Wie viel muss ich jetzt zahlen

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Breze123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel muss ich jetzt zahlen

Hallo Ihr da draußen,

Mein Sohn,16 Jahr,der bei der Mutter und Ihrem neuen Mann lebt,fängt am 1 September eine Lehre an.Dort wird der 485 Euro verdienen ich zahle Monatlich 388 Euro Unterhalt,jetzt meine Frage wie errechnet sich das was ich noch an Unterhalt schuldig bin?Wird das Kindergeld komplett davon abgezogen?Habe ich die Möglichkeit die Unterhalts-urkunde abändern zu lassen ohne das ich zum Anwalt muss?Den kann ich mir wirklich nicht leisten.
Danke im vorraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
meine Frage wie errechnet sich das was ich noch an Unterhalt schuldig bin?

Im Prinzip wie bisher: Das Kind ist immer noch minderjährig und wohnt immer noch zu Hause - es hat jetzt "nur" eigene Einnahmen.
Vom eigenen Einkommen des Kindes bleiben erstmal 90€ anrechnungsfrei, weil man davon ausgeht, dass ein Azubi pauschal 90€ pro Monat für seine Ausbildung ausgeben muss (Fahrtkosten, Berufskleidung, Lernmaterial, ...)
Vom Rest wird bei minderjährigen Azubis auch nur die Hälfte angerechnet, quasi als "Belohnung" dafür, dass das minderjährige Kind schon eigene Einnahmen erzielt, obwohl es problemlos mindestens bis zum 18. Geburtstag den Eltern komplett auf der Tasch liegen dürfte.
Ergo: Der Unterhaltsanspruch verringert sich um (485€-90€)/2=197€, so dass noch 191€ zu zahlen sind.

Zitat:
Wird das Kindergeld komplett davon abgezogen?

Nein. Erst wenn das Kind volljährig ist.

Zitat:
Habe ich die Möglichkeit die Unterhalts-urkunde abändern zu lassen ohne das ich zum Anwalt muss?

Wenn die Gegenseite mit der Abänderung einverstanden ist, ja. Sonst nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ergo: Der Unterhaltsanspruch verringert sich um (485€-90€)/2=197€, so dass noch 191€ zu zahlen sind.


Die Erklärung ist richtig, suggeriert einem unbedarften user aber möglicherweise ein falsches Bild. Erlaube mir daher bitte eine Ergänzung.

Der von Dir zu zahlende Beitrag ist in der Schuldurkunde (vermutlich Urkunde vom Jugendamt) beziffert. Durch den Eigenverdienst des Kindes erlangst Du lediglich das Recht die Urkunde abändern zu lassen.
So lange Du dieses Recht aber nicht wahrnimmst, bleibt es beim bezifferten Betrag.

Mit anderen Worten: allein durch die Tatsache, dass das Kind anrechenbare Eigeneinkünfte hat, ändert sich der Zahlbetrag noch nicht. Es gibt keinen Automatismus.

Berry

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#3
 Von 
Breze123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Muss ich dann für jedes Jahr in dem sich das Lehrgeld erhöht eine Abänderungsklage einreichen? Von Gehalt her würde ich dafür keinen Beratungsgutschein bekommen ich habe aber so hohe laufende Kosten durch die Pflegebedürftigkeit meiner zweiten Frau und den Kredit den ich wegen des Umzugs in eine behinderten gerechten Wohnung aufnehmen nur,das ich mit die Kosten eines Anwalts nicht erlauben könnte.Gibt es irgendwie die Möglichkeit die Urkunde von Jugendamt , wo ich sie habe ausstellen lassen auch abändern zu lassen?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nö, das kann doch auch alleine regeln. Existiert denn ein Titel?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Breze123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also als die Mutter mit dem Kindern gegangen ist bin ich an selben Tag zum Jugendamt und habe unbefristete Urkunden bekommen.Mit der Mutter kann man leider nicht ohne Streit regeln da sie immer der Meinung ist das ich zu wenig zahlen muss obwohl dies ja von Seiten des Jugendamtes von meinem Einkommen errechnet wurde, mir wäre auch lieber wenn man im Bereich Kinder an einem Strang ziehen könnte.Die habe Sache ist ziemlich festgefahren, leider

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na und? Schreibst die Mutter an, rechnest neu, wie oben völlig richtig erklärt, forderst sie unter Fristsetzung auf, den Titel herauszugeben, erklärst gleichzeitig Deine Bereitschaft, einen neuen Titel erstellen zu lassen. Weist sie darauf hin, dass Du notfalls vors Gericht ziehst und im Fall des Obsiegens auch die Gerichtskosten zu Lasten der Tochter gehen und sie das dann zu vertreten hätte, auch finanziell.

Das Ganze per Einschreiben.

Ist doch nicht so schwer, oder?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Breze123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich wäre ja nicht das dies so geht deswegen hab ich ja hier gefragt ;)

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