Internetzugang sperren unter Eheleuten

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
sinola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetzugang sperren unter Eheleuten

Hallo, mein Sohn ist 5 Jahre verheiratet. In den letzten Jahren verlor er den Führerschein und wurde arbeitslos und macht manchmal einen depressiven Eindruck. Seine Frau arbeitet und bestreitet den Lebensunterhalt. Leider hat er sich dann vorwiegend im Internet herumgetrieben und seine Frau vernachlässigt. Auch ist er 3 mal kurzfristig von zu Haus zu irgendwelchen "Internetbekannten" verschwunden und wieder zurückgekehrt. Jetzt hat die Frau wohl genug und hat die Scheidung eingereicht. Gleichzeitig hat sie den Router für das Internet entfernt, weil sie wohl den Internetzugang bezahlt.
Meine Frage: darf sie ihn vom Internet abhängen, oder auch nur zeitweise?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Sie hängt ihn doch nicht vom Internet ab, wenn sie ihr eigenes Gerät entfernt.

Soll er doch einen eigenen kaufen und installieren.


Wenn sie den Vertrag gekündigt hat: auch ihr gutes Recht, solange sie den allein zahlt. Bei einer Mietwohnung, die zur Versorgung beider Eheleute dient. sähe das anders aus. Aber ins Internet kann er auch, ohne dass seine Frau das zahlen muss.

Wenn er da schon Mamis Hilfe braucht, gibt es offenbar noch mehr Gründe, warum die Frau die Schnauze voll hat...

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#2
 Von 
sinola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

es handelt sich um einen festcodierten Router incl. Modem von Kabeldeutschland mit Festnetzanschluss. Der stand in der Mietwohnung und diente wie erwähnt zur Versorgung beider Eheleute. Der ist nicht so ohne weiteres ersetzbar. Es sieht so aus, als wäre es eine Maßnahme um ihn aus der gemeinsamen Wohnung heraus zu ekeln, damit ihr Liebhaber einziehen kann.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Auf wen läuft denn der Vertrag? Ihr Vertrag, ihr Router.
Gibt es baulich eine Möglichkeit für ihn, einen eigenen Vertrag mit Kabeldeutschland abzuschließen? Wenn ja, dann sehe ich keine Verpflichtung für die Ehefrau, ihn an ihrem Anschluss teilhaben zu lassen.

Nur für den Fall, dass der Vertrag auf beide Eheleute läuft, hätte er ein Anrecht auf Mitbenutzung. Sie hat aber dann natürlich auch ein Anrecht auf Mitfinanzierung.

Wenn sie jetzt einen Liebhaber hat und den Mann raus haben will, handelt sie allerdings widersprüchlich: da wäre es doch viel sinniger, ihn auf die Suche nach der nächsten "Internetbekannten" zu schicken und dann, sobald er wieder mal abgezwitschert ist, sein Tisch und Bett anderweitig zu belegen. Vielleicht genügt es, die Schwiegertochter mal darauf hinzuweisen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wenn sie die Scheidung eingereicht hat, ist sie anwaltlich beraten. Dann leben die beiden, wenn auch innerhalb einer Wohnung, schon länger getrennt. Und da darf sie bei getrenntem Wirtschaften auch das, was sie bezahlt, alleine nutzen oder abklemmen oder was auch immer. Er kann sich ja im nächsten Internetcafe verlustieren.

wirdwerden

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Es sieht so aus, als wäre es eine Maßnahme um ihn aus der gemeinsamen Wohnung heraus zu ekeln, damit ihr Liebhaber einziehen kann.


Schön, dass sie jemanden gefunden hat, denn

Zitat:
seine Frau arbeitet und bestreitet den Lebensunterhalt. Leider hat er sich dann vorwiegend im Internet herumgetrieben und seine Frau vernachlässigt. Auch ist er 3 mal kurzfristig von zu Haus zu irgendwelchen "Internetbekannten" verschwunden und wieder zurückgekehrt.


....er ist ja auch schon länger auf der Suche.....

Es wird Zeit, dass der Junge erwachsen wird und seine Eltern aufhören, ihm bei solchem Kinderkram helfend zur Seite zu stehen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Sinola, irgendwo verstehe ich Dich. Es ist Dein Sohn, und das wird es auch immer bleiben. Und sie ist "nur" die Schwiegertochter. Im Kopf hast Du die Trennung ja schon akzeptiert. Du musst auch niemandem die Schuld zuweisen. Das tut heutzutage nicht mal das Gericht mehr. Nur, Du solltest Dich der Realität stellen. Es ist keine gemeinsame Wohnung mehr, in der die beiden leben. Die leben zwar noch in einer Wohnung, aber schon seit Monaten getrennt. Seit vielen Monaten. Und zu ihrem Bereich gehört nun mal der Internetanschluss. Wenn er keinen eigenen hat in seinem Bereich, dann ist das sein Problem.

Mir würden als Mutter ganz andere Sachen Sorge bereiten. Dein Sohn wird über kurz oder lang wohnungslos sein. Wovon will er nach der Scheidung leben? Was ist mit Arbeit? Das ist doch wichtig. Und nicht ein paar mögliche geplatzte www-Liebschaften.

wirdwerden

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