Angebliches Telefonieren mit Handy

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
johkuhn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliches Telefonieren mit Handy

Guten Tag!

Meine Frau hat einen Anhörungsbogen bekommen, wegen einem Blitzerfoto (56km/h), auf dem es entfernt so aussehen könnte, als würde sie sich ein Handy ans Ohr halten. Ihr wird deswegen zur Last gelegt, telefoniert zu haben (immerhin 1 Punkt in Flensburg+60€). Bei direkter Nachfrage bei der Bußgeldstelle hieß es, wenn sie Widerspruch einlegt, würde das ein Gericht klären. Ich sagte noch, wir hätten eine Freisprecheinrichtung und meine Frau ein 5-Zoll-Smartphone, das man unmöglich so halten kann. Es sieht eher so aus, als hätte sie sich eine Haarsträhne hinters Ohr geschoben oder sich gekratzt.

Ist das jetzt wirklich so, daß bei einem Widerspruch gegen die Behauptung, telefoniert zu haben, gleich ein Gericht bemüht wird? Gibt es nicht so etwas, daß z.B. noch ein anderer Mensch bei der Bußgeldstelle sich das Bild ansieht und die Behauptung evtl. fallen läßt? Falls wir es auf ein Verfahren ankommen lassen - wie teuer könnte uns das kommen, falls womöglich auch ein Gericht darauf beharrt?

Gruß Johannes Kuhn

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Gibt es nicht so etwas, daß z.B. noch ein anderer Mensch bei der Bußgeldstelle sich das Bild ansieht und die Behauptung evtl. fallen läßt?
Kann sein, muss nicht sein.

Zitat:
Falls wir es auf ein Verfahren ankommen lassen - wie teuer könnte uns das kommen, falls womöglich auch ein Gericht darauf beharrt?
Mehrere Hunderte bis tausende Euro! Gerichtskosten, Kosten für einen Anwalt, wen ihr einen einschaltet, sowie Kosten für ein Gutachten, welches das Gericht wohl in Auftrag geben wird. Selbiges wird den grössten Posten der Rechnung ausmachen...

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