Ich lebe seit über zwei Jahren in einer festen Beziehung mit einer Frau, die zwei Kinder (6 und 8) in die Beziehung gebracht hat. Wir leben in einem Haushalt zusammen. Die Mutter hat gewisse Tage im Jahr, in denen sie sich krankmelden kann, wenn eins der Kinder krank ist. Wie sieht es für den Lebenspartner, in diesem Falle für mich, mit solchen Rechten aus? Gibt es diese und ähnliche Rechte auch für mich, auch wenn ich nicht der leibliche Vater bin, die Kinder nicht adoptiert habe, und wir auch nicht verheiratet sind?
Rechte als Lebenspartner bei Kinderbetreuung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
§ 45 SGB V
klärt doch alles.
wirdwerden
Nein.
Dafür hat sie aber (sofern der leibliche Vater diese Tage nicht in Anspruch nehmen kann/will) auch die doppelte Anzahl der Tage an denen sie über eine Kind-krank-AU zuhause bleiben kann.
Oder anders herum. Warum soll dein AG/deine KK für Kinder zahlen, die nicht deine leiblichen sind ;-)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Natürlich klärt es das. Da ist von Eltern die Rede. Und die Frage war nicht, ob die Mutter doppelt so viele Tage bekommt, das ist doch bekannt. Sondern, ob der Lover Tage nehmen kann. Und da ist die Formulierung in der genannten Bestimmung doch eindeutig.
wirdwerden
@ wirdwerden:
Das "Nein" war gar nicht auf deinen Beitrag gemünzt ;-), sondern auf die Eingangsfrage
Er hat sich wohl mit dem was ich geschrieben hab überschnitten
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten