuschungs Versuch sei, daraufhin habe ich mit dem Prof. Gesprochen und er meinte, dass ich zum Prüfungsauschuss gehen soll und es dort besprechen soll und die sollen entscheiden, nun meine Frage hätte ich da Chance, wenn ja wie?
Würde mich auf eure Hilfe und Antworten sehr freuen.
LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ja, eine Chance hat man meistens, muss aber nicht sein! Wie soll man das hier beantworten, damit du einen Nutzen davon hast - da geht nur raten.

Das Gespräch über den Taschenrechner wird also als Täuschungsversuch gewertet? Man geht davon aus, dass du dich mit dem Tischnachbarn über den Prüfungsinhalt ausgetauscht hast? Dann müsste der Nachbar doch genaus daran sein! Er kann zumindest aussagen, dass es nur um Taschenrechner ging - der Rest ist Entscheidungssache des Ausschusses.

-- Editiert von HeHe am 19.07.2017 08:28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von go470555-22):
nun meine Frage hätte ich da Chance,





Zitat (von go470555-22):
wenn ja wie?

In dem man den Vorwurf des Täuschungsversuchs zu entkräften versucht.



Zitat (von go470555-22):
mein Nachbar hat gefragt, ob er mein Taschenrechner haben kann

Und er wäre auch bereit Dir diese Aussage schrfitlich zu geben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen