Ratschlag dringend nötig!

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Naomi123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratschlag dringend nötig!

Hallo,
ich weiss nicht wo ich mein Problem unterordnen soll, deshalb schreibe ich es hier.

Es geht darum, dass ich und vier weitere, gestern im Fitnessstudio beklaut worden sind.
Eine Anzeige von mir und den anderen folgte dementsprechend.
Als ich mich heute bei der Studioleiterin persönlich gemeldet habe, bekam ich nur freche Antworten nach dem Motto es wäre ihr egal und es meine eigene Schuld. Im Endeffekt die nicht dafür haften.
Als ich sie auf die Kameras die sich im Fitnessstudio befinden angesprochen hab. Lächelte sie mich nur an und sagte mir, dass die seit zwei Jahren nicht funktionieren würden.
Die Kameras wurden ausgeschaltet, da viele Kundin sich in ihrer Privats- und Intimsphäre angegriffen fühlten, wofür ich Verständnis habe, da man beim Trainieren und Umziehen einfach nicht beobachtet werden möchte.
Ich habe sie auf die Kamera im Eingangsbereich angesprochen, die natürlich auch nicht funktioniert.
Und da kommen zur Sache. Würden dadurch meine Rechte und Pflichten verletzt?.
Denn meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass im Eingangsbereich keine Kameras oder keine Kamera angeschaltet ist. Es könnte soviel passieren im Eingangsbereich , Raub , Vergewaltigung usw ,was man sich einfach nicht vorstellen möchte . Und wie soll zu aller erst sowas nachgewiesen werden und ein Täter gefunden werden wenn die Kamera nur zur Demo im Eingangsbereich hängt.

Ich würde mich echt auf eine baldige und hilfreiche Antwort freuen.
MfG Naomi

-- Editier von Naomi123mitglied am 16.07.2017 00:28

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Es ist sehr verständlich, dass Sie sich ärgern, aber eine Pflichtverletzung liegt seitens des Studios entsprechend Ihrer Schilderung nicht vor.

Vielmehr hätten Sie Ihre (Wert-)Sachen besser sichern müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Naomi123mitglied):
Würden dadurch meine Rechte und Pflichten verletzt?.

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Die müssen keine Kamera einschalten oder aufhängen.

Wie genau wurdest Du denn bestohlen? Wurde etwas aus Deinem Schließfach gestohlen? Dann könne unter Umständen das Studio da haftbar gemacht werden (müsstest aber wegen der Details einen Anwalt fragen). Wegen fehlender Kameraüberwachung kannst Du vom Studio aber nichts fordern.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Was würdest Du denn auf einer Kamera im Eingangsbereich auch entdecken wollen? Der Dieb wird ja kaum beim hinausgehen, sein Diebesgut triumphierend in die Kamera gehalten haben...

Im Zweifel siehst Du da X Menschen mit Sporttasche in der Hand aus dem Studio gehen und das war's. Und in einer der Taschen ist Euer Zeug.

Wurde ein Schliessfach aufgebrochen, oder wie oder wo kam das Zeug weg?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Naomi123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Schliessfach wurde aufgebrochen. Leider sind die Schliessfächer nicht mehr die neusten.
Ich wurde abends bestohlen. Zu dieser Zeit sind kaum welche da.

Mir gehts es bezüglich der Kamera im Eingangsbereich, eher darum dass die Sicherheit der Kunden und auch Mitarbeiter verletzt wird. da echt alles passieren könnte und man es einfach nicht nachweisen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Naomi123mitglied):
eher darum dass die Sicherheit der Kunden und auch Mitarbeiter verletzt wird. da echt alles passieren könnte und man es einfach nicht nachweisen könnte.

Tja, Schutz von Privats- und Intimsphäre oder Sicherheit. Beides zusammen geht nicht.
Der Betreiber hat sich für den mehrheitlichen Willen der Kunden entschieden, und den Schutz von Privats- und Intimsphäre gewählt. Er hat sogar versucht dunkle Gestalten abzuwehren in dem er die Attrappen hängen lies.

Das die Kameras nicht in Betrieb waren, lässt keine durchsetzbaren Rechte erwachsen.


PS: Was ich an solche Orte mitnehme: 5 EUR in bar, Auto und Haustürschlüssel (ohne Hinweis auf Auto oder Wohnung). Das wars.





-- Editiert von Harry van Sell am 16.07.2017 19:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Naomi123mitglied):

Mir gehts es bezüglich der Kamera im Eingangsbereich, eher darum dass die Sicherheit der Kunden und auch Mitarbeiter verletzt wird. da echt alles passieren könnte und man es einfach nicht nachweisen könnte.


Das nennt sich dann allgemeines Lebensrisiko.
Es gibt doch viele Orte, die nicht kameraüberwacht sind.
Haben Sie Kaneras bei sich zu Hause? Was da alles passieren könnte..

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Mein Schliessfach wurde aufgebrochen.


Dann käme evtl.(!!!) eine Haftung des Studios in Frage (ich habe da so eine Entscheidung hinsichtlich Schwimmbad im Hinterkopf). Es käme wohl darauf an, inwieweit die Nutzung des Schliessfaches unbedingt notwendig war (analog Schwimmbad: Mit seinen Straßenklamotten darf man nicht schwimmen und schon in Badehose anzureisen ist nicht zumutbar, also müssen die Sachen irgendwo bleiben).

Müßte man also mal einen Anwalt am konkreten Fall prüfen lassen. Problem: Schon die anwaltliche Erstberatung wird wahrscheinlich teurer ausfallen, als der Wert des Diebesgutes. Wenn man also keine Rechtschutzversicherung hat, die in solch einem Fall leistet, lohnt das Kostenrisiko kaum.

Was die Kameras angeht: Darüber kommt man auf keinen Fall weiter. Es gibt schlichtweg keine Pflicht Kameras zu betreiben.

1x Hilfreiche Antwort

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