Pfändbare Titel ?Auskunft?

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.06.2017 05:12:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändbare Titel ?Auskunft?

Meine Frau hat 2002 außergerichtlich ihre Verbindlichkeiten über eine Schuldenberatung getilgt (monatliche Raten) bei diversen Gläubigern. Auch eine Versicherung war dabei die allerdings einem Inkassounternehmen die Vollmacht zur eintreibung gab.
Die Forderung war aus dem Jahr 89, wir wissen allerdings nicht mehr 100% ob dieser Gläubiger bei der Tilgung dabei war , wir gehen aber davon aus da die Vorderung 2002 schon 13 bestand!
Nach erfolgreicher Erstattung der Verbindlichkeiten war ihre schufa wieder weiß!
Trotz allem bekamen wir in regelmäßigen Abständen immer wieder Post von der Creditreform mit der Forderung der Versicherung welche wir bis heute immer ignorierten weil war uns dachten das alles beglichen ist!!!
Jetzt kam Post vom Gvz mit Androhung der Zvs, allerdings nur für eine Teilforderung und zwar ausschließlich über die Kosten des Inkassounternehmens und nicht für den eigentlichen Gläubiger! !!!
Deshalb vermute ich das versucht wird mit dem "alten Titel" noch an ihr Geld zu kommen obwohl dieser nicht mehr Pfändbar ist!
Wo bekomme ich Auskunft ob der Titel noch aktuell ist?
Weil die Zeit drückt haben wir erstmal telefonisch einer Ratenzahlung zugestimmt auf anraten des Gvz.
Vielen Dank für eure Antworten im voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Opfer100):
Wo bekomme ich Auskunft ob der Titel noch aktuell ist?

So ein Titel ist mindestens 30 Jahre lang gültig.

Hat man sich denn damals nicht die Titel aushändigen lassen?

Dann wird es mit etwas Sucharbeit verbunden sein, denn dann muss man alle Zahlungsnachweise welche diesen Titel betreffen herausssuchen und schauen was genau bezahlt wurde.

Vom GV lässt man sich eine Titelkopie aushändigen, da müsste man prüfen was genau überhaupt tituliert wurde.

Dann kann man schauen was genau noch offen wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Habt ihr die Unterlagen von damals noch?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12322.06.2017 05:12:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Opfer100):
Wo bekomme ich Auskunft ob der Titel noch aktuell ist?

So ein Titel ist mindestens 30 Jahre lang gültig.

Hat man sich denn damals nicht die Titel aushändigen lassen?

Dann wird es mit etwas Sucharbeit verbunden sein, denn dann muss man alle Zahlungsnachweise welche diesen Titel betreffen herausssuchen und schauen was genau bezahlt wurde.

Vom GV lässt man sich eine Titelkopie aushändigen, da müsste man prüfen was genau überhaupt tituliert wurde.

Dann kann man schauen was genau noch offen wäre.


Ich hatte doch gesagt, das sich um alles die Schuldenberatung gekümmert hat, und die bewahren die Unterlagen nur 5 Jahre auf!
Und wenn alle Gläubiger auf das Angebot der Schuldenberatung abgenickt haben, dürfte dieser Titel nicht mehr als Pfändbar vorliegen!
Den Titel kann dder Inkassodienst 30 Jahre liegen haben aber das heißt ja nicht der er auch noch vollstreckbar ist, oder sehe ich das falsch. Da könnte man ja bei jedem doppelt kassieren!

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#4
 Von 
guest-12322.06.2017 05:12:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Habt ihr die Unterlagen von damals noch?

Leider nein!
Aber ist doch sehr komisch das es sich bei der jetzigen Forderung nur um die Inkassokosten handelt, genau 1000 € und ohne detaillierte Kostenaufstellung!
Eigentlich hole ich als Unternehmen doch erstmal das Geld für meinen Kunden, und erst meine Auslagen oder?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Opfer100):
aber das heißt ja nicht der er auch noch vollstreckbar ist, oder sehe ich das falsch.


Ja.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Opfer100):
Ich hatte doch gesagt, das sich um alles die Schuldenberatung gekümmert hat, und die bewahren die Unterlagen nur 5 Jahre auf!

Selbst wenn sich die Schuldenberatung um alles gekümmert hat, lässt man sich doch am Ende die Unterlagen aushändigen? Das man sich die eigenen Unterlagen nicht aufbewahrt ist schon sehr ungewöhnlich.



Zitat (von Opfer100):
Den Titel kann dder Inkassodienst 30 Jahre liegen haben aber das heißt ja nicht der er auch noch vollstreckbar ist,

Doch, genau das bedeutet es.
Und wenn man keine Zahlungsnachweise hat, das der Titel damals bedient wurde, dann kann durchaus der komplette Titel vollstreckt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Opfer100):
Zitat (von mepeisen):
Habt ihr die Unterlagen von damals noch?

Leider nein!
Aber ist doch sehr komisch das es sich bei der jetzigen Forderung nur um die Inkassokosten handelt, genau 1000 € und ohne detaillierte Kostenaufstellung!
Eigentlich hole ich als Unternehmen doch erstmal das Geld für meinen Kunden, und erst meine Auslagen oder?


Nö Teilaufträge sind völlig üblich, denn es spart dem IB Kosten.
Man nimmt keine Ratschläge von der Gegenseite an! Der GV ist weder dein Freund noch dein Berater. Der freut sich gerade ... keine große Arbeit und zusätzliche Einnahmen oder groß viel tun zu müssen. Der kassiert für jede Zahlung Geld von euch.

Was hat euch vor Jahren daran gehindert die entsprechenden entwerteten Titel zuschicken zu lassen von den Gläubigern? Jetzt wird es umso schwerer zu prüfen.

Lasst euch die Forderungsaufstellung zukommen und die Titelkopie, dann könnt ihr prüfen ob und welche Zahlungen geflossen sind.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da könnte man ja bei jedem doppelt kassieren!

Das ist das Problem zwischen "Recht haben" und "Recht kriegen".
Du musst irgendwie irgendeinen Beweis haben.

Hast du noch die Kontoauszüge, kannst also irgendwelche Zahlungen beweisen?

Signatur:

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Ich fürchte er wird nicht mehr antworten ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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