Wasserschaden durch verstopftes Regenfallrohr

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jay1204
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch verstopftes Regenfallrohr

Guten Abend,

Aufgrund eines anscheinend verstopften Regenabflussrohres welches die Hauswand entlang führt, hatte ich vor Wochen schon ein wenig Wasser in einer Ecke des Balkons und versuchte die Hausverwaltung zu kontaktieren. Da ich dort telefonisch niemanden erreichen konnte, schilderte ich den Sachverhalt in einer Email. Und bat dringend um Rückruf - auch bei weiteren Anrufen niemanden erreicht, keine Reaktion.
Nun war ich heute für 15 Minuten auf der anderen Straßenseite einkaufen und hatte solange die Balkontür auf kippe gelassen, da es über 30°waren. In dieser kurzen Zeit kam auf einmal ein Schauer, ein Seitenteil des Rohres hat sich herausgedrückt, das Wasser spritzte heraus und hat den Balkon so hoch unter Wasser gesetzt dass es an den Seiten der gekippten Tür in die Wohnung gelaufen ist und das Zimmer ein wenig in Wasser stand - direkt alles getrocknet etc. Aber wer kommt für etwaige Schäden auf? Der Laminat ist feucht, ebenso die Möbel. Galt die gekippte Tür als grob fahrlässig? Denn bei normalem rohrverlauf hatte man nie Probleme egal wie viel Regen, da der Balkon noch durch einen darüber geschützt liegt. Auch habe ich Angst dass es zu Gebäudeschäden kommen könnte sollte der Laminat nicht getauscht werden. Was sollte ich nun beachten außer dass ich weiterhin versuche die Hausverwaltung dringend zu kontaktieren?

-- Editier von Jay1204 am 22.06.2017 23:19

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn Anrufe und Mails nicht fruchten, dann das Ganze schriftlich per Einschreiben an die HV melden. Darin angeben, seit wann und wie du die HV bis dato reaktionslos informiert hast. Auch den jetzigen Schaden infolge des verstopften Rohres melden.

Zitat:

ein Seitenteil des Rohres hat sich herausgedrückt, das Wasser spritzte heraus


Hast du das fotografiert?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jay1204
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Einschreiben ist wohl eine gute Möglichkeit.

Ja Fotos habe ich gemacht - 1x am Anfang wie das Wasser heraus läuft und jetzt wo das Rohr ab ist allerdings ohne Wasser.... Und den Schaden melde ich nur der Hausverwaltung? Oder noch woanders?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Bei Schäden muss man normalerweise unverzüglich den Vermieter benachrichtigen.

Ich sehe hier die Gefahr, das man den Schaden dem Mieter erfolgreich anlasten kann, da keine unverzügliche Mängelmeldung erfolgte.

Da wären dann folgende Fragen relevant:

Hat der Vermieter die HV als einzigen Ansprechpartner benannt?

Nachdem die HV nicht erreichbar war, warum wurde der Vermieter nicht benachrichtigt?

Hat man Beweise für die vergeblichen Benühungen die HV zu erreichen?

Warum wurden nur 2 der möglichen Kommunikationsmittel genutzt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jay1204
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keine direkten Kontaktdaten des Vermieters, nur der HV.
Ich habe die Email natürlich noch, für die Anrufe leider keine Beweise, da kein Einzelverbindungsnachweis.
Es wurden nur diese Möglichkeiten genutzt da ich noch recht jung alleine wohne und niemanden habe der mir in solchen Dingen Ratschläge geben könnte. Hätte ja auch nicht gedacht dass der komplette Balkon unter Wasser stehen könnte....vor allem nicht in der kurzen Zeit

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.357 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen