Der hinterhältige Geschäftspartner (Vertrag, Willenserklärung, Abgezogen)

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470560-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Der hinterhältige Geschäftspartner (Vertrag, Willenserklärung, Abgezogen)

Ein Kollege wollte sich Oktober 2016 selbstständig machen. Er hatte dafür ein Gewerbe angemeldet und eine Ladenfläche angemietet. Als er mir von seiner Idee erzählte, wollte ich Kurzfrist einsteigen.
Er akzeptiert und wir haben mündlich ein Vertrag abgeschlossen.
Der Kollege bzw. Geschäftspartner hatte 25000 € investiert und ich, aufgrund meines geringerem Eigenkapitals nur 15000 €.
Wir vereinbarten, dass wir beide zu 50 % involviert sind, wenn das Geschäft Profit ausschüttet oder Verlust macht.

Nachdem sich das Geschäft entwickelt hat und nun auf eigenen Beinen stehen kann, möchte mein Geschäftspartner, dass ich den Laden Verlasse. Da ich eine sehr schlechte Zukunft mit meinem Geschäftspartner voraussehe aktzeptiete ich sein Vorschlag unter der Bedingung, dass er mir den Betrag auszahlt mit dem ich mich in seinem Geschäft eingekauft hatte (also 15 000€).

Er willigte ein und übergab mir 5000 €. Die Restliche 10000 € möchte der Kollege nicht auszahlen, sondern verschiebt die Auszahlung Woche für Woche.

Ich denke der Geschäftspartner wird nicht Zahlen, weil er annimmt, das zwischen uns beiden sowieso kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist. Bei meinem Einkauf im Geschäft haben wir keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, sondern ich ging davon aus man könnte der Person vertrauen.


Wie sieht die Rechtslage aus? Habe ich rechtlich gesehen Möglichkeiten gegen Ihn vorzugehen, um den Restbetrag von 10000€ zu erlangen ?

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.....



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Oh Mann. :-/

Eigentlich (!) bist Du in der komfortablen Situation, dass Dir 50% von einem anscheinend lukrativen Geschäft gehör(t)en. Das Problem ist nun: Wie kannst Du beweisen, dass die 15 kEUR kein Darlehen, sondern Anteile am Unternehmen gekauft hast? Kannst Du denn die Zahlung der 15kEUR überhaupt nachweisen?

Was für eine Rechtsform hat die Gesellschaft?

Gegen Deine Argumentation spricht, dass Du NICHT der Erfinder der Idee warst und behauptest, mit weniger als 50% der Einlage 50% der Anteile erworben zu haben. Das mag so gewesen sein, aber der Anschein und der gesunde Menschenverstand spricht da erstmal dagegen.

Wenn der Laden läuft und Dir 50% davon gehören - warum hast Du Dich mit Deiner Einlage abspeisen lassen und nicht 50% des Unternehmenswertes gefordert? Fragen über Fragen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Hier kommt es entscheidend darauf an, wer was wie beweisen kann.


Also, wie sieht das Beweisangebot aus?





-- Editiert von Harry van Sell am 19.07.2017 22:23

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go470560-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Außer meine Familienangehörige kann das niemand beweisen.

Ich habe den Laden verlassen, weil wir uns nur sehr stark in die Haare gekriegt hatten und nach so einem Zwischenfall macht die Zusammenarbeit nicht mehr Spaß bringt.



-- Editiert von go470560-41 am 23.07.2017 19:22

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go470560-41):
Außer meine Familienangehörige kann das niemand beweisen.

Und wie können die das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go470560-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
ein mündlicher Vertrag??

Wie wurde denn bisher die steuerliche Seite gehandhabt: Steuerliche Anmeldung als GbR? Vollmacht ? Nachweis der gezahlten Beträge?

Es steht zu befürchten, dass man nur das Lehrgeld gedanklich abschreiben muss!

E.


ALLES LIEF ÜBER DEM KOLLEGEN

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go470560-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go470560-41):
Außer meine Familienangehörige kann das niemand beweisen.

Und wie können die das?


Es ist fragwürdig, ob Familienangehörige in so einem Sachverhalt wie diesen rechtlich gesehen, als normale "Zeugen" betrachtet werden können, aber meine Frau und Kinder haben von Anfang an alles mitgekriegt. Die Überhabe meiner Beteiligung an dem Geschäft, den Streit, so gut wie den ganzen Verlauf (eigentlich nicht außergewöhnliches in einer Familie, weil es dazugehört das sich Ehepartner und Kinder austauschen).


Es hat sich aber seit dem letzten Beitrag von mir etwas getan. Der Kollege, hat mit sein Transporter übereignet. Wir haben uns auf den Preis von 5000 Euro geeinigt. Ich bekam den Transporter und musste nichts Zahlen.
Jetzt Schuldet er mir noch restliche 5000 €. Er weigert sich den restlichen Betrag zu zahlen.


Ich bin wirklich am Ende. Kann ein Anwalt vielleicht noch was machen ?

-- Editiert von go470560-41 am 20.08.2017 02:49

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1502x hilfreich)

Zitat (von go470560-41):

Wie sieht die Rechtslage aus? Habe ich rechtlich gesehen Möglichkeiten gegen Ihn vorzugehen, um den Restbetrag von 10000€ zu erlangen ?

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.....

Wie wäre es mit der Idee, langsam mal zu einem Rechtsanwalt zu gehen?

Das hätte man schon ganz am Anfang machen sollen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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