Hallo, wir sind Mieter in einer Wohnanlage von drei Häusern mit 30 Wohnungen. Vom Vemieter erhalten wir jetzt eine Jahresabrechnung für das Gesamtobjekt. Eine Einzelabrechnung für unsere Wohnung nicht. Gibt es gesetzliche Vorschriften, oder schreibt es die Betriebskostenverordnung vor, dass der Vermieter zur Einzelabrechnung verpflichtet ist? Wer kann zu diesem Thema etwas sagen? Wer kann Hinweise geben?
-- Editier von glossar am 23.06.2017 10:56
Gesamtbetriebskostenabrechnung
Fragen zur Miete?
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Die Diskussion über eine Nebenkostenabrechnung, die man nicht kennt, ist recht müsam. Kannst du das Ding einscannen, anonymisieren, irgendwo hochladen und den Link hier einstellen?
es ist eine Abrechnung mit mehr als 100 Seiten, bezogen auf die gesamte Anlage.
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Schau mal hier http://www.123recht.net/Mietrecht-Voraussetzungen-einer-wirksamen-Nebenkostenabrechnung-__a35181.html zu den Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung. Irgendwo muss sich eine Art Tabelle finden lassen, in dem sich aufgeschlüsselt nach Nebenkostenart die jeweiligen Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel und der Anteil des Mieters finden lässt. Zudem müssen die geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt sein. Das ist erstmal der wichtigste Teil der Abrechnung.
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