Insolvenzverwalter begleicht unberechtigte Forderung

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenzverwalter begleicht unberechtigte Forderung

Trotz Einwände des Schuldners bezahlt der Insolvenzverwalter eine klar unberechtigte Forderung, nachdem dem Schuldner bereits zuvor, trotz Kostenübernahmeangebot, die Prozessführungsbefugnis verweigert wurde. Wie und von wem kann sich der Schuldner das zu unrecht bezahlte Geld zurückholen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Was genau heißt das jetzt?
ist das eine Insolvenzforderung oder eine Masseforderung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@art39

Verständlich ist Ihre Schilderung jedenfalls nicht. Und bei allen für mich denkbaren Konstellationen, ist für mich sehr unwahrscheinlich, dass der IV eine Forderung ganz begleicht. Dass kommt eigentlich nur bei Masseverbindlichkeiten vor und damit hat der Schuldner nichts zu tun.

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#3
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein Gläubiger hat eine Forderung zur Masse angemeldet, welche vom Schuldner bestritten wurde. Die Sache ging vor Gericht. Der IV hat sich nicht nur geweigert die offensichtlich unberechtigte Forderung zu bestreiten, er hat, trotz Kostenübernahme, auch die Erteilung der Prozessführungsbefugnis erteilt. In diesem Beispiel hat der IV kurioserweise sogar die zugehörigen Säumniszuschläge vollständig bestritten, die Hauptforderung aber anerkannt und bezahlt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von art39):
er hat, trotz Kostenübernahme, auch die Erteilung der Prozessführungsbefugnis erteilt.

Und wem hat er die Prozessführungsbefugnis erteilt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wirklich verständlich ist die Schilderung nach wie vor nicht.

Zitat (von art39):
Ein Gläubiger hat eine Forderung zur Masse angemeldet, welche vom Schuldner bestritten wurde


Soll das heißen, dass ein Insolvenzgläubiger eine Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat?

Wenn ja, dann hoffe ich, dass der Schuldner das Bestreiten gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt hat.

Zitat (von art39):
Die Sache ging vor Gericht.


Nach der Anmeldung oder vor Insolvenzeröffnung?


Zitat (von art39):
In diesem Beispiel hat der IV kurioserweise sogar die zugehörigen Säumniszuschläge vollständig bestritten, die Hauptforderung aber anerkannt und bezahlt.


Wenn es um eine Insolvenzforderung geht, müsste aber eine 100 % Quote bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, war ein Schreibfehler.
Es muss heißen: Der Insolvenzverwalter hat sich trotz angebotener Kostenübernahme GEWEIGERT die Prozessführungsbefugnis zu erteilen. Die Quote beträgt in diesem Beispiel tatsächlich 100%.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Und was daran ging "zum Gericht" (siehe Beitrag 3).

1x Hilfreiche Antwort

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