Geld zurückfordern von Umzugsunternehmen

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Geld zurückfordern von Umzugsunternehmen

Hallo,

ich bin neu hier und wusste nicht so recht wo das hier reinpasst. Falls es ein passenderes Unterforum gibt, bitte verschieben.

Ich bin letzte Woche umgezogen und habe dafür ein Umzugsunternehmen beauftragt, in dem Angebot drin war auch das Einrichten einer Haltezone enthalten, die 130€ kosten sollte.

Am Tag des Umzugs war dann keine Haltezone eingerichtet, der Wagen stand einfach im Halteverbot, die Leute vom Umzugsunternehmen konnten uns nicht weiterhelfen und sind deshalb einfach ihrer Arbeit nachgegangen.

Am Ende des Umzugs, als ich bezahlen sollte, habe ich darauf hingewiesen, dass ja die 130€ für die Haltezone entfallen sollten, aber wieder konnte man uns nicht helfen. Jemanden in der Firma zu erreichen hat leider nicht gelappt, sodass auf dem Vertrag vermerkt wurde, dass keine Haltezone eingerichtet wurde, dies aber geklärt werden würde. Daraufhin habe ich dann den vollen Betrag bezahlt.

Später habe ich dann nochmal angerufen und da wurde mir gesagt, dass der Antrag für eine Haltezone abgelehnt wurde, weil es zu kurzfristig gewesen sei und deshalb angeblich ein Handwerkerparkausweis beantragt wurde, der 17€ günstiger war und diese Differenz wollte man mir überweisen. Ich habe dann um eine Kopie des Handwerkerparkausweises gebeten, um zu schauen, dass der auch wirklich beantragt worden ist. Weil entgegen der Behauptung am Telefon, war dieser nicht bei den Vertragsunterlagen dabei, sprich wir hatten die ganze Zeit die Sorge, dass wir ein dickes Knöllchen bekommen, weil eben der LKW im Halteverbot stand.
Die Kopie kam nicht und ich habe mich selbst informiert und musste feststellen, dass dieser Handwerkerparkausweis tatsächlich 120€ kostet, aber jährlich und nicht nur für einen Tag. Außerdem scheint es so, dass ein Umzugsunternehmen gar keinen Handwerkerparkausweis beantragen kann, aber da könnte ich mich auch irren.

Habe dann eine Mail geschrieben, in der ich mein Geld zurückgefordert habe und eine Frist bis zum 23.06. gesetzt habe (waren sieben Tage). Bislang ist weder das Geld da, noch habe ich irgendeine Rückmeldung erhalten.

Ich habe jetzt überlegt einen Mahnbescheid zu beantragen und dadurch mein Geld zurückzufordern. Macht das in diesem Fall Sinn oder bleibt mir jetzt nur der Weg zum Anwalt? Ich weiß, 130€ ist nicht die Welt, aber ich finde es frech eine nicht erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen und dann auch noch so dreist zu lügen.

Vielen Dank bereits im Voraus.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Daraufhin habe ich dann den vollen Betrag bezahlt.
Daraus kann interpretiert werden, dass die geforderte Betrag richtig war. Warum sonst sollte man ihn bezahlen?
Zitat (von Narmak89):
Habe dann eine Mail geschrieben
Nie angekommen.
Zitat (von Narmak89):
(waren sieben Tage)
Zu kurz.
Zitat (von Narmak89):
Macht das in diesem Fall Sinn oder bleibt mir jetzt nur der Weg zum Anwalt
Erst einmal ordentliche Fristsetzung nach Datum (14 Tage + Postlaufzeit) per Einwurfeinschreiben. Nur dadurch kann ein Verzug erreicht werden, der Voraussetzung für weitere Maßnahmen ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Am Tag des Umzugs war dann keine Haltezone eingerichtet,

Könnte man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von Narmak89):
in dem Angebot drin war auch das Einrichten einer Haltezone enthalten, die 130€ kosten sollte.

Wurde das nur gesagt oder steht das als einzelne Position im Angebot? Und auch so in der Rechnung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

irgendwie werde ich mal wieder nicht schlau aus den Ausführungen.

Wer hat denn den Umzugswagen gefahren? Und wer ist der Halter? (wegen Halterhaftung)

Stefan

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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat:
Könnte man jetzt wie genau beweisen?

Durch den erwähnten Vermerk im Vertrag?

Wenn ein Handwerkerparkausweis behauptet und berechnet wurde, aber nicht beantragt, würde ich sogar Betrug in den Raum stellen. Natürlich mit den üblichen Beweisproblemen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von reckoner):


Wer hat denn den Umzugswagen gefahren? Und wer ist der Halter? (wegen Halterhaftung)

Stefan


Der Umzugswagen wurde von der Firma gefahren und war auch der Halter.

Dass die Haltezone nicht eingerichtet war, wurde auf dem Vertrag vermerkt, der von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Die 130€ für die Haltezone stehen nicht auf dem Angebot, aber lässt sich auf der Internetseite der Stadt Aachen nachschauen, dort sind die Kosten für eine Haltezone angegeben bzw. haben wir auch Angebote von anderen Umzugsunternehmen auf denen der genaue Preis steht als Referenz.

Also wären meine Schritte wie folgt:

1. Erneute Fristsetzung, diesmal 14Tage per Einschreiben
2. Falls keine Reaktion kommen sollte, schicke ich dann einen Mahnbescheid?

Falls ja, wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid? Kann ich die auf die 130€ draufschlagen?



-- Editiert von Narmak89 am 22.06.2017 08:40

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Die 130€ für die Haltezone stehen nicht auf dem Angebot, aber lässt sich auf der Internetseite der Stadt Aachen nachschauen,
Ich halte die Forderung für zweifelhaft.. Aber es ist kein Grund das Ganze nicht doch zu versuchen...

Zitat (von Narmak89):
Falls keine Reaktion kommen sollte, schicke ich dann einen Mahnbescheid?
Jupp, das sollte man aber fairerweise im Fristsetzungsschreiben androhen.

Zitat (von Narmak89):
Falls ja, wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?
Der, der ihn beauftragt - du!

Zitat (von Narmak89):
Kann ich die auf die 130€ draufschlagen?
Ja, wenn der Verzug eingetreten ist, dann sind diese als Verzugsschaden zu erstatten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Der Umzugswagen wurde von der Firma gefahren und war auch der Halter.

Zitat (von Narmak89):
sprich wir hatten die ganze Zeit die Sorge, dass wir ein dickes Knöllchen bekommen, weil eben der LKW im Halteverbot stand.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Narmak89):
in dem Angebot drin war auch das Einrichten einer Haltezone enthalten, die 130€ kosten sollte.

Zitat (von Narmak89):
Die 130€ für die Haltezone stehen nicht auf dem Angebot,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Narmak89):
Also wären meine Schritte wie folgt:

Das sollte man sich noch mal gut überlegen.
Denn der Schilderung nach war die "Haltezone" gar kein Bestandteil des Angebotes, wurde wohl auch nicht berechnet.

Der Mahnbescheid könnte dann zu teueren Boumerang werden...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Umzugswagen wurde von der Firma gefahren und war auch der Halter.
Und was kümmert es euch dann?

Es kann euch doch egal sein, ob die Firma eine Genehmigung einholt oder es einfach riskiert (wie so viele - Pizzataxi, Paketdienst, Tankwagen u.s.w. - eine Genehmigung haben da sicher auch nicht alle).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
in dem Angebot drin war auch das Einrichten einer Haltezone enthalten, die 130€ kosten sollte.

Zitat (von Narmak89):
Die 130€ für die Haltezone stehen nicht auf dem Angebot,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Narmak89):
Also wären meine Schritte wie folgt:

Das sollte man sich noch mal gut überlegen.
Denn der Schilderung nach war die "Haltezone" gar kein Bestandteil des Angebotes, wurde wohl auch nicht berechnet.

Der Mahnbescheid könnte dann zu teueren Boumerang werden...

Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt, also das Einrichten der Haltezone steht auf dem Angebot als Zusatzleistung, der konkrete Betrag von 130€ steht da allerdings nicht drauf. Dieser wurde uns aber vorher gesagt, steht auf den Angeboten von anderen Umzugsfirmen und kann auch auf der Seite der Stadt nachgeschaut werden.

Also war die Haltezone schon Bestandteil des Angebots

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Da ich bislang weder Rückmeldung noch das Geld erhalten habe, würde ich im Laufe des Tages dieses Schreiben per Einschreiben verschicken:

Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)

An
(Name des Unternehmens)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)

Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Unternehmens)


Betreff: Nicht eingerichtete Haltezone, Rückzahlung



Sehr geehrte Damen und Herren der Firma *,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich aufgrund der nicht eingerichteten Haltezonen, die Rückzahlung des dafür in Rechnung gestellten Betrags fordere.

Ich begründe meine Forderung wie folgt: Es wurde bei der Besichtigung der Möbel gesagt es sei notwendig eine Haltezone für 130€ einrichten zu lassen. Diese wurde auch vertraglich als Zusatzleistung festgehalten. Am Tag des Umzugs war allerdings keine Haltezone eingerichtet worden. Auf Rückfrage wussten Ihre Mitarbeiter weder wieso keine Haltezone eingerichtet wurde noch von irgendwelcher alternativen Maßnahmen. Deshalb ließ ich auf dem Vertrag schriftlich festhalten, dass diese Zusatzleistung nicht erbracht wurde.
Später wurde mir telefonisch gesagt, dass stattdessen ein Handwerkerparkausweis beantragt wurde, von dem aber wie gesagt keiner Ihrer Mitarbeiter etwas wusste. Die Bitte mir eine Kopie des Ausweises zukommen zu lassen, bleibt bis heute unerfüllt. Ich habe mich mehrfach bei Ihnen diesbezüglich gemeldet, aber keinerlei Rückmeldung erhalten. Zudem war der Handwerkerparkausweis, für den eine Gebühr von 120€ im Jahr zu erbringen ist, falls er denn überhaupt beantragt wurde, nicht Gegenstand des Vertrags und deshalb nicht von mir zu bezahlen.

Da Sie also eine Leistung in Rechnung gestellt, diese aber nicht erbracht haben und meine bisherigen Schreiben ignoriert wurden, bitte ich Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens eine Rückmeldung zukommen zu lassen, inwieweit Sie Ihre Rechnung begründen oder ob Sie den zu viel berechneten Betrag zurückzahlen werden.


Mit freundlichen Grüßen


Ist das so in Ordnung oder soll ich noch was ergänzen?

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Ist das so in Ordnung oder soll ich noch was ergänzen?

Naja...

Zitat (von Narmak89):
bitte ich Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens eine Rückmeldung zukommen zu lassen,

Du bittest nicht, du forderst - und dann auch keine Rückmeldung, sondern Rückzahlung... Imho hast du zu viel und zu viel Käse geschrieben.

Kurz und knapp:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Angebot XY v. XX war die Einrichtung einer Haltezone eingepreist, was auch als Zusatzleistung schriftlich fixiert wurde. Die Haltezone wurde nicht eingerichtet. Daher fordere ich Sie auf die Einrichtungsgebühr der Haltezone i.H.v. 130€ bis zum 12.07.17 auf mein Konto DE123.... einzuzahlen.

Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie im Verzug und ich werde einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Rechte beauftragen sowie dessen Kosten als Verzugsschaden geltend machen.

MfG



Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

super, vielen Dank, werde ich so schreiben!

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank nochmal für alle bisherigen Antworten!

Morgen verstreicht die Frist, aber bislang habe ich weder eine Rückmeldung, noch das Geld erhalten. Mein nächster Schritt ist jetzt das stellen eines Mahnbescheids oder?

Ich habe geschaut und würde das über www.online-mahnantrag.de machen oder könnt ihr da was besseres empfehlen? Kann ich in der neuen Forderung die Kosten für den Mahnbescheid auf den Streitwert dazurechnen?

Gibt es dafür eine passende Katalognummer oder soll ich das als sonstigen Anspruch schreiben?

-- Editiert von Narmak89 am 11.07.2017 09:16

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#14
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich bin noch nicht überzeugt, dass Du überhaupt im Recht bist. Wenn auf dem Angebot der Firma zwar "Einrichtung einer Halteverbotszone" steht, dafür aber kein Preis, sehe ich da keine Handhabe für Dich. Was im Internet steht oder auf Angeboten einer anderen Firma, ist uninteressant.

Letztlich ist das ja auch Bequemlichkeit für das Umzugsunternehmen; wenn die Deine Waschmaschine durch die halbe Stadt TRAGEN wollen/müssen, weil der LKW vor der Tür nicht parken darf, ist das ja deren Problem. Ebenso Knöllchen - die bezahlt halt der Fahrer, maximal der Halter - aber sicher nicht Du, wenn es nicht Dein LKW ist und Du den auch nicht fahren musstest.

Wenn die Firma spekuliert, dass schon ein Parkplatz frei war und damit Glück hatte - gut für sie. Wenn die Firma spekuliert, sie stellt sich ins Halteverbot und bezahlt lieber den Strafzettel als die Anmeldung - auch recht.

Du hast für einen Umzug bezahlt und den erhalten. Ordnungswidrigkeiten haben Dich nur soweit zu interessieren, dass Sie Dir nicht zur Last gelegt werden dürfen: mit dem Angebot könntest Du also argumentieren, dass Du den Strafzettel nicht bezahlst, weil: war ja deren Aufgabe. Es gab aber keinen Strafzettel und keiner will Geld von Dir, also alles fein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Ich bin noch nicht überzeugt, dass Du überhaupt im Recht bist. Wenn auf dem Angebot der Firma zwar "Einrichtung einer Halteverbotszone" steht, dafür aber kein Preis, sehe ich da keine Handhabe für Dich. Was im Internet steht oder auf Angeboten einer anderen Firma, ist uninteressant.

Letztlich ist das ja auch Bequemlichkeit für das Umzugsunternehmen; wenn die Deine Waschmaschine durch die halbe Stadt TRAGEN wollen/müssen, weil der LKW vor der Tür nicht parken darf, ist das ja deren Problem. Ebenso Knöllchen - die bezahlt halt der Fahrer, maximal der Halter - aber sicher nicht Du, wenn es nicht Dein LKW ist und Du den auch nicht fahren musstest.

Wenn die Firma spekuliert, dass schon ein Parkplatz frei war und damit Glück hatte - gut für sie. Wenn die Firma spekuliert, sie stellt sich ins Halteverbot und bezahlt lieber den Strafzettel als die Anmeldung - auch recht.

Du hast für einen Umzug bezahlt und den erhalten. Ordnungswidrigkeiten haben Dich nur soweit zu interessieren, dass Sie Dir nicht zur Last gelegt werden dürfen: mit dem Angebot könntest Du also argumentieren, dass Du den Strafzettel nicht bezahlst, weil: war ja deren Aufgabe. Es gab aber keinen Strafzettel und keiner will Geld von Dir, also alles fein.


Nochmal, auf dem Angebot steht als sonstige Leistungen das Einrichten der Haltezone. In der AGBs des Umzugsunternehmens die mit dem Vertrag mitgeschickt wurden, steht auch der Preis der Haltezone, 70€ Leihgebühr und Genehmigung und 60€ für Transport und Abholung zu der benötigten Stelle. Außerdem wurde meiner Freundin und mir auch gesagt, dass die Haltezone 130€ kostet.

Ich habe für den Umzug und das Einrichten der Haltezone bezahlt, letzteres wurde nicht erbracht und daher sehe ich mich im Recht das Geld zurückzufordern.

Ein Dienstleister kann ja schließlich nicht irgendwelche Leistungen ankündigen, vertraglich festhalten, diese nicht erbringen und dann trotzdem das Geld verlangen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Du kannst das gerne probieren und ich wünsche Glück und Erfolg. Einzig so eindeutig sehe ich die Sache nicht.

Kern des Auftrags war der Umzug von A nach B. Das wurde offenbar in der vereinbarten Zeit erfüllt.

Wäre es Dir lieber gewesen, wenn das Unternehmen den Termin abgesagt hätte, weil die Genehmigung in der Kürze der Zeit nicht mehr erfüllt werden konnte?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Also da sich die Mieten der neuen und alten Wohnung drei Wochen überlappt haben, hätte der Umzug auch eine Woche später oder so keinen Unterschied für mich gemacht.

Ich werde den Mahnbescheid jetzt fertig machen und abschicken. Kann ja nicht sein, dass die etwas in Rechnung stellen diese Leistung nicht erbringen und sich hinterher einfach ausschweigen und nicht mehr melden...

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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