Vermieter plant Terrasse zu Balkon umzubauen

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter plant Terrasse zu Balkon umzubauen

Hallo,

wir haben vor ein paar Tagen einen Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben.
Ein ausschlaggebender Punkt war für mich die schöne, große Terrasse.
Nun wurde uns heute, während der Übergabe mitgeteilt, dass die Wohnung nächstes Jahr renoviert wird und die Terrasse weg kommt und dafür ein schöner moderner Balkon gebaut werden soll.
Das passt uns aber gar nicht, kann ich dagegen angehen?

Liebe Grüße,
Voti

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38 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Was steht wortwörtlich zur Terasse im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur, dass er existent ist:
"§1 Überlassene Wohnung
[...]
(3) Die in Abs. 1 bezeichnete Wozhnung besteht aus*):
[...]
1 Terrasse"
und dann noch
"§10 Modernisierung und Energieeinsparung

Maßnahmen zur Erhaltung der überlassenen Räume und Modernisierungsmaßnahmen gem. §555b BGB hat das Mitglied zu dulden, soweit sich die Verpflichtung dazu aus §555a oder §555d BGB ergibt. Bei einer Erhöhung der Nutzungsgebühr wegen Modernisierung sind die §§559 bis 559b BGB zu beachten"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Okay. Wichtig ist zunächst, dass die Terasse mitvermietet ist. Der Vermieter kann nämlich nur sehr begrenzt einzelne Teile der Mietsache kündigen (siehe § 573b BGB ). Von daher hat der Mieter laut Mietvertrag erstmal ein Anrecht auf die gemietete Terasse. Ich würde auch meinen, dass eine Anwendung von § 573b BGB ausgeschlossen ist, wenn bei Abschluss des Mietvertrages bereits die Absicht vorlag. Das wäre dann meiner Meinung nach rechtsmissbräuchlich.

Bleibt aber die Frage, ob dieser Balkon "nur" eine Modernsierung der Terasse darstellt. Das wäre prinzipiell mal zulässig. Aber auch dann habe ich meine Bedenken, wenn die Absicht bei Abschluss des Mietvertrages bereits bestand. Solche wesentlichen Dinge sind dem Mietinteressenten meiner Meinung nach unaufgefordert mitzuteilen. Insbesondere dann, wenn durch die Modernisierung erhebliche Beeinträchtigungen mit anschließender Mieterhöhung entstehen.

2 Probleme sehe ich dennoch: Zum einen steht da "Mitglied". Geht es um eine Genossenschaftswohnung? Da bin ich mir nämlich nie so ganz sicher, welche Teile des Mietrechtes auch für Genossenschaften gelten. Zum anderen werden ja vermutlich Arbeiten am ganzen Gebäude vorgenommen. Da wird ein einzelnen Mieter es schwer haben, diese Arbeiten zu verbieten. Möglich wären aber Schadensersatzforderungen gegen den Vermieter, weil dieser eben nicht ausreichend vor Abschluss des Mietvertrages aufgeklärt hat.

-- Editiert von cauchy am 04.07.2017 13:40

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#4
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hast du alles richtig erkannt, es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung. In dem Haus wohnen insgesamt 6 Parteien und mir wurde heute erst mitgeteilt, dass dieses Haus nach der Modernisierung aussehen wird, wie die Häuser gegenüber.
Kann man überhaupt von einer Modernisierung reden, wenn aus einer Terrasse ein Balkon gebaut wird, ich meine, es ist meiner Ansicht nach ein Rückschritt, wobei meine Ansicht da wahrscheinlich nicht viel ausmacht.

Ich kann noch einmal die Mitgliedsvereinbarung der Genossenschaft durchgehen, ob da etwas passendes drin steht.

---
Danke für deine schnelle und kompetente Hilfe.

-- Editiert von Voti am 04.07.2017 13:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Voti):
Kann man überhaupt von einer Modernisierung reden, wenn aus einer Terrasse ein Balkon gebaut wird,
Das kann man nur beurteilen, wenn man die aktuelle und die geplante Situation vor Ort genau kennt. Wenn die nutzbare Fläche deutlich kleiner wird oder wenn z.B. durch Balkone in den oberen Stockwerken Schatten geworfen wird, dann fällt mir der Begriff Modernisierung zumindest dieser Wohnung schwer. Für die oberen Etagen wäre dagegen angebaute Balkone sicherlich eine Modernsierung.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Begriff Modernisierung hier wirklich der Entscheidene sein wird. Wichtiger wird sein, wie stark die Änderungen (auch an der Miete) sein werden und ob dies bei Anmietung bereits geplant war. Dann nämlich sehe ich Ansatzpunkte. Wobei es ohne einen Rechtsanwalt vor Ort nur sehr schwer einzuschätzen ist, was genau die Folgen wären.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Kannst Du mal erklären, wie man sich das vorzustellen hat? Wie wird eine Terrasse zu einem Balkon umgebaut?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13688 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kannst Du mal erklären, wie man sich das vorzustellen hat? Wie wird eine Terrasse zu einem Balkon umgebaut?
Genau das hatte ich mich auch gefragt. Ein Balkon hängt ja schließlich frei an einem Gebäude, eine Terasse befindet sich hingegen auf dem Erdboden (oder von mir aus auf einem Gebäudedach).

Wird die Terrasse vielleicht nur mit einem Geländer versehen? Ändert sich auch die Größe?

Am Besten wäre, wenn mir mal ein Bild vom aktuellen und zum Vergleich eins von dem geplanten Zustand sehen könnten.

Stefan

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Einfach mal nach "Vorsatzbalkon stahl" suchen.
Wenn die Dinger nachträglich an ein MFH geschraubt werden, stehen die Traeger bei der EG Wohnung auf der ehemaligen Terrasse.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13688 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
stehen die Traeger bei der EG Wohnung auf der ehemaligen Terrasse.
Aber trotzdem bleibt es doch eine Terrasse(?).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Voti):
Das passt uns aber gar nicht,

Warum? Was ist der Unterschied?



Zitat (von reckoner):
Aber trotzdem bleibt es doch eine Terrasse(?).

Bei uns in der Gegend wurde bei einer Modernisierung die Terrasse mit dem Bakon überbaut. Der hängt jetzt nur so 20-30 cm über dem Boden, ist aber nun behindertengerecht ebenerdig zu erreichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 2315x hilfreich)

@cauchy

Zitat:
Da bin ich mir nämlich nie so ganz sicher, welche Teile des Mietrechtes auch für Genossenschaften gelten.

Die mietrechtlichen Regelungen des BGB zählen vollständig.
Oft haben die Genossen sogar einen DAUERnutzungsvertrag, welcher den Mieterschutz noch verstärkt.
Eine Modernisierungsmaßnahme statt Balkon Terrasse kann ich mir auch nicht vorstellen. Auch finde ich es verwerflich, wenn dem Mieter solche Maßnahmen erst nach Wohnungsübergabe geschildert also und bei Vertragsabschluss verschwiegen werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Nun ist es ja so, dass normaler Weise Baumaßnahmen bei Genossenschaftswohnungen immer veröffentlicht werden, und das frühzeitig. Den Mitgliedern werden die Planungen immer zur Kenntnis gebracht, wird ja auch deren Geld investiert. Was also ist hier schief gelafuen?

Wird denn im Mietvertag auf anstehende Modernisierung hingewiesen?

Haben Sie über die Terrasse Zugang zum Garten? Können SIe den alleine nutzen? Steht hierzu was im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal tut es mir leid, dass ich jetzt erst antworte, gestern haben wir den ganzen Tag damit verbracht unsere Küche abzubauen und zu transportieren. Danke für die vielen Antworten.


Zitat (von Methadir):
Kannst Du mal erklären, wie man sich das vorzustellen hat? Wie wird eine Terrasse zu einem Balkon umgebaut?

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Genau das hatte ich mich auch gefragt. Ein Balkon hängt ja schließlich frei an einem Gebäude, eine Terasse befindet sich hingegen auf dem Erdboden (oder von mir aus auf einem Gebäudedach).


Wird die Terrasse vielleicht nur mit einem Geländer versehen? Ändert sich auch die Größe?

Am Besten wäre, wenn mir mal ein Bild vom aktuellen und zum Vergleich eins von dem geplanten Zustand sehen könnten.

Stefan


Also, man kann sich das so vorstellen, dass die Wohnung quasi Hochpaterre ist und eine kleine Treppe runter zur Terasse führt.
Diese treppe kommt dann weg und stattdessen ein Balkon so 30cm über dem Boden.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Voti):
Das passt uns aber gar nicht,

Warum? Was ist der Unterschied?


Der Unterschied ist der, dass ich mich darauf gefreut habe, auf der Terasse ein wenig zu Gärtnern und wir unten sitzen können, die Katzen eher mal rauß gehen und wir mit ihnen eher mal auf dem Rasen sitzen und wir durch die Terrasse direkten Zugang zum Gemeinschaftsgarten und zu unserem Stellplatz für das Auto haben, was uns den Trasport von zB. Möbeln und Taschen erleichtert, da wir somit Quasi einen eigenen Hauseingang haben und nicht durch den Hausflur müssen. Davon abgesehen ist die Terrasse 4x8 Meter groß.

Zitat (von AltesHaus):
Nun ist es ja so, dass normaler Weise Baumaßnahmen bei Genossenschaftswohnungen immer veröffentlicht werden, und das frühzeitig. Den Mitgliedern werden die Planungen immer zur Kenntnis gebracht, wird ja auch deren Geld investiert. Was also ist hier schief gelafuen?

Wird denn im Mietvertag auf anstehende Modernisierung hingewiesen?

Haben Sie über die Terrasse Zugang zum Garten? Können SIe den alleine nutzen? Steht hierzu was im Mietvertrag?


Nein, dazu steht nichts im Vertrag und wir haben das auch nur erfahren, weil sich der nette Herr bei der Übergabe der Wohnung "verquasselt" hatte.


Liebe grüße,
Voti

P.S.:
Fotos kann ich das nächste mal machen, 1. von der Terrasse und 2. von der bereits renovierten Nachbarswohnung

-- Editiert von Voti am 05.07.2017 18:24

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Auch Fotos werden an der Baumaßnahme wohl nichts ändern, evtl. könenn Sie seitlich am Balkon ein kleines Türchen anbringen (statt ihn zu verschließen), dann hätten Sie immer noch direkten Gang in den Garten, für die Katze ist es egal, der stellt man eine Katzentreppe hin und für die ist die Welt in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Auch Fotos werden an der Baumaßnahme wohl nichts ändern, evtl. könenn Sie seitlich am Balkon ein kleines Türchen anbringen (statt ihn zu verschließen), dann hätten Sie immer noch direkten Gang in den Garten, für die Katze ist es egal, der stellt man eine Katzentreppe hin und für die ist die Welt in Ordnung.


UNS ist es nicht egal, WIR wollen keinen Balkon und wir haben uns was mit den Katzen gedacht. Ich muss mich doch nicht dafür Rechtfertigen, dafür müsste ich Ihnen das Wesen unserer Katzen erläutern und das ist nicht ansatzweise wichtig für dieses Thema. Das mit der Tür wäre ein Kompromiss, aber für uns nicht erstrebenswert.
Fotos waren auch eher dafür gedacht um zu erläutern, wie aus einer Terrasse ein Balkon wird.

-- Editiert von Voti am 05.07.2017 18:41

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Voti):


UNS ist es nicht egal, WIR wollen keinen Balkon und wir haben uns was mit den Katzen gedacht. Ich muss mich doch nicht dafür Rechtfertigen,


da haben SIe wohl was in den falschen Hals bekommen. Klar sind sie sauer, dass die Mietsache verändert wird, aber ändern wird es nichts, hier wird niemand die geplante Baumaßnahme stoppen können. Es war nur eine Idee .... wenn Sie nicht wollen, dann ist es halt so ... aber der Balkon wird kommmen, soviel ist sicher.


Zitat:

dafür müsste ich Ihnen das Wesen unserer Katzen erläutern und das ist nicht ansatzweise wichtig für dieses Thema. Das mit der Tür wäre ein Kompromiss, aber für uns nicht erstrebenswert.
Fotos waren auch eher dafür gedacht um zu erläutern, wie aus einer Terrasse ein Balkon wird.


Das Wesen Ihrer Katze ist mir wurscht, ich bin pragmatisch veranlagt, wenn Sie sich mit der Situation nicht arrangieren können, sollten Sie versuchen mit der Genossenschaft zu verhandeln, was sich letztendlich als vertane Zeit wohl darstellen wird, da die Baumaßnahme beschlossene Sache ist.

Man könnte darüber nachdenken, ob man die Miete mindert, weil man der Meinung ist, dass der Wohnwert aufgrund der verlustig gegangenen Terrasse gesunken ist und man selber auf den neuen hochwertigen Balkon pfeift. Ob man das aber dann auch durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir einfach darum, dass uns die Terrasse wichtig ist und wir in der alten Wohnung einen Balkon mit Katzenleiter haben. Wir kennen die Vor- und Nachteile eines Balkons, im Gegensatz zu einer Terrasse.
Wenn Sie meinen, dass ich nichts dagegen tun kann, dann ist das okay, am besten, wenn Sie mir auch erklären können wieso, aber Lösungsvorschläge, wie ich mich mit einem Balkon arrangieren kann, die sind hier gerade unwichtig und brauche ich nicht wirklich.

-- Editiert von Voti am 05.07.2017 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von AltesHaus):


da haben SIe wohl was in den falschen Hals bekommen.


Es tut mir aber Leid, wenn ich leicht ungehalten werde, heute ist sowieso nicht mein Tag und ich scheine schnell gereizt zu sein.
Das sollte ich aber nicht hier auslassen, das stimmt.

Die Idee mit der Tür am Balkon hatte ich auch bereits, das wäre aber wirklich das mindeste für uns und auch sehr ärgerlich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Voti):
Es geht mir einfach darum, dass uns die Terrasse wichtig ist und wir in der alten Wohnung einen Balkon mit Katzenleiter haben. Wir kennen die Vor- und Nachteile eines Balkons, im Gegensatz zu einer Terrasse.
Wenn Sie meinen, dass ich nichts dagegen tun kann, dann ist das okay, am besten, wenn Sie mir auch erklären können wieso, aber Lösungsvorschläge, wie ich mich mit einem Balkon arrangieren kann, die sind hier gerade unwichtig und brauche ich nicht wirklich.



Es ist allen klar, dass Ihnen die Terrasse wichtig ist, aber das wird Ihnen nicht helfen. Sie haben keinerlei Möglichkeit die Baumaßnahme zu stoppen, es sei denn, Sie würden die Genossenschaft umstimmen, aber erlauben Sie mir auch hier Zweifel am Erfolg anzumelden. Es ist nicht Ihr Haus, sondern das der Genossenschaft und die kann Modernisieren wie sie möcht, allerdings sind Sie ein Teil der Genossenschaft, evtl. gibt es da einen Mieterrat oder so etwas, versuchen Sie das herasuzufinden und tragen dort Ihr Anliegen vor, evtl. hat man da Ideen. Ich sehe hier kein Fortkommen in dier Sache.

Und die Idee mit der Tür im Balkon ist nicht "das mindeste", sondern wäre mE ein ungemein großes Entgegenkommen des Vermieters, wenn er das machen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und die Idee mit der Tür im Balkon ist nicht "das mindeste", sondern wäre mE ein ungemein großes Entgegenkommen des Vermieters, wenn er das machen würde.

Sehe ich auch so.
Zitat (von Voti):
was uns den Trasport von zB. Möbeln und Taschen erleichtert, da wir somit Quasi einen eigenen Hauseingang haben und nicht durch den Hausflur müssen.

So was ist eine ganz schlecht Argumentation, denn eine Terrassentüre ist nun mal empfindlicher als Haustüren und Wohnungseingangstüren.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
allerdings sind Sie ein Teil der Genossenschaft, evtl. gibt es da einen Mieterrat oder so etwas, versuchen Sie das herasuzufinden und tragen dort Ihr Anliegen vor, evtl. hat man da Ideen. Ich sehe hier kein Fortkommen in dier Sache.


Das werden wir auf jeden Fall probieren

Zitat (von AltesHaus):
Und die Idee mit der Tür im Balkon ist nicht "das mindeste", sondern wäre mE ein ungemein großes Entgegenkommen des Vermieters, wenn er das machen würde.


Ich rede ja auch von unserer Meinung und nicht von der Meinung des Vermieters und ich weiß, dass unsere Meinung dazu ziemlich egal ist, weil wir das im Endeffekt nicht zu entscheiden haben, aber ich darf sie ja trotzdem sagen.

--
Was wäre, wenn ich noch andere mit ins Boot hole?
Unsere Nachbarn haben schließlich das gleiche Problem.

-- Editiert von Voti am 05.07.2017 19:47

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von Voti):
was uns den Trasport von zB. Möbeln und Taschen erleichtert, da wir somit Quasi einen eigenen Hauseingang haben und nicht durch den Hausflur müssen.

So was ist eine ganz schlecht Argumentation, denn eine Terrassentüre ist nun mal empfindlicher als Haustüren und Wohnungseingangstüren.


So würde ich auch nicht vor meiner Vermietung argumentieren. Es wurde nur gefragt, was der Unterschied wäre und euch kann ich das ja so sagen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Voti):
Was wäre, wenn ich noch andere mit ins Boot hole?
Unsere Nachbarn haben schließlich das gleiche Problem.

Was sollte das bringen,vermutlich wissen die das schon lange:
Zitat (von AltesHaus):
Nun ist es ja so, dass normaler Weise Baumaßnahmen bei Genossenschaftswohnungen immer veröffentlicht werden, und das frühzeitig.

Eben genau deshalb sollte man nicht von Problem reden, die Nachbarn finden das vielleicht sogar gut.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben keinerlei Möglichkeit die Baumaßnahme zu stoppen, es sei denn, Sie würden die Genossenschaft umstimmen, aber erlauben Sie mir auch hier Zweifel am Erfolg anzumelden. Es ist nicht Ihr Haus, sondern das der Genossenschaft und die kann Modernisieren wie sie möcht

Ich habe das oben bereits angemerkt. Es gibt jedoch durchaus Dinge, die der Mieter erreichen kann. Im Extremfall wäre eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung mit entsprechenden Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter denkbar. Denn es stellt eine Täuschung dar, wenn jemand ohne Information des Mietinteressenten eine Wohnung vermietet von der er bereits sicher weiß, dass sich wesentliche Teile in naher Zukunft ändern werden. Auch möglich wäre eine Reduktion der Miete, sofern die Umbaumaßnahme zum Nachteil des Mieters ist. Zumindest würde ich erwarten, dass eine mögliche Mieterhöhung wegen dieser Modernisierung nicht greifen wird.

Damit das niemand falsch versteht: Das waren weder Empfehlungen noch Prognosen. Das waren Möglichkeiten, die man aber mit einem Anwalt prüfen müsste. Bevor das sinnvoll ist, würde ich jedoch den Vermieter nachweisbar auffordern innerhalb einer gesetzten Frist mitzuteilen, welche Maßnahmen wann geplant sind und ob diese Auswirkungen auf die Miete haben werden. Bis dato könnte das ja alles noch ein Gerücht sein. Sobald dann erstmal Klarheit herrscht, kann man sich überlegen, ob man einen Anwalt aufsuchen möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@cauchy

Man darf wohl davon ausgehen, dass eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung nicht in Betracht kommt, die Leute ziehen ja gerade ein.

Ich bin auch der Meinung, man sollte ein tatsächliches Problem (und das liegt hier offensichtlich vor) nicht so weltentrückt auf §§ ausdiskutieren. Die Spekulation auf Schadensersatz finde ich inakzeptabel, worin soll der Schaden liegen? Dass man nicht mehr 30 cm in die Tiefe treten muss um die Terrasse zu erreichen? Evtl. ist hier ja auch vom bautechnischer Seite etwas vorgeschrieben wordne, wir wissen das alles nicht, vllt. ist da, wo eine Terrasse ist, gar keine erlaubt. Gibt es ein Anrecht barrierefrei auf die Wiese zu gelangen .... es wird zur Zeit hier alles so auf die Sptize getrieben, jeder § wird vor die Tür gepeitscht in Augenschein genommen, für gut befunden und ... in der Theorie ... für anwendungsfähig erklärt. Das halte ich für falsch. Gerade im vorliegenden Fall sind die Mieter angemistet vn dem Verfahren, verständlich ... aber die Baumaßnahme kann man nicht stoppen, eine Minderung wäre zu überlegen, aber die sollte gut durchdacht sein.

Meiner Meinung nach iist es sehr viel besser, hier ein paar Touren runterzufahren und zu versuchen sich mit der Situation irgendwie zu arrangieren und mit dem VM oder (wenn es den gibt) dem Mieterbeirat Kontakt aufzunehmen um die Dinge lebendig zu klären. Da kann der Mieter auch mal seinen Frust und seine Enttäuschung rauslassen.

-- Editiert von AltesHaus am 05.07.2017 20:57

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Meiner Meinung nach iist es sehr viel besser, hier ein paar Touren runterzufahren
Ich habe auch gar nicht empfohlen, hier voll hochzufahren. Erstmal muss man Gewissheit bekommen, was denn nun genau geplant ist. Und dann sollte man sich überlegen, ob das akzeptabel ist oder ob man mit einem Anwalt die Möglichkeiten abklären möchte. Ich wollte mit dem Post nur darauf hinaus, dass es Möglichkeiten (abseits der Verhinderung des Bauvorhabens) gibt.

Und wir stimmen doch wohl überein, dass der Vermieter über geplante Baumaßnahmen hätte informieren müssen. Damit gehen ja auch während der Maßnahme Belästigungen einher. Das ist schon kein ganz unwichtiges Versäumnis.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
Und wir stimmen doch wohl überein, dass der Vermieter über geplante Baumaßnahmen hätte informieren müssen. Damit gehen ja auch während der Maßnahme Belästigungen einher. Das ist schon kein ganz unwichtiges Versäumnis.


Kommt darauf an, seit wann die Mieter Genossenschaftler sind. Die Genossenschaft informiert IMMER die Mitglieder über Sanierungen etc. (muss sie ja auch), deswegen wäre ich mit solch einer Aussagen eher vorsichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Kommt darauf an, seit wann die Mieter Genossenschaftler sind. Die Genossenschaft informiert IMMER die Mitglieder über Sanierungen etc. (muss sie ja auch), deswegen wäre ich mit solch einer Aussagen eher vorsichtig.


Außerdem sind doch bereits andere Häuser in dieser Art und Weise renoviert worden. Wieso geht der TE bei der Besichtigung davon aus, dass dieser Umbau ausgerechnet bei ihm nicht gemacht wird?

Und dann hat er eine Terrasse gemietet und nicht einen ebenerdigen Zugang zum Gemeinschaftsgarten und seinem Stellplatz.

Vielleicht wird auch eine Umgestaltung vorgenommen, weil sonst die EG-Bewohner den Gemeinschaftsgarten überproportional nutzen. Und warum sollten die Katzen das Recht haben, den Gemeinschaftsgarten zu benutzen? Gibt es da eine Zusage?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Es geht nicht um die Genossen, sondern um den Vertragspartner bei Vertragsschluss.

Der VM hat hier vermutlich was vermietet in dem Wissen, dass er das umbauen wird.

Da neue Wohnung wohl nicht das Ziel ist, ich auch davon ausgehe. Dass man die Maßnahme nicht verhindern kann, wird man wohl moeglichkeiten suchen muessen, sich zu arrangieren.

Muss man bei klassischen Vorsatzbalkonen, denn unbedingt im EG auch einen Balkon einbauen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Voti
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):

Außerdem sind doch bereits andere Häuser in dieser Art und Weise renoviert worden. Wieso geht der TE bei der Besichtigung davon aus, dass dieser Umbau ausgerechnet bei ihm nicht gemacht wird?


Wir wussten vorher nicht, dass diese Häuser auch vom Vermieter sind.

Zitat (von Ver):
Und warum sollten die Katzen das Recht haben, den Gemeinschaftsgarten zu benutzen? Gibt es da eine Zusage?


Wir haben mündlich eine Zusage bekommen, dass das kein Problem darstellt.

Zitat (von AltesHaus):

Kommt darauf an, seit wann die Mieter Genossenschaftler sind. Die Genossenschaft informiert IMMER die Mitglieder über Sanierungen etc. (muss sie ja auch), deswegen wäre ich mit solch einer Aussagen eher vorsichtig.


Der Beitritt zur Genossenschaft fand zusammen mit dem Unterschreiben des Mietvertrages statt

---

Bevor ich jetzt zur Vermietung gehe und da mein Anliegen vortrage, wollte ich Argumente sammeln, welche mein Anliegen unterstützen und mir eine realistische Vorstellung von der Lage machen. Da Hals über Kopf rein zu platzen und ohne jegliche Grundlage stunk zu machen ist nicht meine Absicht. Dennoch möchte ich mich nicht ganz so einfach abspeisen lassen, da ich mehr zu verlieren habe, wenn ich nicht alles versuche.

0x Hilfreiche Antwort

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