Mahnungen und außerordentliche Kündigungen durch Sky.de

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)
Mahnungen und außerordentliche Kündigungen durch Sky.de

Hallo ihr,

ich habe momentan Ärger mit Sky und würde gern Eure Meinung hören, ob ihr die Vorgehensweise von Sky gerechtfertigt findet oder ob ich da noch etwas gegen machen kann.

Folgender Sachverhalt: wir schenkten meinen Schwiegervater zu Weihnachten 2015 Sky Bundesliga und ließen die mtl. Gebühr von unserem Konto per Lastschrift abbuchen. Im April 2017 haben wir das Konto gewechselt und die Kontowechselhilfe der Bank in Anspruch genommen, wobei die neue Bank eigentlich sämtliche Lastschriftmandate hätte übernehmen müssen. Das hat bei Sky irgendwie nicht geklappt.

Sky funktionierte auch nicht, aber wir dachten zunächst, das wäre mal wieder eine techn. Störrung und der alte Mann wollte uns deswegen auch nicht ständig nerven, womit wir dieses thema etwas aus den Augen verloren.

Dann erhielten wir postalisch auf einmal eine 3. Mahnung von Sky mit den fälligen Gebühren. Eine erste und 2. Mahnung erhielten wir nicht. Sky behauptet, die per Mail verschickt zu haben, aber die sind auch dort nicht auffindbar (evtl. im Spam gelandet). Jedenfalls habe ich sofort nach dieser ersten postalischen Mahnung im Sky- Onlineportal unsere Bankverbindung geändert und Sky ein neues Lastschriftmandat erteilt.
Damit war die Sache für mich erledigt und wir sind in den Urlaub gefahren. Als wir wieder da waren, lag ein erneutes Schreiben von Sky im Briefkasten- Außerordentliche Kündigung, wir sollen die Geräte zurückschicken, die offenen Beiträge und Schadensersatz anstatt Leistung zahlen.

Ich habe sofort bei Sky angerufen. Die haben den Lastschrifteinzug auf das neue Konto nicht gemacht, weil wohl noch ein Betrag auf dem Kundenkonto offen war (= Betrag aus 3. Mahnung) und sie wegen ihrem System die Lastschrifteinzüge nur machen könnten, wenn das Kundenkonto zuvor ausgeglichen wäre. Jetzt ist der Vertrag zwingend gekündigt und Geräte müssen zurück, reaktivieren würde angeblich nicht gehen. Ich könnte aber gleich nen neuen Vertrag abschließen, mit neuer Mindestlaufzeit, dann würden die mir den Schadenersatz statt Leistung erlassen. Wenn keine Zahlung, dann Weiterleitung an Inkasso.

Was meint ihr zu dieser Vorgehensweise von Sky? Ja, ok, eine gewisse Mitschuld trifft uns auch, wir hätten nach Kontowechsel mal kontrollieren müssen, ob alle Lastschriften geklappt haben. Aber wie es halt so ist, vergisst man leider auch mal was. Jedenfalls habe ich sofort nach der 1. postalischen Mahnung ein neues Lastschriftmandat erstellt. Wenn Sky zu blöde ist, die fälligen Beträge einzuziehen, kann ich doch als Kunde nichts dafür. Ich fühle mich schon etwas verschaukelt von denen. Was meint ihr, kann ich mich da irgendwie wehren?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Sternchen

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9 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Eine erste und 2. Mahnung erhielten wir nicht.


Die ist auch nicht nötig

Zitat:
Jedenfalls habe ich sofort nach dieser ersten postalischen Mahnung im Sky- Onlineportal unsere Bankverbindung geändert und Sky ein neues Lastschriftmandat erteilt.


Ich gehe davon aus dass das Mandat nur für zukünftige Beiträge gilt. Für zurück liegende Beiträge hättest du selbstständig überweisen sollen. Hast du nach deiner Schilderung nicht gemacht.

Zitat:
Die haben den Lastschrifteinzug auf das neue Konto nicht gemacht, weil wohl noch ein Betrag auf dem Kundenkonto offen war (= Betrag aus 3. Mahnung) und sie wegen ihrem System die Lastschrifteinzüge nur machen könnten, wenn das Kundenkonto zuvor ausgeglichen wäre.


Was war denn zu dem Zeitpunkt noch offen - der gesamte Monatsbeitrag oder nur noch irgendwelche Mahngebühren?

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nochmal bei der neuen Bank nachhorchen. Wenn die schriftlich bestätigen, dass Sky über die Änderung der Bankverbindung Bescheid wusste, würde ich der fristlosen Kündigung widersprechen.
Man wird zwar nur mit erheblichen Druck jemals wieder was reaktiviert bekommen (und die offene Monatsgebühr muss man trotzdem bezahlen), aber der Schadensersatz und weitere Gebühren sind wegen groben Unfugs vom Tisch.

Genauer gesagt: Wenn Sky nachweisbar über die neue Kontoverbindung informiert war und nur zu faul/ zu blöd/ was auch immer war, die korrekt im System einzutragen, dann dürfte es sich um "Annahmeverzug" handeln. Das heißt, dass es deren Schuld war, das Geld nicht vom neuen Konto abgebucht zu haben und alle Folgekosten fallen denen dann auch selbst zur Last.

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#3
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde nochmal bei der neuen Bank nachhorchen. Wenn die schriftlich bestätigen, dass Sky über die Änderung der Bankverbindung Bescheid wusste, würde ich der fristlosen Kündigung widersprechen.
Man wird zwar nur mit erheblichen Druck jemals wieder was reaktiviert bekommen (und die offene Monatsgebühr muss man trotzdem bezahlen), aber der Schadensersatz und weitere Gebühren sind wegen groben Unfugs vom Tisch.


Hallo,

also ich habe bei der neuen Bank nachgefragt und die haben Sky die neue Bankverbindung rechtzeitig mitgeteilt. Das wollen die mir auch schriftlich bestätigen. Sky hätte die neue Bankverbindung lt. Auskunft der Bank übernehmen müssen oder uns ein neues Lastschrifteinzugsmandat zur Unterschrift zuschicken müssen. Das haben die aber nicht getan, auch nicht per Mail.

Folglich war ich also nie im Zahlungsverzug. Ich werde der Kündigung auf alle Fälle widersprechen.

Jetzt stellt sich mir nur die Frage- Muss ich nun wirklich die offene und mit Mahngebühren belastete Monatsgebühr bezahlen, obwohl Sky den Empfang gesperrt hat und ich den Zahlungsverzug auch nicht zu verschulden hatte?

LG Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
obwohl Sky den Empfang gesperrt hat und ich den Zahlungsverzug auch nicht zu verschulden hatte?

Ich würde entweder (nach Kündigungs-Widerspruch) wegen Vertragsbruch und Leistungsverweigerung meinerseits fristlos kündigen oder für die Zeit der Sperre entsprechend auf 0€ mindern.

Wenn beispielsweise Mitte Mai gesperrt worden wäre, würde man die Hälfte für Mai noch bezahlen, ab dann nichts mehr. Und halt auffordern, dass sie die Karte wieder entsperren.

Signatur:

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#5
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)

@mepeisen

Vielen Dank für die Tipps. Das werde ich jetzt mal so machen. Gerne würde ich bei diesem Sch.*** - verein ja raus, aber mein Schwiegervater freut sich so, die Bundesliga sehen zu können. Daher würde eher eine Minderung auf 0 Euro in Frage kommen. Und ich muss die Geräte wieder anfordern, da ich die aufgrund telefonischer Drohung der sofortigen Einschaltung eines Inkassobüros wenn nicht unverzügliche Rücksendung, bereits bei der Post aufgegeben habe.

Ich berichte, wie die Sache weitergeht.

LG Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

Also ich habe der außerordentlichen Kündigung und der aufgeführten Forderung von Sky widersprochen wegen Annahmeverzug der Gläubigerin und habe gleichzeitig wegen Vertragsbruch(Abschaltung Sky- Signal) selbst außerordentlich gekündigt. Die Bestätigung der Bank, dass Sky rechtzeitig über die neue Bankverbindung informiert wurde, habe ich mit hin geschickt.

Die Antwort von Sky- ein Brief vom Inkasso- Büro!!!
Was soll ich jetzt machen?

Danke für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Sternchen007

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)

Nachtrag:
Interessanterweise will das Inkassobüro nicht die bisherigen Monatsbeiträge, Mahngebühren und Bankrücklastgebühren, sondern "nur" Schadensersatz statt Leistung und Schadensersatz für die Leihgeräte und Inkassokosten haben. Habe dem sofort widersprochen. Die Leihgeräte habe ich auch schon Anfang Juli zurückgeschickt und Sky über die Rücksendung informiert.

Kann bzw. sollte ich jetzt noch mehr tun? Wenn ja was?

LG Sternchen

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieso noch mehr tun? Die Fronten sind geklärt. Und wenn ein Inkasso höchst unsinnige Dinge fordert (Geld für die bereits zurückgesandten Geräte) ist das deren Verwirrung, nicht deine.
Ich würde nichts machen. Irgendwann schaut sich das vielleicht mal jemand an, der etwas weiter gekommen ist und nicht nur einen Hauptschulabschluss hat. Spätestens dann, wenn eine Klageschrift begründet werden muss. Auf den Moment würde ich warten.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie kann die Bank denn den Zugang der Mitteilung der neuen Bankverbindung nachweisen? Die Bank schickt das doch auch nur per normalen Brief raus.

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