Bitte um Hilfe beim Vertrag mir Stunden Lohn

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
SchmiedHH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Bitte um Hilfe beim Vertrag mir Stunden Lohn

Guten Morgen.
Ich heiße Robert und bin 29 Jahre Alt. Angestellt im Restaurant in Hamburg als Koch seit 4 Monaten!
Früher, vor dieser Einstellung arbeitete ich mit einem Tarif Lohn und erhielt alles vorgeschrieben. Wuste was, wann und wie viel ich erhalte und so weiter. Nun habe ich einen Vertrag erhalten nach Stunden Lohn. Somit erhalte ich so viel Geld, wie viel ich Stunden gearbeitet habe! Ich kopiere mall abschnitte aus dem Arbeitsvertrag und stell fragen zu. Würde sehr dankbar sein, wen es sich Menschen finden die mich aufklären würde und Tipps geben.
Danke im voraus!

§ 4 Arbeitsvergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Brutto Stundenlohn von 11,00€

§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 40,00 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer erhält einen jährlichen Erholungsurlaub von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche.
Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

1. Ich erhalte 11€ Brutto. Wann ist es üblich und angemessen mehr Gehalt zu verlangen?
2. Gibt es Pflicht freie Tage in Hamburg? Zum Beispiel Gesetzliche Feiertage und sonstige? Wie werden diese geregelt? Da ich auch an allen anderen Feiertagen und Wochenenden arbeiten muss, frage ich mich, bekomme ich welche Plus geschrieben? Und wenn ich an einem Feier Tag arbeite, den nicht gesetzlich ist, gilt es als normale Arbeitstag oder muss so ein Tag Doppelt bezahlt, beziehungsweise gut geschrieben?
3.Ich arbeite 6 Tage die Woche, obwohl in meinem Vertrag 5 Tage steht. Wie ist es nun zu berechnen was Urlaub betrift?
Gibt es eine Formel die man verwenden kann?



PS - ich abreite gern und mag meinen Chef, dennoch möchte ich gerecht nach dem Gesetz mein Gehalt und Urlaubstage erhalten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Vorweg: Ich halte die Vereinbarung, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 STunden beträgt, für nichtig. Da hat zu stehen, welche Stundenzahl zu erwarten ist und nicht, welche Stundenzahl mind. zu arbeiten ist.
Demnach besteht hier keine gültige Regelung zu Überstunden und Sie müssen keine Überstunden leisten.

1. Auf einen höheren Lohn hätte man Anspruch, wenn ein Tarifvertrag greift, der das vorsieht.
3. Weshalb stehen 5 Tage im Vertrag, wenn Sie 6 Tage arbeiten müssen? Das ist nicht gut, weil es bei sowas regelmäßig Berechnungsprobleme in der Verwaltung gibt.
Kurz gesagt haben Sie ja nur Anspruch auf den MIndesurlaub von 4 Wochen, also müssen 5 Tage für eine Woche beantragt werden, auch wenn 6 Tage gearbeitet wird. Sonst hätten Sie ja nicht mal den Mindesturlaub.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
SchmiedHH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Vorweg: Ich halte die Vereinbarung, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 STunden beträgt, für nichtig. Da hat zu stehen, welche Stundenzahl zu erwarten ist und nicht, welche Stundenzahl mind. zu arbeiten ist.
Demnach besteht hier keine gültige Regelung zu Überstunden und Sie müssen keine Überstunden leisten.

1. Auf einen höheren Lohn hätte man Anspruch, wenn ein Tarifvertrag greift, der das vorsieht.
3. Weshalb stehen 5 Tage im Vertrag, wenn Sie 6 Tage arbeiten müssen? Das ist nicht gut, weil es bei sowas regelmäßig Berechnungsprobleme in der Verwaltung gibt.
Kurz gesagt haben Sie ja nur Anspruch auf den MIndesurlaub von 4 Wochen, also müssen 5 Tage für eine Woche beantragt werden, auch wenn 6 Tage gearbeitet wird. Sonst hätten Sie ja nicht mal den Mindesturlaub.


Ich hab ein Mangel an Verständnis.
Also, wenn ich einen Vertrag nach stunden/lohn habe und 1 Stunde = 11€ Brutto und 5 Tage die Woche mit 20 Urlaubstagen:
Dann heißt das wenn ich nicht arbeite, bekomme ich auch kein Geld? Zum beispiel wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit für mich hat?
Von März bis Juni arbeitete ich auf abruf, also 2-3 Tage die Woche. April sogar komplett 190 Stunden anstatt vertragliche 168(40 Stunden/Woche). Ab Juni bis jetzt immer 6 Tage die Woche.
Wie soll ich mein Urlaub Zahl fordern wenn ich paar Monate 5 Tage die Woche arbeitete und paar Monate 6 Tage die Woche?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Dann heißt das wenn ich nicht arbeite, bekomme ich auch kein Geld? Zum beispiel wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit für mich hat?

Doch, du bekommst einen Lohn für 40 Wochenstunden, auch wenn dein Chef keine Arbeit für dich hat.

/// Von März bis Juni arbeitete ich auf abruf, also 2-3 Tage die Woche.

Du hast aber keinen Vertrag, der Arbeit auf Abruf vorsieht, sondern einen mit 40 Wochenstunden. (Das mit dem 'Mindestens' lasse ich Mal außen vor. Wahrscheinlich hat altona recht, auch wenn vielleicht gemeint sein könnte, dass Mehrarbeit gefordert werden kann.)

/// Wie soll ich mein Urlaub Zahl fordern wenn ich ..

Wenn dein Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche 20 U-Tage ist, dann für eine 6-Tage-Woche eben 24 Tage Urlaub. Am Ende setzt sich dein Urlaub sozusagen zusammen aus einem Anspruch für x Wochen mit 5 Tagen und y Wochen mit 6 Tagen; im einfachsten Fall für 26+26 Wochen also Halbe-Halbe, 20/2+24/2=10+12=22. Ansonsten sollte es doch so etwas wie einen Einsatzplan geben, damit du im voraus weißt, wann du zu arbeiten hast.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Nachtrag 1 Feiertagsarbeit - Ersatzruhetag

Arbeitszeitgesetz § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) ....
(3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Nachtrag 2 Was verdient ein Koch? - siehe dazu als Anhaltspunkt

https://www.gehalt.de/einkommen/suche/koch-bayerische-kueche?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=dynamisch_gde

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// ich abreite gern und mag meinen Chef, dennoch möchte ich ...

Ich hoffe, dass das auch so bleibt, wenn du mit deinem Chef sprichst/gesprochen hast.

Nachtrag 3

Du wirst sehr behutsam mit ihm reden müssen - 'sanft, wie mit einem kranken Kalb', keinesfalls vorwürflich - und schiefgehen kann es immer. Denn so mancher zeigt sich ziemlich unleidlich, wenn man darauf aufmerksam macht, dass dies und das so nicht in Ordnung ist.

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