Alno Küchen Insolvenz ... muss ich meine Bestellung aufrecht erhalten

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sauerstoffklau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Alno Küchen Insolvenz ... muss ich meine Bestellung aufrecht erhalten

Wir haben vor einigen Monaten bei einer Küchen GmbH (Küchenstudio) eine Küche bestellt und als Liefertermin November 2017 vereinbart. Die Küche stammt von Wellmann, Tochterfirma von Alno, die heute bekannt gegeben haben, dass Insolvenzantrag gestellt werden soll.
Meine Bestellung (15% Anzahlung geleistet) basiert auf dem Vertrag mit dem Küchenstudio, nicht direkt mit dem Hersteller.

Ich habe Bedenken, dass die Küche geliefert wird und zum anderen Gewährleistungsansprüche aufgrund evtl. eingestellter Produktion nicht mehr zu meiner Befriedigung ausgeführt werden können (bspw. Design nicht mehr lieferbar etc... oder insolvent halt).

1) Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und meine Anzahlung zurückverlangen ?
2) Welche Schritte muss ich einhalten jetzt ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie Sie schon selbst schreiben, haben Sie den Vertrag mit dem Küchenstudio und nicht mit dem insolventen Unternehmen. Im Prinzip ist es also das Problem des Küchenstudios, wie es liefert und wie Gewährleistungsansprüche erfüllt werden.

Eine Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag sehe ich momentan nicht. Es sei denn dazu würde etwas in den Vertragsbedingungen stehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sauerstoffklau):
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten

Kommt darauf an, was genau zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Zitat (von Sauerstoffklau):
und meine Anzahlung zurückverlangen ?

Verlangen kann man ja fast alles. Das Problem besteht der Regel darin, das Verlangte zu bekommen.



Zitat (von Sauerstoffklau):
Ich habe Bedenken,

Solche "es-könnte-sein-das-unter-Umständen-eventuell-Bedenken" sind in der Regel ungeeignet einen Rücktritt zu begründen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sauerstoffklau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe jetzt mal das Kleingedruckte durchforstet. Wie Sie alle geschrieben haben, habe ich nur das Rücktrittsrecht, wenn nach Ablauf des Liefertermins auch eine gesetzte Nachfrist verstrichen ist.

Das Küchenstudio hingegen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn offensichtlich nicht geliefert werden kann, sprich durch von diesem nicht zu vertretenden Gründen, eine Lieferung nicht mehr zustande kommen kann, bspw. der Lieferant (Alno) nicht mehr produziert oder existiert.

Erstmal schlecht für mich :-( Ich rufe das Küchenstudio mal an, und höre nach, was die Dame meint.

Vielen Dank vorerst

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Prio1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hätte diesbezüglich auch eine Frage.
Unser Liefertermin wurde nicht eingehalten, was für Rechte stehen uns zu?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Prio1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hätte diesbezüglich auch eine Frage.
Unser Liefertermin wurde nicht eingehalten, was für Rechte stehen uns zu?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Prio1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hätte diesbezüglich auch eine Frage.
Unser Liefertermin wurde nicht eingehalten, was für Rechte stehen uns zu?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Prio1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hätte diesbezüglich auch eine Frage.
Unser Liefertermin wurde nicht eingehalten, was für Rechte stehen uns zu?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das wurde in #4 bereits beantwortet und dürfte in den meisten Verträgen drinstehen. Einfach mal nachlesen!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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