Aufenthaltsbestimmung Kind bei Trennung?

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmung Kind bei Trennung?

Hallo,

meine Frau arbeitet 28h / Woche und kann jederzeit mehr arbeiten, wenn sie es beantragt, weil es eigentlich eine 100% Stelle ist.
Ich betreue unser Kind vormittags seit nun schon 9 Monaten bis 14:00

Ich bin aufgrund körperlichen Beschwerden dauerhaft krank geschrieben, kann mich aber völlig ausreichend ums Kind kümmern. Meine Noch-Ehefrau lobt meinen Umgang mit unserem Kind als vorbildlich und sie kann von mir viel lernen bei Kindererziehung.
Es ist für mich äußerst schwierig eine Arbeit zu finden, ich bin schon seit 13 Jahren aufgrund Krankheit aus dem Berufsleben draußen.

Wenn meine Frau und ich uns jetzt trennen, wie stehen die Chancen aufgrund dieser Sachlage, dass das Kind zu mir in meine neue Wohnung kommt und ich es ganztags betreue?

Würde das Gericht dann meine Noch-Ehefrau zu einer 100%Stelle verpflichten und ich dann in einer neuen Wohnung unser Kind betreuen können?

Die Alternative wäre, dass meine Frau wieder in Elternzeit geht, die Wohnung verliert, H IV bekommt mit Kind undich auch und ich mich bewerbe, ich aber aufgrund meiner Einschränkungen nur Absagen erhalten würde.

Es ist sozusagen das klassische Modell nur Mann Frau vertauscht - Frau arbeitete, Mann ist zu Hause

Welche Fachleute können mir dazu Rat&Auskunft geben? Ich habe kein Einkommen, kann ich da einen Beratungsschein beantragen?

Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten... Hyperionnn

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

was verdient denn deine Frau Netto?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

1.750 € / Monat - Sachbearbeiterin bei einer Stadt seit über 20 Jahren.

-- Editiert von Hyperionnn am 23.06.2017 23:48

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auch bei einer Teilzeitstelle könnte die Frau, sofern das Kind voll beim Mann leben würde, den Mindestunterhalt für das Kind zahlen, so dass sie nicht unbedingt zu einer Ganstagsarbeitsstelle verpflichtet werden könnte.

Wie alt ist denn das Kind? Und offensichtlich wird das Kind von Dir ja nur teilzeitig betreut. Dann betreut die Frau das Kind teilzeitig. Wie da ein Gericht entscheidet, falls es zum Streit hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt, das können wir hier nicht voraussagen. Allerdings weist Du immer darauf hin, dass die Frau ein Hartz IV Fall werden würde, wenn sie nicht mehr arbeiten würde. Ich sehe Dich eher als Hartz IV Fall, und zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Und die Aussage, die Du hier getätigt hast, dass Dich eh niemand nimmt, weil Du 13 Jahre nicht mehr gearbeitet hast, deshalb die Frau für Dich sorgen müsse, die lockt keinen Richter hinter dem Ofen vor. Dir ist hoffentlich klar, dass Du als ALG II Fall an Kindesunterhalt bekommen kannst, was Du willst, dass dieser Unterhalt komplett in die Bedarfsgemeinschaft einfliesst? Dass das Kind und Du auch immer an der Armutsgrenze leben werden?

Mensch es gibt inzwischen so viele Weiterbildungs/Qualifizierungsprogramme auch für Wiedereinsteiger. Programme, die teilweise auch von der Rentenversicherung, der Arbeitsagentur, dem Job-Center, was weiss ich, gefördert werden. Kurse bei der VHS u.s.w. Mach Dich doch da erst mal schlau, ehe die Trennung vollzogen wird. Vernünftige Planungen beeindrucken auch Familienrichter. Ganz sicherlich aber kein "es lohnt sich nicht, sich zu bewerben," so ist das nun mal.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 24.06.2017 08:27

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Liebe/r wirdwerden,

Ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme - Prinzipiell hast Du sowas von Recht, danke für Deine ehrliche, auch unbequeme Meinung.

Wenn ich Dir jetzt meine sämtlichen Krankenhausaufenthalte auflisten würde von 2004 - 2015, dann würdest Du es ähnlich sehen wie ich, dass mich kein Arbeitgeber nimmt, denen ist das Risiko zu groß. Und so schwer es mir fällt, das hier jetzt zu sagen, ich habe eine bipolare Störung, die aufgrund regelmäßiger Medikamenteneinnahme jetzt schon seit über 2 Jahren nicht mehr aufgetreten ist - dass dies natürlich auch bei der Bestimmung des Kindesaufhalts eine Rolle spielen wird, ist mir klar.

Jeder Psychiater, der mich begutachtet hat, hält mich aufgrund meiner emotionalen Struktur für ungeeignet, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen - ich hasse diese Gutachten alle - sie sind so demütigend - aber sie sind wohl wahr.

Die einzige Chance ist es für mich, auf selbständiger Basis zu arbeiten, was geht, sobald mir ein weibliches Wesen, das immer wieder als angstgetränkte Furie mir das Leben zur Hölle macht, nicht mehr versucht zu regieren.

Ich bin absoluter Spezialist im Computerbereich, va. im Bereich Backup und Datensicherung und bei der wannacry Thematik wird für mich genug Auskommen sein.

Außerdem habe ich früher sehr erfolgreich als vhs-Dozent gearbeitet (zw. 2000 - 3000 € im Monat) das ging aber nur, weil ich Vollzeit das machen konnte. Wenn ich das Kind nehme, gehen vielleicht noch ein paar Abendkurse mit Babysitter daheim. Und WE Kurse. Aber das ist alles nichts Sicheres, da man nie weiß, welche Kurse zustandekommen und welche nicht.

Es gibt auch für mich noch genug Chancen, aber eben auf meine Art.

Ein Richter wird mit der Vorgeschichte die ich habe, wohl einsehen, dass es nicht sinnvoll ist, dass ich normal arbeiten gehen soll - das wird nicht funktionieren.

Ob er dann entscheidet, mir das Kind in Obhut zu geben, ist natürlich auch wieder fraglich.

Hier werfe ich eine schriftliche Aussage meiner Ehefrau in die Waagschale:

"Ich bewundere Dich für Deinen friedlichen Umgang mit unserem Kind - da kann ich noch viel lernen von Dir. Unser Kind ist bei Dir bestens aufgehoben - und ich bin manchmal viel zu grob zu ihm."

-- Editiert von Hyperionnn am 24.06.2017 12:05

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn man so einfach auf selbständiger Basis arbeiten kann, warum tut man es dann nicht? Ist doch alles widersprüchlich. du hast ja nicht mal Dein eigenes Leben im Griff. Und dann noch das eines Kindes dazu, an der Armutsgrenze lebend? Wie soll das funktionieren? Ich sehe es einfach nicht. Das ist das Problem, das ich im Augenblick habe.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bin halb obdachlos und funktioniere jeden Tag echt gut.

Ich renoviere ohne Geld eine Waldhütte, um da wohnen zu können.

Mein Kind ist sehr glücklich mit mir und lacht sehr viel.

Dass ich mein Leben nicht im Griff habe, wie Du unterstellst, ist falsch. Die Datenbasis für Deine Annahme ist einfach viel zu dünn.

ABer das weicht jetzt alles vom Thema ab und ich werde darüber nichts mehr schreiben.

Mein Leben steht hier nicht zur Debatte, es geht mir um eine Antwort auf meine Frage.

und dass eine wechselseitige Betreuung das Beste wäre, dafür bin ich sehr dankbar.

Alles Gute und vielen Dank!


Never charge a book by pieces of its cover.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bin halb obdachlos und funktioniere jeden Tag echt gut.

Ich renoviere ohne Geld eine Waldhütte, um da wohnen zu können.

Mein Kind ist sehr glücklich mit mir und lacht sehr viel.

Dass ich mein Leben nicht im Griff habe, wie Du unterstellst, ist falsch. Die Datenbasis für Deine Annahme ist einfach viel zu dünn.

ABer das weicht jetzt alles vom Thema ab und ich werde darüber nichts mehr schreiben.

Mein Leben steht hier nicht zur Debatte, es geht mir um eine Antwort auf meine Frage.

und dass eine wechselseitige Betreuung das Beste wäre, dafür bin ich sehr dankbar.

Alles Gute und vielen Dank!


Never charge a book by pieces of its cover.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Eine Gartenhütte - selbst wenn sie voll ausgebaut ist - wird einen Richter vermutlich nicht von einem angemessenen zu Hause eines Kindes überzeugen.

Ansonsten hast Du die gleichen Chancen wie Deine Frau. Es gibt keinen Grundsatz, dass Kinder immer bei den Frauen bleiben.
Aber das Umfeld muss stimmen. Egal ob Mann oder Frau.

Zitat (von pleindespoir):
Vielleicht könnt ihr Euch gütlich auf wechselseitig hälftige Betreuung (123recht.net Tipp: Betreuungsverfügung ) einigen und damit den Barunterhalt grundsätzlich vermeiden.
Diese Variante ist zwar selten, aber möglich.


Nur wenn beide gleich viel verdienen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, das ist sehr hilfreich.

Sehe ich mit der Gartenhütte auch so.#

Ich brauche eine Wohnung, die in Ordnung ist, aber das kann mann ja finden, wenn mann endlich seine Ruhe in der Gartenhütte hat.

Bis die "Wo bleibt das Kind" - Antwort JURISTISCH beantwortet werden wird, wird noch viel WAsser den Neckar hinunterfließen. Gartenhütte ist ja nicht dauerhaft, nur als zukünftiges Büro gedacht und "jetzt endlich Ruhe vor dem W..b"-Ort....

-- Editiert von Hyperionnn am 27.06.2017 23:11

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

hmmm - schwierig, nimms mir nicht übel, aber wenn du unter einer bipolaren Störung leidest und ich hier die unterschwellige Aggression gegen Frauen im Allgemeinen - und wohl im Speziellen gegen die Kindsmutter lesen, wie soll dann eine wechselseitige Betreuung funktionieren?? Da ist viel abzustimmen, viel Kompromissbereitschaft gefragt, vermutlich noch mehr, als in einer Beziehung - und diese Basis sehe ich aktuell nicht. Ganz davon abgesehen, dass natürlich auch die Rahmenparameter passen müssen - also Wohnung, Kleidung, Versorgung und Betreuung.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich nehme es Dir NICHT übel.

Aber Deine Datenbasis ist zu gering, um dieses Urteil abzugeben.

Die Mutter hat mir schon mehrfach schriftlich bestätigt, dass ich mit unserem Kind wesentlich besser und friedlicher umgehe als sie und das sie im Bereich Erziehung von mir noch sehr viel lernen kann.

Die bipolare Störung ist in meinem Leben nur in absoluten STressphasen aufgetreten - ich war 8mal obdachlos.

Seit 2 Jahren ist da absolut Ruhe im Karton - weil ich eine Wohnung und eine Familie habe, um die ich mich kümmere.

Du gehst von einem Krankheitsbild aus, weil Du die Diagnose gelesen hast, Du hast aber keine Ahnung, dass ich durch eine Lithium-Monotherapie sehr gut eingestellt bin und in diesem Durcheinander hier der ruhende Pol bin - auch wenn das durch meine Posts nicht so rüberkommen mag.

Und wer eine Furie zu Hause hat, der schreibt eben so, dass manche lesen, ich hätte "unterschwellige Aggressionen gegen Frauen"

Wenn Dir eine Ehefrau das Leben zur Hölle macht, könntest Du dann vollkommen gelassen und friedlich sein?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich will dein Krankheitsbild gar nicht bewerten - du hast recht, dazu fehlt mit das Know-how und die Kenntnis deines persönlichen Falles. Ich wollte nur Anmerken, dass in einer solchen Konstellation das Wechselmodell sicher nicht die günstigeste Variante ist, eben weil du ständig mit der "Furie" die Dinge des täglichen Lebens abstimmen musst und du eben weiterhin einen ausgeprochen engen Kontakt pflegen musst. In den Fällen in denen das zu Agressionen führen (kann) - was wiederum zu Stress führt und damut deiner Gesundheit ja nicht zuträglich ist, wäre wohl ein Residenzmodell das bessere Modell ob nun bei Dir oder bei Deiner Frau - das sollen andere entscheiden, die die Rahmenparameter besser bewerten können.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass immer wieder stressige Zeiten auftreten können. Dass man in einer Gartenlaube legal nicht leben darf. Dass Du im Augenblick stabil bist, weil die Kindsmutter Dir das Umfeld bietet.

Und meine Güte, das Leben zur Hölle machen, das ist ein Empfinden, also was sehr subjektives. Das hat doch jeder mal im Leben. Der Arbeitgeber, der Partner, die Eltern, die Nachbarn u.s.w. Nur, sich dann auf Unwesentliches zu konzentrieren, anstelle mal auf das Leben, den Beruf, auf ein Konzept, was auch das Leben mit dem Kind beinhaltet, da bist Du doch Meilen von entfernt.

wirdwerden

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