Verdeckte Rolladengurt-Aufwicklerkasten

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Verdeckte Rolladengurt-Aufwicklerkasten

Hallo, wir bauen gerade. Bei einem Architekt (BW, nahe Freiburg) haben wir im März 2016 einen Werkvertrag auf Grundlage einer Baubeschreibung vom Lizenzgeber ************ abgeschlossen.
Nun geht's um die vorbez. Gurtaufrollkästen. In der Baubeschreibung (2014) steht "Die Gurtaufwickler für die Perlonfasergurte sind in abgedeckten Gurtaufrollkästen verborgen".
Wir sind davon ausgegangen, daß 'abgedeckt' unterputz heißt. Nun wurden die 13! Fenster eingebaut. Die Aufrollkästen wurden auf die Fensterrahmen aufgeschraubt inkl. Durchlaß für die Gurte zum Rolladenkasten.
Gestern hatten wir mit Architekt u. Subunternehmer (V) einen Vor-Ort-Termin. Wir bestehen auf den Ausbau der Fenster, da nicht entsprechend der Baubeschreibung eingebaut. Der Architekt verweist auf einen Besichtigungstermin beim Subunternehmer. Wir hätten die Gurtaufroller gesehen. Zudem bestreitet er, daß 'verdeckt' Unterputz heißt.
Unsere Frage: Was ist im vorliegenden Fall mit dem Adverb 'verdeckt' gemeint?
Nach der EEV dürfen lt. Architekt keine Gurtaufrollkästen in die Wand eingelassen werden. Nun sollen die Beschädigungen an den Fensterrahmen ausgeschäumt und mit Blenden abgedeckt werden.
Mit Bezug auf die Baubeschreibung fordern wir jedoch, neue Fenster einzubauen, da wir einen Neubau bestellt haben.
Wie stehen unsere Chancen in einem Rechtsstreit?
(mit diesem Architekt hatten wir schon so viele Probleme ...)
Danke.


-- Editiert von Moderator am 23.06.2017 11:08

-- Thema wurde verschoben am 23.06.2017 11:08

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Mal unabhängig vom rechtlichen Aspekt (da musst Du schon glück haben und jemand kann den Begriff genauer bestimmen) .... Gurtaufrollkästen? Wir haben gerade 2x4 Meter Terassentürrolladen (zweigeteilt) mit Axenmotoren ausstatten. Die haben für die Größe jeweils 160€ gekostet. Warum macht man da einen Neubau noch ohne?
Hat ja auch energetische Vorteile (und Kühlungsvorteile), wenn das gesteuert zugefahren werden kann. Wer läuft schon an Tagen wie heute vor der Arbeit durch das ganze Haus und lässt die Rollläden runter? Mit Motoren und der richtigen Steuerung wäre das ein Klick.
Vielleicht mal so als Alternative, bevor Ihr anfangt, Mauern zu schlitzen oder euch mit Abdeckungen abzufinden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119658 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von lanciatore):
Wir sind davon ausgegangen, daß 'abgedeckt' unterputz heißt.

Dann hätte man wohl auch "unterputz" geschrieben und nicht "abgedeckt".



Zitat (von lanciatore):
Der Architekt verweist auf einen Besichtigungstermin beim Subunternehmer. Wir hätten die Gurtaufroller gesehen.

Und, stimmt das?



Zitat (von lanciatore):
Nun sollen die Beschädigungen an den Fensterrahmen ausgeschäumt und mit Blenden abgedeckt werden.

Welche Beschädigungen? Wie sind die entstanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von lanciatore):
Wir sind davon ausgegangen, daß 'abgedeckt' unterputz heißt.

Nun da ist man von falschen Dingen ausgegangen, unter Putz heißt Mauer ausfräsen und versenken. Abdecken kann man alles, auch wenn es zwei meter in den Wohnraum ragen würde, reicht eine Verkleidung aus.
Zitat (von lanciatore):
Mit Bezug auf die Baubeschreibung fordern wir jedoch, neue Fenster einzubauen, da wir einen Neubau bestellt haben.

Fordern kann man es, sofern man es wohl selbst bezahlt. Denn die Baubeschreibung ist eindeutig.
Zitat (von lanciatore):
Wie stehen unsere Chancen in einem Rechtsstreit?

Sehr gut, das man so gut wie damit verlieren wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Es gibt ja Gurtwickler Aufputz und Unterputz.
Den Satz würde ich persönlich einfach so verstehen dass die Gurte in den Kästen verborgen werden (bzw. auch dass besagte Kästen inklusive sind), keinesfalls würde ich hier davon ausgehen dass es sich um Unterputz Gurtwickler handelt.
Wir haben selbst vor 3 Jahren gebaut wenn etwas in der Baubeschreibung nicht ganz klar formuliert ist dann ist es immer gut noch einmal nachzufragen und sich die Antwort schriftlich geben zu lassen.



-- Editiert von Naiima am 23.06.2017 13:45

-- Editiert von Naiima am 23.06.2017 13:58

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#5
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Warum sollen die Fenster jetzt ausgeschäumt bzw ausgebaut werden?

-- Editiert von Naiima am 23.06.2017 13:51

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

welcher Begriff wurde denn nun verwendet, "abgedeckt" oder "verdeckt"? Imho wäre das ein entscheidender Unterschied.

Zitat:
Dann hätte man wohl auch "unterputz" geschrieben und nicht "abgedeckt".
Was wäre denn dann "nicht abgedeckt"? :)

Zitat:
Warum sollen die Fenster jetzt ausgeschäumt bzw ausgebaut werden?
Das steht doch schon im Eingangspost: " Die Aufrollkästen wurden auf die Fensterrahmen aufgeschraubt inkl. Durchlaß für die Gurte zum Rolladenkasten".

Und Fensterrahmen anbohren ist sicher nicht Fachmännisch, das ist Pfusch.
Sind die Rollladenkästen eigentlich zu kurz, oder warum kommen die Gurte am Fenster und nicht an der Mauer daneben runter?

Zitat:
Wir haben selbst vor 3 Jahren gebaut wenn etwas in der Baubeschreibung nicht ganz klar formuliert ist dann ist es immer gut noch einmal nachzufragen und sich die Antwort schriftlich geben zu lassen.
Nicht eindeutige Formulierungen gehen aber zu Lasten des Verkäufers.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, danke für die vielen Antworten.
wir würden nun gerne elektrifizieren (vgl. Methadir), die Schraublöcher u. der gestanzte Gurtauslaß im Rahmen müssen versiegelt werden, da diese Wärmebrücken sind.
Die Aufrollkästen haben wir beim Sub (unkommentiert) gesehen, also keinerlei Hinweis erhalten, daß diese auch bei uns eingebaut werden. Also sind wir von der Baubeschreibung 'abgedeckte ...' ausgegangen.
Wir sind auch davon ausgegangen, daß der Rolladengut über die Mauer in den Wohnraum gelangt (wie man es kennt) und nicht über den Fensterrahmen. Lt. Architekt wäre das wg. der EEV nicht mehr machbar.
"Die Gurtaufwickler für die Perlonfasergurte sind in abgedeckten Gurtaufrollkästen verborgen".

Wie soll man nun 'abgedeckte Gurtaufrollkästen' bewerten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was wäre denn dann "nicht abgedeckt"?

Ohne Abdeckung, was es auch mal gegeben hatte.
Zitat (von reckoner):
Und Fensterrahmen anbohren ist sicher nicht Fachmännisch, das ist Pfusch.

Nö das wird bei billig Ausführungen immer verwendet, selbst das Band muss vom Kasten zum Aufroller.

Es bleibt einfach immer Pfusch in der heutigen Zeit, wenn man die mechanische Betätigung wählt, Standard ist nun mal schon lange die elektrische Lösung, damit es keine Verbindung nach draußen gibt.
Zitat (von lanciatore):
Wie soll man nun 'abgedeckte Gurtaufrollkästen' bewerten?

Wie man es aus allen Beschreibungen lesen kann:
Zitat:
Die Aufroller für die Perlonfasergurte sind in abgedeckten Gurtaufrollkästen verborgen.

http://docplayer.org/21900455-Bau-und-ausstattungsbeschreibung-fuer-kompletthaus-belagsfertig-und-ausbauhaus.html

Das ist ein allgemein bekannter und auch immer wieder verwendeter Begriff, den wird man selbst im Netz immer wieder bei Baubeschreibungen finden. Genau wie es nicht sein muss, das eine Steckdose immer unter Putz verlegt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ohne Abdeckung, was es auch mal gegeben hatte.
Hast du mal ein Bild von sowas?

Zitat:
Nö das wird bei billig Ausführungen immer verwendet
Indirekt stimmst du mir ja sogar zu. ;)

Zitat:
Standard ist nun mal schon lange die elektrische Lösung, damit es keine Verbindung nach draußen gibt.
Da stimme ich dir voll zu.
Ich spiele auch seit Jahren mit dem Gedanken, das umzurüsten. Insbesondere weil es durch die Rolladenkästen zieht wie Hechtsuppe - bei uns sind die Kästen sogar noch innen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hast du mal ein Bild von sowas?


Hi Stefan,

gib mal bei Google Gurtabwickler ein und geh auf Bilder. Unten auf der zweiten Seite findest Du dann ein Bild eines in der Form früher so gebräuchlichen Teils. Ist im Grunde nichts anderes als die Aufputzteile, nur eben ohne Abdeckung.

Zitat (von lanciatore):
Wie soll man nun 'abgedeckte Gurtaufrollkästen' bewerten?

Deine Frage ist doch hier hinlänglich erklärt:
Zitat (von lanciatore):
Die Gurtaufwickler für die Perlonfasergurte sind in abgedeckten Gurtaufrollkästen verborgen
. Ich halte das für eindeutig abgegrenzt zu den von Dir erwarteten Unter-Putz-Aufrollkästen.

Zu Deinen Ungunsten kommt dann noch hinzu, dass Du die Teile beim Subunternehmer gesehen (aber nicht wahrgenommen) hast.

Zitat (von lanciatore):
Lt. Architekt wäre das wg. der EEV nicht mehr machbar.
Kann ich nicht bewerten, aber falls es stimmt, wäre damit die Diskussion eh am Ende.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

"Nicht eindeutige Formulierungen gehen aber zu Lasten des Verkäufers."

Jo, kommt natürlich darauf an o.g. Leistungsbeschreibung ist m.E. schon eindeutig formuliert.
Wären Unterputz Gurtwickler gemeint dann würde es auch so da stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
gib mal bei Google Gurtabwickler ein und geh auf Bilder. Unten auf der zweiten Seite ...
Hättest du nicht den Link einstellen können? Bei mir hat die Google-Bildersuche nämlich keine Seiten, es geht unendlich weiter.

Hintergrund ist natürlich, ob man unter "abgedeckt" das imho selbstverständliche Gehäuse um den Gurtwickler verstehen muss, oder doch etwas anderes/besonderes?

Und ich hatte ja auch schon gefragt, ob es nun wirklich "abgedeckt" oder doch "verdeckt" geheißen hat, leider noch ohne eindeutige Antwort.
Wenn es - wie in #7 fett formatiert - "abgedeckte Gurtaufrollkästen" hieß, dann dürfte es schwierig werden, daraus "unterputz" herzuleiten.
Hingegen sähe es bei "verdeckt" - wie im Threadtitel - besser aus, das geht ja schon in die Richtung "nicht sichtbar"; und die Anbringung am Fensterrahmen ist nun mal alles andere als nicht sichtbar.

Aber Moment, ich sehe gerade in meinem Zitat die Formulierung "abgedeckte Gurtaufrollkästen". Also soll nicht der Gurtaufroller abgedeckt sein, sondern der Kasten drumherum (abgedeckt von was auch immer).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von reckoner):
Also soll nicht der Gurtaufroller abgedeckt sein, sondern der Kasten drumherum (abgedeckt von was auch immer).

... genau! Abgedeckt, bedeutet m.E. nicht sichtbar, fertig! Höchstens man nimmt Klarsichtfolie o.ä. :)
Egal, wie's ausgehen würde. Wir haben uns jetzt mit Architekt u. SUB geeinigt. Jetzt wird elektrifiziert (auf unsere Kosten) und die Löcher mit Leisten abgedeckt (auf Kosten SUB). Sämtliche Fenster zu ersetzen wäre ja utopisch u. auf Grund der Kosten wohl nur über einen Rechtstreit zu erlangen. Wir streichen die Segel.
Danke für Eure Beiträge.

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