Hallo.
Ich bin gesundheitsbedingt erst in ALG I und nun auch ins ALG II gerutscht. Während meines Beschäftigungsverhältnisses bekam ich bereits aufstockend ALG II.
Ich habe letzte Woche die Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten. Ich soll 293€ nachzahlen. Am gleichen Tag habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Heute kam die Ablehnung. Begründung: meine Wohnung ist zu groß. Dies ist mir bekannt, da ich den Differenzbetrag schon immer selbst gezahlt habe.
Meine Nebenkosten beziehen sich allerdings auf Kosten welche mit der Größe der Wohnung nichts zu tun haben. Wie z. B. Wasser, Müll, Hauslicht, Hausmeister, Winterdienst, Gartenpflege, Wartung der Gastherme usw.
Eine kleinere Wohnung im Haus würde mir die gleichen Kosten verursachen.
Mir wurde geraten (vor langer Zeit) in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Das würde ich auch gerne machen, aber ein Umzug wird mir ebenfalls nicht gezahlt. Ich selbst habe leider niemanden der mir einen Umzug fahren könnte. Ich selbst kann nicht einmal Kisten tragen. Ich stecke hier also fest - dies ist ein Grund warum ich zugestimmt habe die Mietdifferenz selbst zu stemmen.
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt, aber ich glaube kaum dass sich das Jobcenter erweichen lässt.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Im letzten Jahr war ich zu stolz das Jobcenter um Hilfe zu bitten und zahle deshalb jetzt noch die Betriebskosten von 2015 in Raten ab. Aber ich kann einfach keine weiteren Raten mehr auf mich nehmen. Ich bin alleinerziehend und habe durch meine Erkrankung bereits mehr Unkosten als mir lieb ist. Ich habe einfach keinen Cent mehr übrig und habe tierische Angst dass mir mein Vermieter auf's Dach steigt und mir mit Kündigung droht wenn ich die Betriebskosten 2016 nicht zahlen kann.
Was kann ich jetzt noch machen?
Jobcenter lehnt Betriebskostenabrechnung ab.
22. Juni 2017
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Frage vom 22. Juni 2017 | 20:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter lehnt Betriebskostenabrechnung ab.
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#1
Antwort vom 22. Juni 2017 | 23:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hatte einen ähnlichen Fall und mich total verrückt gemacht. Bin dann zum Anwalt. Der hatte wohl noch am gleichen Tag ein Fax gesendet. Am nächsten Morgen bekam ich einen Anruf von der Sachbearbeiterin und die Sache war erledigt.
#2
Antwort vom 23. Juni 2017 | 08:15
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Würde mir auch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Der soll sich auch die anderen Punkte mal anschauen, siehe unten.
ZitatHeute kam die Ablehnung. Begründung: meine Wohnung ist zu groß. Dies ist mir bekannt, da ich den Differenzbetrag schon immer selbst gezahlt habe. :
Gab es eine Aufforderung zur Kostensenkung gab. Eigentlich müssen die tatsächlichen KdU noch 6 Monate anerkannt werden.
ZitatIm letzten Jahr war ich zu stolz das Jobcenter um Hilfe zu bitten und zahle deshalb jetzt noch die Betriebskosten von 2015 in Raten ab. :
Wenn schon Hilfebedürftigkeit vorlag, ist man auch heute noch nicht zu spät dran, die Kostenübernahme zu beantragen.
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#3
Antwort vom 27. Juni 2017 | 16:40
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Wenn das Jobcenter meint, die Wohnung sei zu groß, dann muss es auch einen Umzug bezahlen! Aber das weiß auch der Fachanwalt für Sozialrecht, den Sie aufsuchen sollten.
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