Guten Tag!
Meine Frau hat einen Anhörungsbogen bekommen, wegen einem Blitzerfoto (56km/h), auf dem es entfernt so aussehen könnte, als würde sie sich ein Handy ans Ohr halten. Ihr wird deswegen zur Last gelegt, telefoniert zu haben (immerhin 1 Punkt in Flensburg+60€). Bei direkter Nachfrage bei der Bußgeldstelle hieß es, wenn sie Widerspruch einlegt, würde das ein Gericht klären. Ich sagte noch, wir hätten eine Freisprecheinrichtung und meine Frau ein 5-Zoll-Smartphone, das man unmöglich so halten kann. Es sieht eher so aus, als hätte sie sich eine Haarsträhne hinters Ohr geschoben oder sich gekratzt.
Ist das jetzt wirklich so, daß bei einem Widerspruch gegen die Behauptung, telefoniert zu haben, gleich ein Gericht bemüht wird? Gibt es nicht so etwas, daß z.B. noch ein anderer Mensch bei der Bußgeldstelle sich das Bild ansieht und die Behauptung evtl. fallen läßt? Falls wir es auf ein Verfahren ankommen lassen - wie teuer könnte uns das kommen, falls womöglich auch ein Gericht darauf beharrt?
Gruß Johannes Kuhn
Angebliches Telefonieren mit Handy
26. Juni 2017
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Frage vom 26. Juni 2017 | 15:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliches Telefonieren mit Handy
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#1
Antwort vom 26. Juni 2017 | 16:46
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Kann sein, muss nicht sein.Zitat:Gibt es nicht so etwas, daß z.B. noch ein anderer Mensch bei der Bußgeldstelle sich das Bild ansieht und die Behauptung evtl. fallen läßt?
Mehrere Hunderte bis tausende Euro! Gerichtskosten, Kosten für einen Anwalt, wen ihr einen einschaltet, sowie Kosten für ein Gutachten, welches das Gericht wohl in Auftrag geben wird. Selbiges wird den grössten Posten der Rechnung ausmachen...Zitat:Falls wir es auf ein Verfahren ankommen lassen - wie teuer könnte uns das kommen, falls womöglich auch ein Gericht darauf beharrt?
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