Kann man das Objekt vor dem Termin kaufen ?

20. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Kann man das Objekt vor dem Termin kaufen ?

Hallo

Folgendes steht in der Anzeige:

"Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am .......... öffentlich versteigert werden."

Kann man das Objekt vor dem Termin kaufen ?

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Klar, wenn es dir der Eigentümer verkauft...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Klar, wenn es dir der Eigentümer verkauft...


Es gibt wohl mehrere Eigentümer, die sich nicht darüber einig sind, wie mit der Immobilie weiter umzugehen ist.

Ein vorheriger freihändiger Kauf ist in so einer Situation zwar rechtlich und technisch möglich, scheitert aber mit hoher Wahrscheinlichkeit an der unterschiedlichen Interessenlage der beteiligten Eigentümer.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es normalerweise nicht zu einer Teilungsversteigerung kommt, wenn alle Eigentümer verkaufswillig sind. Sollte jedoch ein Eigentümer den Verkauf blockieren, ist ein freihändiger Verkauf nicht möglich.

Aber wie heißt es immer so schön: "Nichts ist unmöglich" oder "Einen Versuch ist es wert".

1x Hilfreiche Antwort

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