Aufwandsentschädung an Untermieter: legal?

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464434-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufwandsentschädung an Untermieter: legal?

Hallo zusammen!
Ich wohne in einer 2-er WG und bin Hauptmieter. Das andere Zimmer ist untervermietet.
Der jetzige Untermieter möchte frühzeitig ausziehen und hält sich an den Vertrag zwecks Nachmieter stellen.
Kann ich als Hauptmieter eine Aufwandsentschädigung von meinem Untermieter einfordern, auch wenn er einen passenden Nachmieter findet?
In seinem Untermietvertrag von mir ist KEINE Aufwandsentschädigung als Bedingung für einen früheren Auszug aufgeführt.
Wäre das also legal, sie beim Auszug trotzdem einzufordern, auch wenn ein passender Nachmieter kommt?

Lg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
Wäre das also legal, sie beim Auszug trotzdem einzufordern, auch wenn ein passender Nachmieter kommt?

Klar wäre das legal.

Man sollte nur nicht versuchen diese vor Gericht ohne besonders gute Begründung einzuklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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