Parkrempler mit Unfallflucht

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
palena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkrempler mit Unfallflucht

Hallo, Vor ca. 3 Wochen wurde mein KFZ von einem anderen KFZ auf einem Parkplatz angerempelt. Ich war gerade einkaufen, aber eine 4 köpfige Familie hat dies beobachtet und sich das Nummernschild, Fahrzeugtyp etc. notiert. Der eine Zeuge hat sogar noch hinterher gepfiffen, aber keine Reaktion von dem anderen Fahrer. Als ich vom einkaufen rauskam hatten mir die Zeugen den Vorfall berichtet und mir alle Eckdaten gegeben. Ich habe dann sofort eine Anzeige bei der Polizei gemacht. 2 Wochen später habe ich dann mal bei der Versicherung des Gegners angerufen und die wussten von keinem Unfall. Der Unfallgegner wusste aber durch die Polizei schon Bescheid. nachdem ich mich bei der Versicherung gemeldet habe, rief mich dann auch promt der Gegner an und meinte , das er es nicht gemerkt hätte etc. .... Man könne sich aber ggf. doch so einigen. Ich sagte ihm, das nächsten Tag schon ein Gutachter kommt und ich das Gutachten abwarten werde. 2 tage später lag das Gutachten vor. Es beläuft sich auf 1700€. Ich habe es dem Gegner erzählt und miteinmal wäre er es nicht gewesen, da an seinem KFZ nichts ist. Lediglich ein kleiner Kratzer von ca. 3 cm. Und dieser Kratzer kann nicht der Auslöser für meinen Schaden sein. Er meldet jetzt seiner Versicherung nichts und für ihn ist das durch. Daraufhin sagte ich ihm , das das so nicht geht!! Ich habe mehrere Zeugen die das gesehen haben. Zumal ich diese Zeugen noch nie vorher gesehen habe, also was sollen diese lügen ?!? Daraufhin ist der Gegner heute morgen zur Polizei gefahren und hat Fotos von meinem KFZ gezeigt und sein Auto vorgestellt und der Polizist hat jetzt das Verfahren gegen ihn eingestellt und mich angerufen und sagte mir dann, das das gegnerische Fahrzeug das nicht war. Mein Schaden passt nicht zu dem anderen. Ich fragte den Polizisten , wie er darauf käme? Er bemisst hier lediglich nach Fotos und er wäre kein KFZ Schverständiger. Daraufhin wurde er sehr ungehalten und beendete das Gespräch. Ich bin fassungslos und total verärgert. Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?????

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von palena):
Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?


Möglicherweise ja.

Aber Du kannst doch im ersten Schritt Deinen Gutachter mal fragen, ob die beiden Schäden zusammenpassen.

Es ist zwar nichts unmöglich, aber ein 3 cm kleiner Kratzer an einem und ein Schaden von 1700 € an einem anderen Fahrzeug lassen auch bei mir Zweifel aufkommen.

Du solltest Dir also zuerst selbst Klarheit darüber verschaffen, ob es sich so, wie von den Zeugen zugetragen, auch hat verhalten können.

Auch die gegnerische Versicherung, die Du ja informiert hast, wird sich zum möglichen Unfall irgendwie äußern.

Berry

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#2
 Von 
palena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die versicherung schickt zu dem anderen kfz keinen gutachter, da er den schaden nicht gemeldet hat. bei mir war ein gutachter. und ich würde alles dafür geben, wenn es eine gegenüberstellung geben würde. meine vermutung ist nämlich, das das gegnerische kfz mittlerweile schön poliert worden ist. ganz doof bin ich ja auch nicht. an meinem kfz ist nämlich schön die farbe zusehen von dem anderen und zufällig hat das andere kfz genau dieselbe farbe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du stellst deine Forderung an die gegnerische Versicherung. Das hat nichts mit irgendeiner Polizei zu tun. Hast du deine Forderung also schon überhaupt gestellt? Es spielt für dich auch keine Rolle ob der Gegner den Schaden der Versicherung gemeldet hat oder nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von palena):
und der Polizist hat jetzt das Verfahren gegen ihn eingestellt

Das könne Polizisten nicht.
Ist aber auch nicht relevant.


Zitat (von palena):
Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?????

Wenn beide Schäden nicht zueinander passen und man keine Manipulation nachweisen kann, kann das passieren.



Die Versicherung wird sich vermutlich auch darauf beziehen.

Ich denke man sollte hier einen Fachanwalt einschalten um seine Rechte zu sichern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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