KFZ Beschädigung auf Privatparkplatz von Gärtnerei die durch die Hausverwaltung beauftragt wurde

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468212-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Beschädigung auf Privatparkplatz von Gärtnerei die durch die Hausverwaltung beauftragt wurde

Hallo zusammen, ich wohne zu Miete in einem Mehrfamilienhaus welches durch eine Hausverwaltung betreut wird. Letzte Woche wurden unangekündigt Heckenarbeiten an den Mieterparkplätzen ausgeführt. Da diese Arbeiten nicht angekündigt waren stand mein Fahrzeug zu der Zeit auf dem Stellplatz, die Heckenarbeiten wurden dennoch ausgeführt und ich habe einen Tag später gesehen das die genannten Hecken geschnitten wurden und dabei mein Fahrzeug beschädigt wurde. Auf mehrfaches Anfragen hat sich die Hausverwaltung jetzt via Mail gemeldet und mir Kommentarlos die Daten des Gärtners zu kommen lassen. Meine Frage jetzt wer ist dafür Haftbar und bin ich oder der Verursache in der Beweispflicht ?

Vielen Dank
David

-- Editier von go468212-17 am 19.06.2017 11:27

-- Editiert von Moderator am 19.06.2017 11:37

-- Thema wurde verschoben am 19.06.2017 11:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go468212-17):
wer ist dafür Haftbar
Der Verursacher
Zitat (von go468212-17):
bin ich oder der Verursache in der Beweispflicht ?
Du

-- Editiert von radfahrer999 am 19.06.2017 11:41

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go468212-17):
das die genannten Hecken geschnitten wurden und dabei mein Fahrzeug beschädigt wurde.

Und gerichtsfest beweisen könnte man des jetzt wie genau?


Ansonsten sagendie Gärtner einfach "Waren wir nicht, eventuell hat er noch woanders gestanden und da ist es passiert".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Kommt dann wohl auch auf die Art der Schäden an und ob ein Gutachter feststellt, dass diese durch die Arbeiten überhaupt entstanden sein können

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