Unterhalt bei Volljährigem Kind, Kind beginnt mit Drohung wegen dem Unterhalt

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 15:16:51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Volljährigem Kind, Kind beginnt mit Drohung wegen dem Unterhalt

Guten Tag,

dies ist mein Erstes Thema was ich hier erstelle, da ich nicht mehr weiter weiß.

Nun zu meinem Problem.

Ich habe 4 Kinder, einen Sohn und 3 Kleine Töchter. Soweit lebten wir im selben Haus. Nur hat meine 2. Tochter(20J.) entschieden von zuhause "wegzulaufen", weil sie mit ihren Geschwistern nicht mehr klar kommt und ist mittlerweile soweit sich eine Eigene Wohnung an zu mieten. Sie selbst ist im Abitur und somit MUSS ich ihr ja lt. Recht Unterhalt bezahlen. Ich selbst kann leider nicht nachvollziehen, ob sie ihr Abitur auch gewissenhaft zu ende bringt oder ihre Zeit nur mit Freundinnen "abchillt", da sie komplett den Kontakt zur Familie unterbrochen hat. Ich habe versucht ihr beizubringen, dass ich ihr ihren Unterhalt nicht zahlen werde, wenn sie nicht endlich gewissenhaft das Abitur beendet oder wenigstens eine Ausbildung beginnt. Sie Jobt sich momentan 400€ im Monat zusammen. In letzter Zeit leidet meine Frau leider Psychisch unter dem Verhalten meiner Tochter und somit auch unser jüngstes Familien Mitglied. Nun hat sie sogar begonnen die Familie damit zu erpressen, dass wir Ihr ja Unterhalt zahlen müssen, da sie noch keine Ausbildung beendet hat.

Ich und meine Frau haben nun beschlossen, das Sorgerecht für sie endgültig fallen zu lassen, da dies für uns als Familie nicht mehr tragbar ist und wir uns von unserem eigenen Kind nicht erpressen lassen wollen.

Nun meine Frage wäre dies den überhaupt möglich?

Ich habe versucht alles so detailreich wie möglich zu erklären, über jede Antwort freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Nö.

Denn mit der Volljährigkeit endet das Sorgerecht der Eltern.
Das Kind ist vollumfänglich für sich selbst verantwortlich.

Nicht beendet ist die Pflicht das Kind bis zum Ende einer 1. Ausbildung zu unterstützen.

Solange sie zur Schule geht und das über eine Schulbescheinigung auch nachweist steht ihr Unterhalt zu. Das KG steht ihr allerdings auch zu, wenn sie nicht mehr bei euch lebt. Ihr könnt ihr es überweisen. Falls sie es per Abzweigungsantrag auf sich überleiten lässt (und dazu reicht die Begründung, dass sie nicht mehr zuhause lebt und ihr keinen Barunterhalt leistet) wird es meist kompliziert und langwierig. Evtl. wird zur Sicherheit erstmal das komplette KG für alle Kinder eingestellt)

Natürlich könnt ihr sie darauf verweisen, das ihr Kost und Logis stellt. Aber sie kann mithilfe des JA oder des JC durchaus durchbekommen, dass ein Leben mit euch für sie nicht zumutbar ist (was du ja auch von eurer Seite aus so formuliert hast). Im übrigen ist es völlig normal, dass erwachsene, 20-jährige Kinder u.U. das elterliche Nest verlassen ;-)

Beginnt sie eine Ausbildung wird anders gerechnet. Dann wird auch ihr Ausbildungsgehalt mit eingerechnet

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.06.2017 15:16:51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hhhmm ok. ich danke dir für deine hilfreiche Antwort. Das Kindergeld wird ihr soweit zugeschickt, dafür habe ich gesorgt. Naja mal schauen ich werde demnächst mal versuchen mit ihr zu reden. Die letzen Gespräche waren leider erfolglos. Finanziell drücken tut die ganze Sache mit dem Unterhalt leider auch.

Sie hat leider nicht vor eine Ausbildung zu machen und den Stand ihres Abiturs teilt sie uns auch nicht mit.

Danke dir dennoch für deine Hilfe.

MfG
Lee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Bald ist die Sache mit dem Abitur ja gegessen, so oder so. Wenn sie dann nicht nachweisen will, dass sie entweder weiter zur Schule geht oder sich halt aktiv eine Ausbildungsstelle oder einen Studienplatz sucht, stellen Sie die Zahlung des Unterhaltes so lange ein, bis Ihre Tochter mit den erforderlichen Unterlagen um die Ecke kommt. Geben sie das Geld aber auf keinen Fall aus, denn wenn Tochter nachweisen kann, dass sie die Bedingungen für die Erlangung von Unterhalt erfüllt, müssen sie nachzahlen!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

bekommt die Tochter BAFöG? wenn nein warum nicht?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Edy, Schüler-BaföG gibt es doch nur in Ausnahmefällen. Aber die Eltern müssen grenzenlose Selbstverwirklichung nicht unbedingt unterstützen. Sie haben das Wahlrecht, ob sie Unterhalt in Naturalien leisten oder eben als Geldrente.

Und, in den meisten Bundesländern endet das Schuljahr jetzt bzw. hat schon geendet. Das sollte eigentlich über die Schule leicht raus zu bekommen sein. Wann es denn soweit ist. Tja, und dann muss die Tochter die Zukunftspläne offenbaren. Denn die übergangsweise Finanzierung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kommt ja nur in Betracht, wenn es einen zweiten Ausbildungsabschnitt gibt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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