Wenn ich als Deutscher 50 Dosen Handcreme in D kaufe und die über den Flughafen Frankfurt ins nicht-EU-Land ausführen will, bekomme ich die Mehrwersteuer nicht zurück?
Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatKommt drauf an, wo dein Wohnsitz ist und ob der Verkäufer überhaupt beteit ist, die MwSt zu erstatten. :
50 Dosen kann man übrigens gern auch schonmal als gewerblich ansehen.
Wohnsitz Deutschland, gerne gewerblich.
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Wenn du gewerblich bist, dann spielt es keine Rolle was du mit den Dosen machst. Die Vorsteuer kriegst du zurück. Aber nicht wegen der Ausfuhr sondern weil du eben ein Unternehmer bist. Ansonsten kriegst du keine Vorsteher zurück, da du in Deutschland wohnst.
Ich habe die Frage so interpretiert, dass es um die (nicht vorhandene) USt aus dem Verkauf geht.
Wenn die Ausfuhr nachgewiesen ist, handelt es sich bei dem Verkauf um eine steuerfreie Ausfuhr. Es muss also keine USt abgeführt werden, die später wieder zurückbezahlt würde.
Gleichwohl ist die Vorsteuer abziehbar und abzugsfähig - wie oben beschrieben - wenn Sie Unternehmer sind, also nachhaltig eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben.
Wenn ich die Ware als ohne Aufpreis an einen Freund in Vietnam weiterverkaufe (also ohne Gewinn), dann kann ich mir die Vorsteuer zurückholen und fertig?
Wenn ich keine Umsatzsteuerid habe, kann ich die Mehrwersteuer als Deutscher nicht wieder bekommen?
1. Eine USt-ID-Nummer benötigt man nur beim ERWERB von Waren im EU-Ausland!
2. Um die USt als VoSt vom FA erstattet zu bekommen, muss Unternehmereigenschaft im Sinne §2 UStG
vorliegen. Ggf. entstehen hierdurch Kosten (z.B. Gewerbeanmeldung).
3. Damit der Umsatz selber nicht in D steuerpflichtig ist, muss die Ausfuhr durch die zollrechtliche Abwicklung nachgewiesen werden.
4. Da man Unternehmer ist und nicht nur "Tourist" wird man auch die Einfuhr in Vietnam zollrechtlich abwickeln müssen und dir dort fälligen Import Duties zahlen müssen!
5. Inwieweit die Abgabe an den Freund in Vietnam der dortigen Umsatzsteuer (VAT) unterliegt wird man prüfen müssen!
taxpert
Nein, du hast das falsch verstanden.ZitatWenn ich die Ware als ohne Aufpreis an einen Freund in Vietnam weiterverkaufe (also ohne Gewinn), dann kann ich mir die Vorsteuer zurückholen und fertig? :
In dem geschilderten Fall würdest du Gewerblicher, dem ausländischen Kunden keine MwSt in Rechnung stellen brauchen.
Die bei der Anschaffung gezahlte Vorsteuer bekommst du sowieso erstattet, egal was du mit der Ware machst. Es sei denn, du nutztdie Kleinunternehmerregelung und darfst keine USt ausweisen.
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