Vaterschaftsanfechtung einvernehmlich nach Fristablauf

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
tinkerbellrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanfechtung einvernehmlich nach Fristablauf

Fall:
Kind in einer Ehe geboren jedoch Ehepartner nicht biologischer Vater. Kindsvater und Ehemann wissen das und leben dementsprechend bezogen auf das Kind. Sprich, Kind hat überwiegenden Kontakt mit leiblichen Vater, der auch den Unterhalt bezahlt.
Trennung der Eheleute 5 Jahre später (Kind ist 5 Jahre alt), Scheidung 9 Jahre später (Kind ist 9 Jahre alt zu dem Zeitpunkt). Kind hat seit der Trennung keinen Kontakt zum eingetragenen Vater (Ehemann).
Vaterschaft wurde in den Jahren nicht angefochten, da noch ein Aufenthaltsverfahren lief und der Ehemann Sorge hatte, daß bei Aberkennung der Vaterschaft, dies sein Verfahren gefährden würde. Unwissend über die gesetzlichen Fristen, wurde dies von allen Beteiligten akzeptiert.
Nun nach Scheidungstermin, erfahren alle Beteiligten, daß man eine Änderung der Vaterschaft auf der Geburtsurkunde nur in der 2 Jahres Frist hätte beantragen können.
Welche Möglichkeiten gibt es nun noch um den leiblichen Vater rechtsmäßig einzutragen und die Vaterschaftsverhältnisse behördlich richtig zu stellen?
Alle Beteiligten sind einvernehmlich damit einverstanden, zumal das Kind keinen Bezug zum geschiedenen Ehemann hat.
Gibt es außergerichtlich auch eine Möglichkeit die Vaterschaft beim Jugendamt richtig zu stellen unabhängig von einer Frist? Oder käme dann nur noch eine Adoption in Frage?

Vielen Dank für Hilfe und Ratschläge

-- Editier von tinkerbellrecht123 am 27.06.2017 18:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Irgendwann wird eine widerlegbare Vermutung zu einer unwiderlegbaren. Das ist hier geschehen. Der jur. Vater bleibt der Vater.

wirdwerden

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#2
 Von 
tinkerbellrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha. Hieße, es bliebe nur eine Adoption des Kindes, richtig? Und bis dahin gibt es keine Möglichkeit, beim Jugendamt das Sorgerecht auf den richtigen Vater zu übertragen?

-- Editiert von tinkerbellrecht123 am 27.06.2017 19:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Nein. Das Kind kann mit 18 Jahren die Vaterschaft selbst noch innerhalb einer 2-Jahres-Frist anfechten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tinkerbellrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankef für die Antwort, das hatte ich auch gelesen.
Wobei auch aufgeführt wurde, daß das minderjährige Kind mit Rechtsbeistand vom Jugendamt die Vaterschaft anfechten kann. Ob dies in diesem Fall jedoch eine Option ist, weiß ich nicht.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Hier wurde offenbar mit "Tricks" gearbeitet. Stichwort "Aufenthaltsverfahren".

Da aber auch regelmäíg Kinesunterhalt gezahlt wurde, kann sich der niemand nicht rausreden mit der Erklärung,

der leibliche Vater war nicht bekannt.

Mich würde mal interessieren wie die Sacher weitergeht.

Adoption: minderjährige Kinder, können nur von Ehepaaren adoptiert werden ( bin mir aber nicht ganz sicher)

lg
edy



-- Editiert von edy am 28.06.2017 07:17

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

[quote=edy
Adoption: minderjährige Kinder, können nur von Ehepaaren adoptiert werden ( bin mir aber nicht ganz sicher)

lg
edy



-- Editiert von edy am 28.06.2017 07:17

Hi,
Das stimmt nicht, da die Mutter ihr Kind natürlich nicht zur Adoption freigeben will.
Adoptionen können (unter den richtigen Umständen) auch nur von einem Elternteil gemacht werden, zb von Stiefeltern.
(Ob es in diesem Fall geht kann ich nicht beurteilen )

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