Vermieter wirft meinen Untermieter aus der Wohnung

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Vermieter wirft meinen Untermieter aus der Wohnung

Wohne seit 16 Jahren in einer 2-Zimmer Wohnung. Vor einigen Jahren habe ich die Wohnung aus persönlichen Gründen nicht nutzen können, konnte sie aber auch nicht aufgeben, und daher ein Zimmer untervermietet. Mein Vermieter kündigte mich und den Untermieter. Das ging durch 2 Instanzen und ich bekam beides mal recht. Der Vermieter muß mir nun eine Entschädigung für die entgangenen Mieten zahlen. Habe ihm eine Rechnung geschickt und mir einen neuen Untermieter gesucht. Der hat jetzt ca. 2 Wochen probegewohnt und wollte nun einen Vertrag mit mir machen. Mein Vermieter hat ihn aufgesucht und ihn mit allerlei Drohungen aus der Wohnung geworfen. Nun will er nicht mehr zurück.
WAS KANN ICH JETZT TUN???
Ich habe bereits 4 Gerichtsverfahren gegen diesen Vermieter gewonnen aber er lässt keine Ruhe. Er kann nicht leben solange ich lebe. Es geht entschieden zu weit.
Verschont mich mit solchen Tipps wie: Ausziehen, denn das steht hier nicht zur Wahl.
Kann man so einen nicht mal anzeigen oder sich unter Naturschutz stellen lassen? Er verfolgt mich regelrecht, klagt mich pausenlos raus, verliert jedes Mal aber er gibt nicht auf mir das Leben schwer zu machen. Welche Gesetze finden bei sowas Anwendung??? Verfolgung Unschuldiger gilt nur für Amtsträger. Bitte um Hilfe, ich brauche hier endlich Ruhe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Die Ruhe wirst du nicht bekommen, es ist nicht deine Wohnung.

Anspruch auf Schadenersatz ist evtl. gegeben, aber da noch kein Vertrag abgeschlossen wurde, ist evtl. auch noch kein Schaden entstanden. Von daher würde ich in einem entsprechendem Prozess ein enormes Kostenrisiko sehen.

Anzeige kann evtl. der Bedrohte erstatten. Aber ich vermute mal, der wird sich schön raus halten und nicht seine Lebenszeit mit solchen Spielchen verschwenden.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
sich unter Naturschutz stellen lassen?

Das geht nur auf Antrag bei der Stadt / Gemeinde, jedoch muss man gute Gründe anführen.
Zitat (von papalagi):
mir einen neuen Untermieter gesucht.

Gibt es ein Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung?
Zitat (von papalagi):
klagt mich pausenlos raus
Zitat (von papalagi):
Welche Gesetze finden bei sowas Anwendung?

ZPO (Zivilprozessordnung) :
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/
Und natürlich das BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Jedoch im Forum wird keiner die Zeit haben, alles aus den beiden Gesetzen vor zu lesen, die Links jedoch bieten die Möglichkeit alle entsprechenden Paragrafen zu finden. Man muss sich nur ein wenig Zeit nehmen.

-- Editiert von 0815Frager am 22.06.2017 06:42

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Ich habe bereits 4 Gerichtsverfahren gegen diesen Vermieter gewonnen aber er lässt keine Ruhe.


Dann gibt es doch einen fähigen Anwalt. Der soll doch wieder eine Klage geben den Vermieter einreichen.

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Er verfolgt mich regelrecht, klagt mich pausenlos raus, verliert jedes Mal aber er gibt nicht auf mir das Leben schwer zu machen.


Da gegen hilft nur die ZPO. Solange das Gericht die Klagen zu läßt, wird es keine Ruhe geben. Wenn man unbedingt dort wohnen bleiben möchte, muss man dieses Klagewut des Vermieters wohl ertragen.

Vielleicht zieht der Vermieter auch noch ganz andere Register. Ruhe gibt es dort nie.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wie muss ich mir das Haus vorstellen? Wieviel Parteienhaus? Wohnt VM mit im Haus? Gehört VM nur die Wohnung oder das ganze Haus?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wie muss ich mir das Haus vorstellen? Wieviel Parteienhaus? Wohnt VM mit im Haus? Gehört VM nur die Wohnung oder das ganze Haus?


Ist das nicht eigentlich egal? Der Mieter hat offensichtlich keine Erlaubnis zur Untervermietung.
Zitat (von papalagi):
Der Vermieter muß mir nun eine Entschädigung für die entgangenen Mieten zahlen. Habe ihm eine Rechnung geschickt und mir einen neuen Untermieter gesucht.


Steht in dem Urteil tatsächlich, dass das Recht auf Untervermietung bestehen bleibt? Meines Wissens muss man die Erlaubnis für jeden neuen Untermieter neu einfordern und zwar bevor der einzieht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
WAS KANN ICH JETZT TUN???

Sich an die Gesetze halten?
Denn offenbar hatte man der Schilderung nach nicht die Erlaubnis für einen neuen Untermieter.

Mit den Auszug des Untermieters erlicht nicht unbedingt die Erlaubnis für die Untervermietung. Aber es fehlt natürlich an der Erlaubnis für den neuen Untermieter



Zitat (von papalagi):
und ihn mit allerlei Drohungen aus der Wohnung geworfen

Je nach dem was genau das gesagt wurde, kann man schlicht nichts machen bis hin den Vermieter mal wieder verklagen.



Zitat (von papalagi):
Kann man so einen nicht mal anzeigen

Aus der Schilderung heraus ergibt sich keine strafrechtlich relevante Handlung. Wäre also sinnlos.



Zitat (von papalagi):
oder sich unter Naturschutz stellen lassen?

Da Du weder ein wildlebendes Tier oder wildwachsende Pflanze bist und auch nicht zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig bist, scheitert es schon an den Grundbedingungen dafür.



Zitat (von papalagi):
er lässt keine Ruhe. Er kann nicht leben solange ich lebe.

Zitat (von papalagi):
ich brauche hier endlich Ruhe!

Finde den Widerspruch ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich nochmal.
Meiner Meinung nach hatte der Vermieter kein Recht hier irgend jemanden rauszuwerfen weil der ja zur Zeit nur Gast bei mir war, und das ist meine Wohnung, da kann jeder sogar bis zu 6 Wochen Gast sein, ohne daß er da mitreden darf solange von dem Gast keine Störung ausgeht. Auch alle anderen Bekannten, die bei mir zwischendurch für ein bis 4 Wochen zu Besuch waren hat er belästigt und Ihnen gesagt, Sie hätten kein Recht dort zu sein und sie sollen ihn in die Wohnung lassen usw.
Der Untermieter musste den Vertrag noch bei seinem Sachbearbeiter genehmigen lassen, nach erfolgtem Vertragsabschluß wäre eine Mitteilung an den Vermieter ergangen, wer nun neuer Untermieter ist. Eine Genehmigung im Vorfeld zu erhalten ist zwecklos, habe ich alles probiert, das sitzt der aus. Man kann nur vermieten und dann Meldung machen. Dann kündigt er und verliert. Habe bisher nach §553 BGB ein Zimmer untervermietet und das hat durch 2 Instanzen standgehalten.
Offenbar möchte er dann, daß niemand in der Wohnung wohnt. Bedeutet das dann, daß er sich die Miete dann selber zahlen kann? Schliesslich verhindert er sämtliche Kandidaten indem er versucht sie zu vertreiben. )Dafür fährt er extra 200 km sobald irgendwelche "Schergen" in diesem 7 Parteien-Haus bei ihm angerufen haben. Die beobachten hier jede Bewegung.)
Der Untermieter hätte aber die Miete bezahlt. Meine Sachen sind in dem kleinen Zimmer gestapelt und das ist mein Wohnsitz, bin halt viel unterwegs.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Meiner Meinung nach hatte der Vermieter kein Recht hier irgend jemanden rauszuwerfen

Entscheidend:
Hat er ihn denn tatsächlich am Kragen gepackt und vor dieTüre gesetzt?
Oder ist der "Gast" nach dem Gesparäch mit den Vermieter freiwillig gegangen?

Letzteres ist nämlich keineswegs
Zitat (von papalagi):
Vermieter wirft meinen Untermieter aus der Wohnung




Zitat (von papalagi):
nach erfolgtem Vertragsabschluß wäre eine Mitteilung an den Vermieter ergangen, wer nun neuer Untermieter ist.

Falsche Reihenfolge.
Das Du damit Erfolg hattest ist Glück.

Hätte der Vermieter einen fähigen Anwalt, würde das teuer werden für Dich.



Zitat (von papalagi):
Eine Genehmigung im Vorfeld zu erhalten ist zwecklos, habe ich alles probiert,

Nö, hat man offenbar nicht. Denn von einer Klage vor Einzug ist nichts zu lesen.



Zitat (von papalagi):
Man kann nur vermieten und dann Meldung machen. Dann kündigt er und verliert.

Es hindert Dich nichts daran, das "Erfolgsmodell" weiter zu verfolgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ist das nicht eigentlich egal?

Dann hätte ich ja nicht gefragt. Denkrichtung: kann man dem VM ggfs. wirksam ein Hausverbot erteilen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
kann man dem VM ggfs. wirksam ein Hausverbot erteilen?

Ja, kann man.
Nützt nur aus diversen Gründen nichts
- wenn der Untermieter ihn dann doch wieder reinlässt
- dann bleibt er halt vor der Wohnung stehen und redet von dort aus
- fängt den Untermieter imTreppenhaus ab
- ruft den Untermieter an bzw. schreibt ihm eine Mail


Unterlassungsklage wäre wohl eher was.
Da man sich aber über den Ihnhalt des Gesagten ausschweigt, kann man auch nicht beurteilen ob das Sinn machen würde.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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