Vermieter verlangt Schadensersatz nach Auszug

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)
Vermieter verlangt Schadensersatz nach Auszug

Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt dass die Wohnung nicht renoviert wurde und dass eine Wand feucht sei. Mehr nicht.

Jetzt schreibt mir der Anwalt des Vermieters, dass ich innerhalb zwei Wochen renovieren soll und die Wohnung streichen soll. Den Schaden durch die Feuchtigkeit an der Wand könne man noch nicht beziffern, doch sei der auf keinen Fall durch baulich bedingte Ursachen zurück zu führen. Ich hätte nicht genug gelüftet und nicht genug geheizt, da ich angeblich oft tagelang nicht da gewesen bin. Daher würde man von mir dafür Schadensersatz verlangen.

Außerdem sei die Einbauküche und das Bad verschmutzt und müsse professionell gereinigt werden. Diese Kosten will man von mir ebenfalls einklagen. Dabei steht von der Einbauküche und dem Bad nichts im Übergabeprotokoll, außer dass halt nicht renoviert worden sei.

Ich habe jedoch täglich gelüftet. Im Sommer kann man ja eh nicht heizen, daher stimmt es dass ich nicht geheizt habe. Bin ich dazu verpflichtet den Schadensersatz zu zahlen wenn ich innerhalb der gesetzten Frist noch streiche? Was kann ich dem Anwalt antworten?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Was kann ich dem Anwalt antworten?
Es ist ein Anwalt der Gegenseite. Als Laie solltest du dem am besten gar nicht antworten. Denn einen Kampf gegen einen versierten Anwalt wirst du nicht gewinnen können.

Wenn ich das richtig verstehe, willst du nicht renovieren. Bei einer feuchten Wand würde ich das eh nicht empfehlen. Damit ist erstmal keine Aktion von dir zwingend erfordernlich. Ob du eventuell Schadensersatz zahlen muss, kann keiner hier im Forum beurteilen. Dazu müsste man den Zustand der Wohnung, die Schönheitsreparaturenklauseln im Mietvertrag, die Länge der Mietzeit, den Zustand bei Übergabe an dich und möglicherweise noch weiteres mehr wissen. Bedenke aber bitte, dass der Anwalt der Gegenseite seine Informationen vom Vermieter erhält und allein seine Interessen vertritt. Er startet offenbar mit einer Maximalforderung. Was davon wirklich durchsetzbar ist, ist überhaupt nicht klar.

Meiner Meiung nach solltest du dir darüber klar werden, ob du renovieren willst. Dabei müsstest du versuchen festzustellen, ob du dazu verpflichtet und ob du dazu in der Lage bist. Einige der relevanten Details dazu habe ich oben angesprochen. Wenn du nicht renovieren willst, dann musst du aktuell erstmal nichts weiter unternehmen. Wenn dann eine Forderung vom Vermieter kommt oder wenn du deine Kaution in 6 Monaten zurück haben willst, so musst du halt die Forderungen des Vermieters prüfen.

Zahlen, verhandeln oder einen Anwalt aufsuchen, wären da meiner Meinung nach die Optionen. Wobei ich eigentlich nicht empfehlen würde, mit einem Anwalt zu verhandeln. Erstens entstehen dadurch vermutlich Kosten, die du dann tragen musst. Zum anderen bist du als Laie erheblich im Nachteil. Realistischer sind also die Optionen zahlen oder Anwalt aufsuchen. Wenn die Forderung deiner Meinung nach zu hoch ist, ist letzteres die einzig sinnvolle Alternative.

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Dadurch dass der Vermieter halt nicht genau beziffert welcher Schaden entstanden sein soll, fürchte ich, dass er später nach der Frist etliche Tausend Euro von mir will (obwohl die Monatsmiete nur 250,- Euro betragen hat) um sich die eigentlich fällige Sanierung von mir bezahlen zu lassen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Dadurch dass der Vermieter halt nicht genau beziffert welcher Schaden entstanden sein soll, fürchte ich, dass er später nach der Frist etliche Tausend Euro von mir will (obwohl die Monatsmiete nur 250,- Euro betragen hat) um sich die eigentlich fällige Sanierung von mir bezahlen zu lassen.

Mag sein, dass das der Plan des Vermieters ist. Nur sehe ich aktuell nicht wirklich sinnvolle Aktionen. Du kannst natürlich jetzt direkt einen Anwalt aufsuchen. Den wirst du meiner Meinung nach aber in dem Stadium selber bezahlen. Und machen kann der aktuell auch nicht viel. Er könnte dir einzig mitteilen, ob du zur Renovierung der Wohnung verpflichtet bist. Damit das hilft, müsstest du den Anwalt aber sehr schnell befragen und dann auch entsprechend schnell innerhalb der Frist renovieren. Ob das zeitlich noch hinkommt, ist zumindest mal fraglich.

Du könntest versuchen nochmal in die Wohnung zu kommen, um den aktuellen Zustand der Wohnung so gut wie möglich zu dokumentieren. Das müsstest du aber natürlich mit dem Vermieter absprechen. Wobei er dir tatsächlich auch die Möglichkeit geben muss, innerhalb der gesetzten Frist den angebliche nicht vertragsgemäßen Zustand zu beseitigen. Von daher könntest du dem Vermieter nachweisbar auffordern, dich an einem von 3 vorgeschlagenen Terminen innerhalb der Frist in die Wohnung zu lassen um den Zustand der Mieträume zu besichtigen und ggf. nachzubessern. Zu dem Termin nimmst du dann einen Zeugen mit und lässt diesen genau den Zustand prüfen. Sollte der Vermieter keinen Termin zur Nachbesserung ermöglichen, dann wäre das zumindest mal ein gutes Argument für dich in einem späteren Gerichtsverfahren.

Aber viel würde ich mir von einem solchen Termin nicht versprechen. Die Reinigungsarbeiten sind vermutlich Kleinkram. Zudem besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter diese offensichtlichen Mängel nicht mehr wird durchsetzen können, da sie nicht im Übergabeprotokoll standen. Kostenintensiver ist sicherlich die nasse Wand und allgemein die nicht renovierten Wände. Bei letzterem wirds keine Nachbesserung geben (die muss ja erst trocken werden), ersteres streitest du ja gar nicht ab. Da müsstest du erstmal feststellen, ob du zur Renovierung verpflichtet warst.

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Also tatsächlich haben die mir nun eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Daraufhin habe ich 4 Termine vorgeschlagen (davon einen am Sonntag), doch der Anwalt meines Vermieters antwortet jetzt einfach nicht auf die E-Mail. Mittlerweile ist eine Woche der zweiwöchigen Frist vergangen. Wie soll ich denn die Nachbesserungen durchführen wenn die mich ignorieren?

Entfällt eventuell die Pflicht zur Nachbesserung wenn die mich nicht in die Wohnung lassen?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt dass die Wohnung nicht renoviert wurde


Anhand des Mietvertrages prüfen, ob überhaupt eine pflicht zur Renovierung besteht.

oder ist mit Renovierung nur die Beseitigung von Schäden gemeint?

Zitat (von Kernell):
Den Schaden durch die Feuchtigkeit an der Wand könne man noch nicht beziffern, doch sei der auf keinen Fall durch baulich bedingte Ursachen zurück zu führen.
Hier würde ich die Forderung zurückweisen wenn Du ausreichend !!! gelüftet hast und an der Stelle kein Schrank oä. direkt (ohne Abstand) an der Wand stand.

Zitat (von Kernell):
Außerdem sei die Einbauküche und das Bad verschmutzt und müsse professionell gereinigt werden. Diese Kosten will man von mir ebenfalls einklagen.
Unfug. Eine Wohnung muß besenrein übergeben werden. Übersetzt auf eine Küche oder ein Badezimmer bedeutet das, es muß ordentlich gereinigt sein (keine erkennbaren oder ertastbaren Rückstande (Fett an den Griffen der Küchenschränke sind der Klassiker in fast jeder Küche), aber nicht professionell.

Zitat (von Kernell):
Entfällt eventuell die Pflicht zur Nachbesserung wenn die mich nicht in die Wohnung lassen?
Nö. Nur ist der Vermieter dann im Annahmeverzug.

Berry

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich wuerde mich zu allerst mit der Frage beschäftigen, ob du zur Renovierung verpflichtet bist. Wenn nein weiter unten mit c)
Wenn ja, weiter mit b
B) wozu hat der VM dich konkret aufgefordert? Was genau sollst du tun ? "renovieren" ist viel zu unbestimmt. Schlafzimmer alle 4 waende streichen, waere konkret.

C) schimmel : merke schimmel ist immer bauseits bedingt.
(Stimmt zwar nicht ganz, aber da du ausgezogen bist, besteht keine Möglichkeit mehr ein Fehlverhalten deinerseits z.b. per datenlogger nachzuweisen)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Daraufhin habe ich 4 Termine vorgeschlagen (davon einen am Sonntag), doch der Anwalt meines Vermieters antwortet jetzt einfach nicht auf die E-Mail.

Die ist nie angekommen...
Wie will man das Gegenteil beweisen?





-- Editiert von Harry van Sell am 07.07.2017 22:37

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):

C) schimmel : merke schimmel ist immer bauseits bedingt.
(Stimmt zwar nicht ganz, aber da du ausgezogen bist, besteht keine Möglichkeit mehr ein Fehlverhalten deinerseits z.b. per datenlogger nachzuweisen)

Also wenn ich danach Google finde ich dazu tausend Meinunge. Der Anwalt der Gegenseite sagt auch ich sei oft tagelang nicht da gewesen und hätte nie gelüftet und geheizt. Kannst Du das daher etwas konkretisieren warum Schimmel immer bauseits bedingt ist? Bzw. sprechen die nicht von Schimmel sondern von einer feuchten Wand...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Der Anwalt der Gegenseite sagt auch ich sei oft tagelang nicht da gewesen und hätte nie gelüftet und geheizt.

Dir ist schon klar, was die Funktion des Anwalts der Gegenseite ist.



Zitat (von Kernell):
Kannst Du das daher etwas konkretisieren warum Schimmel immer bauseits bedingt ist?

Dürfte problematisch sein, weil es schlicht Unfug ist.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Vermieter behaupten sehr gerne, dass der Schimmel mieterbedingt ist und es keine andere Ursache geben kann.
Normalerweise ist Schimmel aber bauartbedingt, Mieter bedingt oder manchmal beides.

Es gibt tatsächlich Schimmel, der mit dem Mieter kommt und geht, aber das ist die Ausnahme.

Klassisches Vorgehen ist aus VM Sicht z.b das aufstellen eines Klima datenloggers, dessen Daten dann die These des falschen Mieterverhaltens stützt.

Letztlich muss der VM naemlich nachweisen, dass du das verschuldet hast, was nach Mietende quasi unmöglich wird.
Wenn er aber dir mangels Beweisen den schwarzen Peter nicht geben kann, muss es Bauart sein.

Bleibt ja sonst nix überig.

Signatur:

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Bzw. sprechen die nicht von Schimmel sondern von einer feuchten Wand...


Eine feuchte Wand ohne Schimmel kann nach meiner Auffassung nicht durch falsches Lüftungsverhalten verursacht werden.

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Bei solchen Pauschalbehauptungen und Schuldzuweisungen (ganz egal in welche Richtung) sträuben sich mir alle Nackenhaare

Zitat (von Akkarin):
merke schimmel ist immer bauseits bedingt.

Zitat (von Akkarin):
Vermieter behaupten sehr gerne, dass der Schimmel mieterbedingt ist und es keine andere Ursache geben kann.

Und Mieter behaupten sehr gerne, dass der Schimmel baulich bedingt ist und es keine anderen Ursachen geben kann.
BEIDES ist Blödsinn

Zitat (von hh):
Eine feuchte Wand ohne Schimmel kann nach meiner Auffassung nicht durch falsches Lüftungsverhalten verursacht werden.

Schimmel entwickelt sich immer dann, wenn zur Feuchte noch entsprechende Temperaturen und weitere "Nahrung" (organisches Material) dazu kommen.
All diesen Faktoren ist es aber reichlich egal, ob dafür falsches Lüftungsverhalten oder irgendwas anderes ursächlich ist.

Fakt ist:
Wenn der Mieter z.B. behauptet "ich habe immer ordnungsgemäß gelüftet und geheizt" und auch sonst keine Anhaltspunkte für falsches Nutzerverhalten vorliegen, dann liegt zunächst einmal die Beweispflicht beim Vermieter dafür, nachzuweisen, dass KEINE baulichen Mängel die Ursache sind.
Dass der Vermieter hier erstmal Geld für den Gutachter in die Hand nehmen muss, ändert aber nichts daran, dass ggf. der Nutzer bei eigener Verursachung ersatzpflichtig ist. Deswegen sollte man sein eigenes Nutzerverhalten in solchen Fällen durchaus sachlich überdenken, bevor man da womöglich einen Rechtstreit lostritt.
Ich finde zwar auch, dass nach Auszug des Nutzers ein falsches Nutzerverhalten nicht mehr so einfach nachzuweisen ist. Aber schon falls bauliche Mängel ausgeschlossen werden können, liegt die Beweispflicht bzw. Entlastungspflicht beim Mieter.
Deswegen macht es durchaus Sinn ganz vernünftig und sachlich sein eigenes Nutzerverhalten zu überdenken, bevor man erst Gutachterkosten lostritt.

@ Kernell
Mit egal welcher Antwort an den Vermieter/dessen Anwalt auf den "Feuchte-Punkt" betrittst du bereits Glatteis. Aber auch nur ein vager Tipp wie das ausgehen könnte, ist unmöglich, wenn man nicht sämtliche tatsächlichen Umstände und den tatsächlichen baulichen Zustand der Wohnung zu kennt.

Zum Rest - und da finde ich schade, dass das so untergegangen ist:
Falls du noch Arbeiten ausführen willst, dann musst du beweisbar mit Terminvorschlägen um die Schlüssel bitten, damit ggf. der Vermieter in Annahmeverzug gerät. Email ist dafür völlig ungeeignet > Einschreiben oder noch besser persönliche Zustellung durch/mit Zeugen.

Zuvor geht es aber darum, zu prüfen, ob du überhaupt zu weiteren Arbeiten verpflichtet bist:
> was steht im Mietvertrag zum Reinigungszustand und zu Renovierung?
> hast du eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls? was genau steht darin?
> in welchem Renovierungszustand war die Wohnung bei Bezug?
> wie genau lauten die Forderungen des Vermieters? welche Arbeiten werden konkret von dir verlangt?
-> siehe z.B. #6 "B) wozu hat der VM dich konkret aufgefordert? Was genau sollst du tun ? "renovieren" ist viel zu unbestimmt. Schlafzimmer alle 4 waende streichen, waere konkret."

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zwischen den Zeilen lesen hilft manchmal. Dem ausgezogenen Mieter wird der VM kein verhaltensbedingtes Verschulden mehr nachweisen koennen.

Der Mieter muss sich auch nicht entlasteten, er darf sich nur nicht belasten.
Solange der VM kein Gutachten vorlegt, dass s keine Baumaengel gibt und obendrein der Mieter schuld ist, muss der Mieter nichts tun ausser alle Schuld von sich weisen und auf Baumaengel verweisen. Und ansonsten gar nichts sagen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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