Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zur Situation. Ich musste mich privat im nicht europaeischen Ausland von einem Anwalt aufgrund einer falsch Anschuldigung vertreten lassen. Nach mehreren Monaten und vielen tausend Euro Anwaltskosten, wurde das Verfahren eingestellt und ich als unschuldig befunden. Ich war zu diesem Zeitpunkt selbststaendig im Ausland taetig mit Firmensitz in Deutschland.
Nach eigener Recherche verstehe ich, dass Anwaltskosten nur dann abzugsfaehig sind wenn sie mit der beruflichen Taetigkeit zusammen haengen. Dies war bei mir nicht der Fall. Jedoch haette ich bei einer Verurteilung hoechstwahrscheinlich mein Arbeitsvisum verloren, das Land verlassen muessen und somit meine Haupteinnahmequelle verloren.
1. Werden durch den moeglichen Verlust des Arbeitsvisums meine Anwaltskosten, als "in Verbindung mit der beruflichen Taetigkeit" angesehen und somit abzusfaehig?
2. Falls ja, welche Dokumente und Nachweise werden hierfuer benoetigt.
Vielen Dank fuer die Beantwortung der Fragen.
MbG
-- Editier von ghostwriter123 am 21.06.2017 12:54
-- Editier von ghostwriter123 am 21.06.2017 12:55
Sind private Anwaltskosten im Ausland von der deutschen Einkommensteuer absetzungsfaehig
21. Juni 2017
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Frage vom 21. Juni 2017 | 12:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind private Anwaltskosten im Ausland von der deutschen Einkommensteuer absetzungsfaehig
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#1
Antwort vom 21. Juni 2017 | 13:25
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Zitat1. Werden durch den moeglichen Verlust des Arbeitsvisums meine Anwaltskosten, als "in Verbindung mit der beruflichen Taetigkeit" angesehen und somit abzusfaehig? :
Kurz und knapp -> Nein!
Kosten hätten nur dann eine Verbindung, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit bedingt worden wären. Ich denke da z. B. an die Abwehr unberechtigter Forderungen oder ähnliches.
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