Gesamtbetriebskostenabrechnung

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
glossar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtbetriebskostenabrechnung

Hallo, wir sind Mieter in einer Wohnanlage von drei Häusern mit 30 Wohnungen. Vom Vemieter erhalten wir jetzt eine Jahresabrechnung für das Gesamtobjekt. Eine Einzelabrechnung für unsere Wohnung nicht. Gibt es gesetzliche Vorschriften, oder schreibt es die Betriebskostenverordnung vor, dass der Vermieter zur Einzelabrechnung verpflichtet ist? Wer kann zu diesem Thema etwas sagen? Wer kann Hinweise geben?

-- Editier von glossar am 23.06.2017 10:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Die Diskussion über eine Nebenkostenabrechnung, die man nicht kennt, ist recht müsam. Kannst du das Ding einscannen, anonymisieren, irgendwo hochladen und den Link hier einstellen?

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#2
 Von 
glossar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist eine Abrechnung mit mehr als 100 Seiten, bezogen auf die gesamte Anlage.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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