Hallo,
ich muss die Lücken in meinem Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung klären. Ich war 1988 selbständig als Subunternehmer einer Spedition, ich war bis 1995 dort und habe ab 1995 bis Dezember 1998 bei einem Baustoffhändler
Montagen angenommen. Dies musste ich nicht in der Handwerkskammer eintragen, da ich Normteile , ( Fenster,Türen u.s.w. ) zusammengebaut habe. 2003 bis 2005 habe ich mich als Webmaster versucht und dann aufgegeben. Ich hatte in den 2 Jahren kein
Verdienst. Ab welchem Jahr müssen selbständige Rentenversicherungsbeiträge zahlen ?. Ist das Gesetz nicht erst ab 2013 in Kraft getreten.
Guß Reinhard123
-- Editier von reinhard123mitglied am 28.06.2017 13:11
Selbständig vor 20 Jahren
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 10:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig vor 20 Jahren
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