Rechte als Lebenspartner bei Kinderbetreuung

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bent
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte als Lebenspartner bei Kinderbetreuung

Ich lebe seit über zwei Jahren in einer festen Beziehung mit einer Frau, die zwei Kinder (6 und 8) in die Beziehung gebracht hat. Wir leben in einem Haushalt zusammen. Die Mutter hat gewisse Tage im Jahr, in denen sie sich krankmelden kann, wenn eins der Kinder krank ist. Wie sieht es für den Lebenspartner, in diesem Falle für mich, mit solchen Rechten aus? Gibt es diese und ähnliche Rechte auch für mich, auch wenn ich nicht der leibliche Vater bin, die Kinder nicht adoptiert habe, und wir auch nicht verheiratet sind?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)
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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Nein.

Dafür hat sie aber (sofern der leibliche Vater diese Tage nicht in Anspruch nehmen kann/will) auch die doppelte Anzahl der Tage an denen sie über eine Kind-krank-AU zuhause bleiben kann.

Oder anders herum. Warum soll dein AG/deine KK für Kinder zahlen, die nicht deine leiblichen sind ;-)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Natürlich klärt es das. Da ist von Eltern die Rede. Und die Frage war nicht, ob die Mutter doppelt so viele Tage bekommt, das ist doch bekannt. Sondern, ob der Lover Tage nehmen kann. Und da ist die Formulierung in der genannten Bestimmung doch eindeutig.

wirdwerden

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

@ wirdwerden:

Das "Nein" war gar nicht auf deinen Beitrag gemünzt ;-), sondern auf die Eingangsfrage

Er hat sich wohl mit dem was ich geschrieben hab überschnitten

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